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Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 15:51
von Dorian
Oldenburg: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Justiz Haft auf Bewährung – Als Babysitter eingeschlichen
Der Mann stellte Nacktbilder von Kindern ins Netz. Auch im Chat missbrauchte er Kinder.
von Franz-Josef Höffmann
Oldenburg - Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung: So lautet das Urteil im Prozess vor der Oldenburger Jugendkammer gegen den 21 Jahre alten Oldenburger, der in Internet-Chats zehnjährige Jungen zum Sex mit Geschwistern aufgefordert und als Babysitter einen sechsjährigen Jungen missbraucht hat. Zusätzlich hat das Gericht im Rahmen der Bewährungsauflagen ein ganzes Bündel von Maßnahmen geschnürt, das Kinder in Zukunft vor dem pädophil veranlagten Angeklagten schützen soll.
Auch Internet verboten
So muss der 21-Jährige seine Ausbildung zum Kinderpfleger aufgeben, sich einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen, jeglichen beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Kontakt zu Kindern meiden sowie auf einen Internetzugang verzichten. Darüber hinaus soll ein Bewährungshelfer zu jeder Zeit die Computer des Angeklagten kontrollieren dürfen. Den Feststellungen zufolge hatte ein verurteilter Kinderschänder aus Düsseldorf den 21-Jährigen auf die Idee gebracht, in Internet-Chat-Gesprächen Jungen sexuell zu manipulieren und zum Missbrauch von kleineren Geschwistern aufzufordern.
Dramatische Protokolle
Die Chatprotokolle würden das in dramatischer Weise wiedergeben, sagte gestern der Vorsitzende Richter Dr. Dietrich Janßen. Man habe lesen können, wie die betreffenden Kinder mit ihren sexuellen Handlungen nicht fertig geworden seien. Der Kinderschänder aus Düsseldorf soll den Angeklagten auch dazu ermutigt haben, sich im Internet als Babysitter zu empfehlen. So habe er direkten Zugang zu Kindern. Am 5. Februar vergangenen Jahres war es dann soweit. Der Angeklagte war als Babysitter von einer zweifachen Mutter aus Oldenburg geordert worden.
Kontakt zu anderem Täter
Während die Frau Tanzen ging, schlich sich der 21-Jährige nachts ins Kinderzimmer, entkleidete den sechsjährigen Sohn der Frau und fotografierte ihn. Die Bilder waren nach Überzeugung des Gerichtes für den Düsseldorfer Missbrauchstäter gedacht gewesen. Eine andere Verbreitungsabsicht habe man nicht feststellen können, so der Richter gestern.
Der 60-Jährige aus Düsseldorf hatte seinerseits die Fotos gleichwohl einem größeren „Publikum“ zur Verfügung gestellt. Das Verfahren gegen den 21-Jährigen fand in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem Strafmaß erfüllte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für den geständigen Angeklagten nur ein Jahr Jugendstrafe auf Bewährung gefordert.
Meinung:
Job weg, Freunde + Bekannte weg, KINDER WEG, Internet weg, Privatsphäre weg.
Ich glaub ich würd das Land verlassen, wenn ich für den Rest meines Lebens so eingeschränkt wäre.
Ich glaube, dass es ein klarer Warnschuss war für diesen jungen Mann, der sich wohl von einem alten hat manipulieren lassen.
Wenn jemand, der ohne die Kids zu fragen Bilder von ihnen macht irgendwann mit Kids zusammen arbeitet, die man nicht fragen kann (=Pflege) dann ist es schnell missbräuchlich! Gab einen Fall, der mit diesem nichts zu tun hat, bei dem eine Pflegeheimbewohnerin schwanger wurde. Das perfide: sie liegt seit langer Zeit im Koma!
Im fall schlafender, alkoholisierter, unter Drogenstehender oder behinderter Kinder, erkenne selbst ich die Unmüdigkeit klar an!
Bezüglich der Chatprotokolle noch mal der Aufruf diese AUS zu stellen, denn es gibt nichts, was ein StaA dem Richter lieber vorliest, als den O-Ton des angeklagten auf schwarz/weiß!
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:05
von girllover
anonymer hat geschrieben:
Ich glaub ich würd das Land verlassen, wenn ich für den Rest meines Lebens so eingeschränkt wäre.
Muss er doch gar nicht. Diese Auflagen gelten lediglich für die Dauer der Bewährung - oder spätestens bis das polizeiliche Führungszeugnis gelöscht ist. Den Bewährungshelfer ist er aber mit Ende der Bewährung los. Das Behördenführungszeugnis wird allerdings nie gelöscht, darin bleiben diese Auflagen für immer stehen.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:06
von Khenu Baal
Das mit dem I-Net-Verbot greift um sich, oder täusche ich mich da? War doch kürzlich in einem anderen Fall ähnlich, den Du an anderer Stelle gepostet hattest.
Ich stelle mir gerade vor, man würde bei anderen Leutz, die für ihre Straftaten ein Telefon oder ein Auto benutzten, ähnlich vorgehen

aber mit den Perversen kann man's ja machen.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:11
von Dorian
Diese Auflagen gelten lediglich für die Dauer der Bewährung - oder spätestens bis das polizeiliche Führungszeugnis gelöscht ist.
Job weg, Freunde + Bekannte weg, KINDER WEG
Das bleibt ein Leben lang. Die Existenz dieses jungen Mannes wird wegen seinen Taten leiden.
Mich würd nur interessieren wie die beiden kontakt aufgenommen haben und ob da etwas gesickert ist oder wo der grund für das auffliegen der tat ist...
ärgerlich, dass sie das mal wieder nicht schreiben.
Vorallem mit perversen Aloholikern hinterm Steuer, denen man einfach den Führerschein abnimmt....

