Diese Sätze muss man sagen dürfen, weil...
Verfasst: 04.09.2010, 10:30
Es sind Sätze, die die Mehrheit der Deutschen unterschreiben würde. Sätze, die Ausdruck von oft katastrophalen Missständen in unserem Land
„Wer Arbeit ablehnt, verdient keine Stütze“
Fakt ist: Wer als Hartz-IV-Empfänger „zumutbare Arbeit“ ablehnt, muss bisher mit Einbußen rechnen. Die Stütze (359 Euro/Monat) kann um 30 % gekürzt werden. Im Wiederholungsfall erlaubt das Gesetz sogar die komplette Streichung. Allerdings greifen die Jobcenter nur selten hart durch. Bundesweit müssen gerade mal 2,5 Prozent der Hartz-IV-Empfänger Einbußen hinnehmen. Am häufigsten wird in Bayern gekürzt (bis zu 6,2 %), am seltensten in ostdeutschen Regionen (teilweise nur 0,6 %–0,8 %).
„Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein“
Fakt ist: Viele Beschäftigte arbeiten hart – und bekommen trotzdem kaum mehr als Stützeempfänger. Betroffen sind u. a. Pflege- und Putzkräfte, Wachleute, Kellner. Die Bundesagentur für Arbeit hat errechnet: Ein Kellner (verh., 3 Kinder) hat im Bundesschnitt monatlich 1745 Euro zur Verfügung (inkl. Kindergeld). Als Hartz-IV-Familie wäre er mit Wohnkostenzuschuss dagegen fast bei 1980 Euro. Der Kellner kann zusätzlich Aufstockung beantragen, hätte dann knapp 2290 Euro/Monat. Das sind zwar 310 Euro mehr als bei der Hartz-IV-Familie – aber dafür muss er auch jeden Tag hart arbeiten.
„Kinderschänder gehören für immer weggesperrt“
Fakt ist: Schon 2001 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder: Kinderschänder „wegschließen – und zwar für immer!“ Seitdem hat sich an der Rechtsprechung jedoch kaum etwas geändert. 2009 zählte das Bundeskriminalamt 11 319 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, wohl bei deutlich über 100 000 Fällen. Immer wieder kommen vorbestrafte Kinderschänder auf freien Fuß. Jeder zweite Kinderschänder ist ein Wiederholungstäter.
Quelle: Sarrazin
„Wer Arbeit ablehnt, verdient keine Stütze“
Fakt ist: Wer als Hartz-IV-Empfänger „zumutbare Arbeit“ ablehnt, muss bisher mit Einbußen rechnen. Die Stütze (359 Euro/Monat) kann um 30 % gekürzt werden. Im Wiederholungsfall erlaubt das Gesetz sogar die komplette Streichung. Allerdings greifen die Jobcenter nur selten hart durch. Bundesweit müssen gerade mal 2,5 Prozent der Hartz-IV-Empfänger Einbußen hinnehmen. Am häufigsten wird in Bayern gekürzt (bis zu 6,2 %), am seltensten in ostdeutschen Regionen (teilweise nur 0,6 %–0,8 %).
„Wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein“
Fakt ist: Viele Beschäftigte arbeiten hart – und bekommen trotzdem kaum mehr als Stützeempfänger. Betroffen sind u. a. Pflege- und Putzkräfte, Wachleute, Kellner. Die Bundesagentur für Arbeit hat errechnet: Ein Kellner (verh., 3 Kinder) hat im Bundesschnitt monatlich 1745 Euro zur Verfügung (inkl. Kindergeld). Als Hartz-IV-Familie wäre er mit Wohnkostenzuschuss dagegen fast bei 1980 Euro. Der Kellner kann zusätzlich Aufstockung beantragen, hätte dann knapp 2290 Euro/Monat. Das sind zwar 310 Euro mehr als bei der Hartz-IV-Familie – aber dafür muss er auch jeden Tag hart arbeiten.
„Kinderschänder gehören für immer weggesperrt“
Fakt ist: Schon 2001 forderte der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder: Kinderschänder „wegschließen – und zwar für immer!“ Seitdem hat sich an der Rechtsprechung jedoch kaum etwas geändert. 2009 zählte das Bundeskriminalamt 11 319 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland. Die Dunkelziffer liegt deutlich höher, wohl bei deutlich über 100 000 Fällen. Immer wieder kommen vorbestrafte Kinderschänder auf freien Fuß. Jeder zweite Kinderschänder ist ein Wiederholungstäter.
Quelle: Sarrazin