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Dorian
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Registriert: 08.10.2008, 23:22
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Loverboys - Frage zum Thema Kinder und Jugend

Beitrag von Dorian »

http://www.abgeordnetenwatch.de/volker_ ... 61638.html
Sehr geehrter Herr Volker Beck,

am 05.07.2010 habe ich im Spiegel gelesen, dass in den Niederlanden minderjährige Mädchen von sogenannten Loverboys zur Prostitution getrieben werden www.spiegel.de Die Mädchen sind teilweise erst 12 Jahre alt und es handelt sich offensichtlich auch nicht um Einzelfälle.
Mit Entsetzen musste ich aber am 07.07.2010 in der Frauenzeitschrift Emma lesen, dass dieses Problem auch in Deutschland aktuell ist. In einem Artikel über die leider kürzlich verstorbene Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig ging es auch um einen 20-Jährigen, der für türkische Zuhälter kleine Jungen angelockt und zu Päderasten gebracht hat. Früher hatte er wohl auch schon ein 12-Jähriges Mädchen vergewaltigt und auf den Strich geschickt www.emma.de Auffällig war, dass der Täter auch von Frau Heisig nur 6 Monate auf Bewährung bekommen hat, obwohl er einschlägig vorbestraft war.
In der ARD-Dokumentation "Sexobjekt Kind" www3.ndr.de wurde Berlin als Magnet für Pädo-Sexuelle bezeichnet (Video-Postion 15:40), andere Großstädte in Deutschland sind aber auch betroffen.
Meine Fragen an Sie:

* Wie beurteilen Sie die Gefahr, dass wir in Deutschland niederländische Verhältnisse bekommen und die Zahl der sogenannten Loverboys und anderer Personen, die wegen sexuellen Interessen Kontakte zu Kindern sucht, weiter steigt?
* Was halten Sie von einer verstärkten Anti-Loverboy-Aufklärung an Schulen, so wie sie teilweise bereits in den Niederlanden stattfindet? Oder allgemeiner gesagt: Müsste man nicht stärker Kampagnen gegen Liebesbeziehungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen führen, um einen Missbrauch von Kindern zu verhindern?
* Können Sie sich härtere Strafen gegen die Zuhälter von Minderjährigen vorstellen, damit z.B. eine Aussetzung zur Bewährung ausgeschlossen wird?

Mit freundlichen Grüßen, Konrad Meier
Hab die Doku per Zufall gesehen. Nichts neues, nur ein neuer Name für Zuhälter, die eben anfangen sich ihre Prostituierten zu erziehen.
Problematisch: Es handelt sich dabei nicht direkt um eine Liebesbeziheung wie sie unser eins haben möchte. Würde man versuchen aufzuklären, wäre jeder Pädo, der sich in ein Kind verliebt am Ende ein potentieller Zuhälter.
Wir haben echt irgendwie die Arschkarte gezogen :( *depri werd*
War eine Zeit, da war ein Gott verliebt; In eine Taube weiß und rein; Hat sie gejagt, jedoch die Taube flog; In einen Wald ganz tief hinein © http://www.ostmusik.de/bernsteinlegende.htm Text: Kurt Demmler
Dorian
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Re: Loverboys - Frage zum Thema Kinder und Jugend

Beitrag von Dorian »

Scheint keine Sau zu interessieren.
Der Vollständigkeit halber die Antwort:
Sehr geehrter Herr Meier,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Zu Ihrer ersten Frage über die Zahlen und Gefahren sogenannter "Loverboys" liegen mir keine Erkenntnisse vor. Zu dieser Frage kann ich mich daher nicht äußern.

Ihre zweite Frage beginnt sehr speziell, wird dann jedoch sehr allgemein und leitet in ein anderes Themenfeld über. Eine Aufklärung über die Gefahren der Zwangsprostitution ist selbstverständlich sehr empfehlenswert. Sowohl in der Schule, als auch im Privaten. Das hat jedoch überhaupt nichts damit zu tun, "Liebesbeziehungen zwischen Volljährigen und Minderjährigen" ins Visier zu nehmen und grundsätzlich zu kriminalisieren. Wenn ein 16jähriger eine 19jährige liebt oder eine 17jährige einen 20jährigen, so gibt es hiergegen nichts einzuwenden. Aufklärung ist nur bei Gefahren geboten. Und diese Gefahren müssen zunächst genau bestimmt werden. Eine Liebesbeziehung an sich ist nicht gefährlich.