Also vergleichbar ist das schon. Nur was das Handy und Telefon anbelangt, hat jeder "Bürger" ein Recht auf einen Anschluss. Anders und absolut nicht Zeitgemäß ist das beim Internet. Da fehlt das Grundrecht.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:14
von girllover
*hehe* Es gibt sogar Strafgefangene, die im Knast ein Handy/iphone besitzen - auf illegalem Wege besorgt natürlich.

Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:14
von Ovid
Ist das nicht verfassungswidrig laut Rezipientenfreiheit?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit hat geschrieben:
In Deutschland wird die Rezipientenfreiheit durch Art.5 Abs.1 S.1, 2.HS des Grundgesetzes gewährleistet (
Jeder hat das Recht, ... sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten). Allgemein zugänglich sind dabei solche Informationsquellen,
die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:18
von Dorian
Dazu fällt mir dies ein:
Computer im Haushalt "nicht notwendig"
Hartz-IV-Empfängern steht kein Geld für die Anschaffung eines Computers zu. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden. Es bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichts Detmold. In dem Fall ging es um eine Klägerin aus Minden, die einen PC samt Monitor, Drucker und Software bezahlt haben wollte. Ihr Argument: In der Mehrzahl der Haushalte gebe es einen Computer.
http://www.tagesschau.de/inland/hartzcomputer100.html
Ich glaube die Argumentation ist derzeit aber noch immer, dass man sich Informationen aus anderen medien beschaffen muss.
Allerdings (!) ist ein unterschied zwischen Computer und Internetverbot zu ziehen. Mit dem Handy ins Internet müsste dann weiterhin "okay" sein. Und das ist sicher irgendwie anfechtbar.
*hehe* Es gibt sogar Strafgefangene, die im Knast ein Handy/iphone besitzen - auf illegalem Wege besorgt natürlich.
Wen auch immer du damit nur meinen könntest..... Ein Iphone ist auch sehr teuer.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 19:21
von girllover
Ovid hat geschrieben:Ist das nicht verfassungswidrig laut Rezipientenfreiheit?
http://de.wikipedia.org/wiki/Rezipientenfreiheit hat geschrieben:
In Deutschland wird die Rezipientenfreiheit durch Art.5 Abs.1 S.1, 2.HS des Grundgesetzes gewährleistet (
Jeder hat das Recht, ... sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten). Allgemein zugänglich sind dabei solche Informationsquellen,
die technisch geeignet und bestimmt sind, der Allgemeinheit Informationen zu verschaffen.
Zur Information genügen bereits ein Fernseher oder ein Radio,mehr steht einem HartzIVler laut Gesetz auch nicht zu. Kurt Biedenkopf hatte mal geäußert, als er noch Ministerpräsident war, dass seiner Meinung nach jedem Bundesbürger ein kostenloses Handy zur Verfügeng stehen sollte. Gesetzlich geregelt ist dies allerdings nicht.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 20:01
von Ovid
girllover hat geschrieben:
Zur Information genügen bereits ein Fernseher oder ein Radio,mehr steht einem HartzIVler laut Gesetz auch nicht zu.
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
Zu zeigen ist, dass diese Maßnahmen gegen die Rezipientenfreiheit eines jeden Bundesbürgers verstoßen.
Freiheit bedeutet, dass man grundsätzlich das Recht,
nicht die Mittel, zu einem bestimmten Gut hat.
Hier ist es aber so, dass einem das Recht genommen wird, also selbst, wenn man die Mittel hätte, darf man dieses Recht nicht mehr in Anspruch nehmen.
Also verstößt dies gegen die Rezipientenfreiheit.
q.e.d.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 20:13
von Zhunami
Habe ich das richtig verstanden, dass er diese Strafe "nur" deshalb bekommen hat, weil er ein nacktes Kind fotografiert und das Bild weitergegeben hat? Ist ja nicht so als würde ich das gutheißen, aber es gibt doch nun wirklich viel Schlimmeres.
Warum kommen Männer, die eine Frau vergewaltigen mit ca. 3 Jahren Haft davon und mehr nicht? Eigentlich sollten die doch dann auch ein Verbot der Annäherung kriegen und ein umfassendes Berufsverbot in Branchen, in denen sie Frauen begegnen könnten. Und natürlich sollten sie nicht heiraten dürfen.
So ein Unsinn, also echt.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 29.05.2010, 21:02
von girllover
Ovid hat geschrieben:
Hier ist es aber so, dass einem das Recht genommen wird, also selbst, wenn man die Mittel hätte, darf man dieses Recht nicht mehr in Anspruch nehmen.
Also verstößt dies gegen die Rezipientenfreiheit. q.e.d.
Jo. Dann lies mal, warum dem Mann dieses Recht genommen worden ist. Es gibt einen Grund dafür.
Re: Missbrauchstäter jeglichen Kontakt zu Kindern verboten
Verfasst: 30.05.2010, 10:42
von Jonny
der kerl ist dumm wenn er sich von einem kinderschänder so manipulieren lässt, also geschwister über chat dazu aufzufordern das sie sex miteinander haben also das ist schon pervers. nun aber die strafe ist recht hart.