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Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 12.05.2010, 16:06
von girllover
Ebenfalls aus EXPRESS (express.de) vom 12. Mai 2010 stammt folgende Nachricht:

"Köln –

Ein früherer Kölner Staatsanwalt muss wegen des Besitzes von Kinderpornografie 14.400 Euro Strafe zahlen. Der 63- Jährige habe seinen Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurückgezogen, sagte der zuständige Kölner Amtsrichter.

Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig, so dass es nicht zu einer Hauptverhandlung kommen wird. Ein Computerhändler hatte im Sommer vergangenen Jahres auf dem Privat-PC des Mannes kinderpornografische Dateien entdeckt und die Polizei eingeschaltet.

Die Ermittlungen ergaben auch, dass der Staatsanwalt unter falscher Identität versucht haben soll, sich über das Internet mit einem 13-jährigen Mädchen zu verabreden. Schon der Versuch gilt als sexueller Missbrauch.

Der Beschuldigte, der inzwischen im Ruhestand ist, war rund 30 Jahre in der Kölner Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität zuständig. Das Verfahren gegen ihn war aus Gründen der Objektivität von der Bonner Staatsanwaltschaft geführt worden. "


Unser eins wäre weg von der Bildfläche...! :(

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 12.05.2010, 21:16
von Perma
girllover hat geschrieben:[...] sich über das Internet mit einem 13-jährigen Mädchen zu verabreden. Schon der Versuch gilt als sexueller Missbrauch.

Also die Verabredung mit einem Kind gilt als Versuch für sexuellen Mißbrauch. Ja, alles klar.

girllover hat geschrieben:Unser eins wäre weg von der Bildfläche...! :(

Das sowieso und für ganz viel lange.

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 13.05.2010, 21:17
von girllover
@Perma

Beschwer` dich nicht bei mir, ich habe die Paragraphenerläuterung, in welcher steht, dass bereits der Annäherungsversuch zu einer 13-jährigen als sexueller Missbrauch gilt, nicht geschaffen. :(

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 13.05.2010, 23:40
von Perma
Bei einem Annäherungsversuch, der sexuell motiviert ist, mag ich das bei der aktuellen Rechtslage noch begreifen, daß es sich um sexuellen Mißbrauch handeln soll, allerdings nicht bei einer Verabredung.

Wie aus einer Verabredung ein versuchter sexueller Mißbrauch allgemein abzuleiten wäre, entzieht sich meinem Rechtsverständnis.

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 14.05.2010, 00:10
von Gelöscht_28
Perma hat geschrieben:Wie aus einer Verabredung ein versuchter sexueller Mißbrauch allgemein abzuleiten wäre, entzieht sich meinem Rechtsverständnis.
Finds ja auch übertrieben, aber mal ganz ehrlich, welchen Grund sollte man sonst haben sich mit einem fremden Kind zu verabreden? Und ich denke dieses Gesetz bezieht sich nur auf Fremde Kids, nicht auf die Nichte oder die Freundin des Sohnes oder so.

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 14.05.2010, 00:34
von Herr Pastor
Sargeras hat geschrieben:Finds ja auch übertrieben, aber mal ganz ehrlich, welchen Grund sollte man sonst haben sich mit einem fremden Kind zu verabreden?
Einfach nur mit dem "fremden Kind" zusammen sein, was spielen, sich unterhalten... Gibt viele Pädos die sexuell abstinent sind und auch ohne Sex Freude am Umgang mit Kindern haben. Es gibt ja z.B. auch heterosexuelle Männer, die sich mit Frauen verabreden, mit denen sie sich theoretisch auch "was vorstellen" könnten, es dann aber aus unterschiedlichen Gründen doch lassen.
Und ich denke dieses Gesetz bezieht sich nur auf Fremde Kids, nicht auf die Nichte oder die Freundin des Sohnes oder so.
Das würde echt schon an Saudi-Arabien erinnern, wenn man sich nicht mal mehr mit seiner Nichte verabreden dürfte. Aber vielleicht gibt's da ja schon 'ne EU-Richtlinie Bild

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 14.05.2010, 02:34
von asgl
Schön nur, dass unsere Presse nicht gleich das Abschneiden beliebter Körperteile oder das "Wegsperren für immer" fordert.
Aber der arme Mann, seines Zeichens Beamter und Strafverfolger (Ex) ist ja mit 90 Tagessätzen sowas von hart bestraft, dass er mir schon wieder leid tut.

Da passt der von mir recherchierte Fall sehr gut, bei dem ein Kipo-Konsument fast 9 Jahre eingesperrt ist - und kein Gericht dies als unverhältnismässig ansieht.


Liebe Grüße
asGL

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 14.05.2010, 21:22
von girllover
Perma hat geschrieben:Bei einem Annäherungsversuch, der sexuell motiviert ist, mag ich das bei der aktuellen Rechtslage noch begreifen, daß es sich um sexuellen Mißbrauch handeln soll,
Genau das meint die Rechtslage ja auch. Genauso wie es verboten ist, sich in einem Chat sexuell zu nähern oder nach mehreren Chatgesprächen mit sexuellen Absichten zu daten, auch wenn das Kind es will und zugestimmt hat.

Re: Köln: "Kinderpornos! Staatsanwalt muss zahlen".

Verfasst: 14.05.2010, 21:23
von girllover
asgl hat geschrieben:Aber der arme Mann, seines Zeichens Beamter und Strafverfolger (Ex) ist ja mit 90 Tagessätzen sowas von hart bestraft, dass er mir schon wieder leid tut.

Da passt der von mir recherchierte Fall sehr gut, bei dem ein Kipo-Konsument fast 9 Jahre eingesperrt ist - und kein Gericht dies als unverhältnismässig ansieht.


Liebe Grüße
asGL
Schöner Vergleich. :D Genau das ist die Absicht meines Posts.