Ihre dritte Frage kann ich mit "Nein" beantworten. Zuhälterei kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden (§ 181a StGB). Zuweilen geschieht dies in Tateinheit mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) oder Jugendlichen (§ 182 StGB), wodurch sich der Strafrahmen erhöht. Wenn im Einzelfall niedrigere Strafen ausgesprochen werden, so liegt dies daran, dass die Schuld des Täters oder der Täterin nicht groß genug war, um den Strafrahmen auszuschöpfen. Dies wäre auch bei längeren Höchststrafen nicht anders. Der Schrei nach immer längeren Haftstrafen bringt niemandem etwas.

Mit freundlichen Grüßen,

Team Volker Beck

Garnicht mal so übel!


Guten Morgen.

Meine Frage bezieht sich auf die Strafgesetzgebung für pädophile TäterInnen.
Leider gibt es (nicht nur diese) Gewalt, und die GRÜNEN sind schon längst im Strafrechtsdiskurs angelangt. Auch wenn dies kein dominierendes Thema sein sollte, halte ich es doch für sehr sinnvoll, dies aufzugreifen und nicht Rechtsaußen zu überlassen. Konkret meine ich die deutliche Ausweitung oder die Aufhebung von Verjährungsfristen für sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern, wie sie etwa der Verein CareChild fordert. Wäre es nicht sinnvoll, hier ein neues Kompetenzfeld hinzuzugewinnen und Politik noch glaubwürdiger zu gestalten?
Die Opfer können oft erst nach vielen Jahren über Erlittenes reden, die Täter aber sind eloquent, wahlberechtigt und justiziabel und treten für ihre eigenen Rechte ein.
Auch sind diese Verjährungsfristen in der Praxis offenbar oft niedriger als formal angenommen.

Viele Grüße
Andreas Knappe
Sehr geehrter Herr Knappe,

ich denke, dass Bündnis 90 / Die Grünen in den Themenbereichen Strafrecht und Opferschutz bereits seit geraumer Zeit (und schon vor Beginn der rot-grünen Regierungsjahre) eine der, wenn nicht gar die führende politische Partei in Deutschland ist.

Dementsprechend wurden unter der rot-grünen Regierung auch wesentliche Verbesserungen zum Schutze von Opfern sexuellen Missbrauchs erreicht:
Wir haben 2002 einen besonderen Schadensersatzanspruch für Opfer sexuellen Missbrauchs im BGB verankert (§ 825 BGB). Umfasst ist jeglicher materieller und immaterieller Schaden.
Ebenso haben wir 2002 das zivilrechtliche Verjährungsrecht umfassend reformiert. Danach beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beginnt die Verjährung mit Vollendung des 21. Lebensjahres des Gläubigers. Die Verjährung ist in diesen Fällen gehemmt, solange Gläubiger und Schuldner in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Verbesserungen sind aber möglich.
So könnte beispielsweise der Fristbeginn auf das 25. Lebensjahr ausgedehnt werden. Dies würde der Tatsache Rechnung tragen, dass tatsächlich erst ca. mit 25 Jahren eine Verfestigung der Persönlichkeit und ein Übergang ins Erwachsenenalter erfolgt. Eine weitere Ausdehnung ist nicht zu empfehlen. Bei Erwachsenen über 25 Jahren würde dies zu einem Ungleichgewicht gegenüber anderen auch schwergewichtigen Schäden führen, die aus Scham oder Angst verschwiegen werden.
Auch könnten die Gründe für eine Verjährungshemmnis ausgeweitet werden.

Mit solchen Gesetzesänderungen allein ist im Kampf gegen Kindesmissbrauch in weltlichen und kirchlichen Einrichtungen aber wenig gewonnen. Manchem Misshandelten mag ein solcher später Prozess innere Ruhe zurückgeben, vorausgesetzt, er endet mit einem Erfolg. Künftiger Missbrauch wird damit nicht verhindert. Dem Leid all jener, die in Schulen, Internaten und Sportvereinen Opfer wurden, wird es nicht gerecht. Wer einen wirksameren Schutz vor Missbrauch durchsetzen will, muss vor allem eines tun: Geld ausgeben: Die Beratungsstellen, bei denen missbrauchte Männer und Frauen Rat und Hilfe finden, brauchen eine sichere finanzielle Grundlage für ihre Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen,
Team Volker Beck
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Re: Loverboys - Frage zum Thema Kinder und Jugend

Beitrag von Waldbär »

anonymer hat geschrieben:Scheint keine Sau zu interessieren.
Doch. Thx.

Waldbär
Liebst du die Sonne? ©Mima

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