Kinderschänder müssen künftig in der Schweiz ihr ganzes Leben lang mit Strafverfolgung rechnen. Die Schweizer stimmten überraschend mit 51,9 Prozent für eine Vorlage, die die ?Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern? vorsieht. Dieses Ergebnis gilt als Überraschung, da sich sowohl die Regierung wie auch das Parlament aus juristischen Gründen dagegen ausgesprochen hatten. Bisher kennt die Schweiz Unverjährbarkeit nur bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord
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Also Liebe Pervs aus der Schweiz Immer schön Brav blieben oder euch gleich die Kugel geben M;
Hm, und ich dachte immer die Schweizer wären recht tollerant, was die Strafverfolgung angeht. Unverjährbarkeit bei Mord ist auf der ganzen Welt normal, aber bei so was
MaraFan hat geschrieben:Weil alles was kipo ist dreck ist << deswegen und nix mit liebe zu ihnen zu tuen hat ><
Ja..das hast du jetzt zum dritten mal getextet... ne Erklärung WIE du das beurteilen willst (nach eigenen Aussagen kennst du ja keine KIPO..) hast du bisher NICHT gebracht...
Red ich türkisch? Ich hab noch keine gesehen und will auch keine gesehen haben oder willst du mir das hier unterstellen du huso`? denk ich mal hoffentlich nicht sonst setzt was
MaraFan hat geschrieben:Red ich türkisch? Ich hab noch keine gesehen und will auch keine gesehen haben oder willst du mir das hier unterstellen du huso`? denk ich mal hoffentlich nicht sonst setzt was
Also, Du redest schon so ein bisschen wie ein Türke. ^^
Bruce' Frage ist berechtigt: Woher weißt Du, dass KiPo Dreck ist? Woher weißt Du, dass KiPo prinzipiell "ohne Liebe" angefertigt wird... im Gegensatz zu Nicht-KiPo-Medien?
Und was passiert eigentlich, wenn Aufnahmen, die Du bislang gut fandest und die bisland noch nicht als KiPo galten, durch Schließung von "Gesetzeslücken" plötzlich doch KiPo sind? Lieferst Du Dich dann freiwillig aus?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“