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darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 19:38
von gabi
hallo, ich bin 14.

ich wurde zu zweimal 8 stunden am tag zu ner recht schweren arbeit verurteilt, die ich auf grund meiner körperlichen schwachheit kaum schaffe. jetzt hab ich ein gesetz gefunden, in dem steht, daß ich eigentlich gar nicht
dazu verurteilt hätte werden dürfen. kann mir jemand sagen, ob das stimmt und wie ich mich dagegen wehren kann?



gabi

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 19:54
von Horizonzero
Kinderarbeit ist zwar verboten, jedoch mit 14 bist du in einem Alter, in den gewisse Tätigkeiten bereits zur Aufbesserung des taschengeldes üblich sind.
Gegen gerichtliche Beschlüße sind in aller regel Einwände möglich, hast Du einen Anwalt ? Wäre angeraten.

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 20:01
von MaraFan
^^


Körperlichen Schwachheit= faule sein, wird vom Gericht nicht anerkennt. FALLS du wirklich eine Krankheit hättest, hätten die das berücksichtigt.

Edit: Wenn du vorm Jugendrichter kommst, und verurteilt wirst, warst du

1. Nicht zum 1 mal da oder
2. War es so schwer das er dies aufgebrummt hast, also kannst du

3. gar nicht soo Krank sein

Wie gesagt Faulheit wird nicht angerechnet ^^

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 20:43
von gabi
8 stunden am tag?
ich hab das noch nie gemacht
ich dachte das wäre verboten?
faulheit?
ihr spinnt doch
habt ihr ne macke?
ich bin nicht faul
ich wiege nur ganz wenig
wenn ich das von einem arzt bescheinigen lasse,
packen sie mich gleich weg
nee ich war noch nie vor gericht
nein ich hab keinen anwalt
ich weiss auch nicht wie sowas geht alles
meine mutter hat auch stress mit denen

gabi

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 20:47
von Horizonzero
naja, Wie kam es denn überhaupt dazu das du diese strafe bekommen hast ?

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 20:53
von MaraFan
Keinen Anwalt? Als unter 18 Jähriger bekommst du immer einen Anwalt gestellt.
Und ich wiege auch sehr sehr wenig für meine größe, UND kein Jugendlicher kommt wegen nichts ne Arbeit aufgewzwungen, haste was geklaut?

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:01
von the blue man
tja, deine ganze Vorgeschichte fehlt halt, "gabi", eigentlich alles, aber sag mal, was willst du eigentlch hier? Nur so gefragt ..

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:05
von gabi
ich hab ne freundin mit der hab ich öfter streit. im stadtbus kam dann dieses "du hure" und ich rief zurück "du kleine schlampe" dann beim aussteigen hab ich ihr ihre brille weg genommen und später zurück gegeben, komischerweise läuft noch ne berufung ich soll aber trotzdem die arbeit jetzt antreten, das andere mädchen ist 17 und viel stärker als ich, ich hätte das auch alleine mit ihr klären können aber sie hat mich angezeigt
wenn ich das hier nicht fragen kann dann schüss ihr blaumänner

gabi

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:17
von the blue man
öööh, du und deine Freundin habt euch gestritten, ein Wort gab das andere und dann wurdest du deswegen angezeigt. Und jetzt musst du 2x 8 Stunden arbeiten obwohl eine Berufung läuft und du gar keinen Ajnwalt hast. Das ist ja furchtbar ...

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:19
von Restil
Hallo gabi,

was mich und womöglich auch die anderen hier wurmt ist, dass Du ausgerechnet in einem Board für Pädophile postet und nicht in einem für Rechtsangelegenheiten. Wirklich so ganz ohne Hintergrund?

Wurdest Du verdonnert weil Du sie beschimpft oder vielmehr weil Du ihr die Brille weggenommen hast?

Greetz,
Thomas

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:27
von the blue man
na ja Rechtsangelegenheiten im zwischenmenschlichen Bereich sind für unsereinen ja nun wirklich nicht fremd, - von daher fiel die Wahl auf ein Forum mit usern mit reichhaltiger Erfahrung, so gesehen.
Aber vielleicht ist in "gabis" Falle ja die Frage nach "Grund und Ursache, Biographie und Lebensumfeld" fehl am Platze und aus einem falschen Erwartungshorzont heraus gestellt, wer weiss?

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:29
von gabi
wenn der blaumann noch einmal son mist schreibt dann good bye
ich wurde wohl wegen beidem verknackt keine ahnung
ja es ist so die berufung läuft und ich soll dahin
was das hier fürn forum ist weiss ich auch nicht genau
will ich auch nicht unbedingt wissen im moment
sind hier eigentlich alle so bahnhof?

gabi

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 21:40
von Gast
ach du wurdest wegen "beidem" verknackt, hast aber "keine ahnung". Und was das für ein Forum ist in dem du gerade schreibst, das weisst du auch nicht so genau und willst es auch nicht unbedingt wissen.
...hmmm ich find das gut, schliesslich gibt es auch jenseits der Debilitätsgrenze noch glückliche Augenblicke, und so ...

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 22:07
von Horizonzero
langsam nervt die junge Dame, sofern sie denn eine ist-( und jung )- mich langsam.

Willst Du was von uns, oder wir von Dir ???
Dein Verhalten / Deine Texte lesen sich nicht so.

Hast Du dir keine Gedanken gemacht über das, was mit Dir passiert ? Hast Du nicht im Gerichtsaal gesessen, bzw im Büro vorm Richter (was vorkommen kann), und zugehört? Warum fragst Du uns Pädos ?

Kinderarbeit, erst recht wenn eine Gebrechlichkeit vorliegt, findet hier keiner gut.
Aber mir scheint, Dir geht es um etwas anderes.
Rainer

Re: darf ein gericht das?

Verfasst: 24.05.2010, 22:31
von ursula
was macht Ihr hier mit Gabi fürn scheiss ?

Gabi ich nehme dich ernst. ich kann mir gut vorstellen wie das ist,
wenn man vor so nem richter sitzt und der spricht ne sprache die eh kaum jemand versteht. frag mal deine mutter, ob es nicht möglich ist, sich auf gerichtskosten möglichst schnell eine prozesskostenhilfe zu holen. notfalls soll sie halt hingehen zum gericht oder zur gerichtshilfe und anfragen was das soll. oder zurück schreiben und fragen, was das soll, wenn die berufung noch läuft, wie du sagst. ich kann mir nur vorstellen, dass jemand eure familie zu schikanieren versucht. das zeigt ja auch schon der vorgang, dass sie das ältere mädchen nicht beschuldigt haben, sie hätte genauso arbeitsstunden bekommen müssen.

ursula

an den blaumann höchstpersönlich

im dritten reich, als so genannte "behinderte" ausgerottet wurden hat man genau deine darstellungsart benutzt um diese menschen auszusondern. du weisst was da passierte. und jetzt kommst du mit sowas. man propagierte den gebrechlichen geistigen menschen, der nicht mehr in der lage sei, glücksempfindungen zu haben schäm dich was, meine güte in was für ner hälle bin ich hier gelandet ? mit mädchenliebe hat dein kommentar nichts zu tun, aber auch gar nichts.

Ursula