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Welche der im Text dargestellten 6 Antwortmöglichkeiten trifft auf dich zu? (Bitte zuerst den untenstehenden Text vollständig lesen.)

Antwort 1
4
8%
Antwort 2
4
8%
Antwort 3
10
20%
Antwort 4
25
51%
Antwort 5
5
10%
Antwort 6
1
2%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 49

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Bruno
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Was kennzeichnet dich als Girllover?

Beitrag von Bruno »

Wir haben hier im Forum ja - wie jeder weiß - schon Umfragen über den Wunsch nach Sexualität mit Kindern, aber diese haben wohl den Mangel, dass sie ungenau bzw. auch zu tendenziös formuliert sind.

Auch gibt es dort, wo Sexualität im weiteren Sinne oder der Wunsch nach sexueller Interaktion tatsächlich eine Rolle spielt, interessante Abstufungen / Unterschiede, die in keiner dieser Umfragen wirklich erfasst wurden.



Ich habe deshalb versucht, eine neue Umfrage zu erstellen.



In dem - meiner Meinung nach gut formulierten - Einleitungstext dieses Forums heißt es:



"In diesem Forum schreiben Menschen beiderlei Geschlechts und jeden Alters, die eine besondere Affinität zu Mädchen im Kindes- oder Jugendalter haben."



und erst weiter heißt es dann:



"Meistens ist damit auch eine sexuelle Anziehung verbunden. Viele haben sich entschieden, diese nicht auszuleben.

Die meisten dieser Personen bezeichnen sich als Girllover (GL). In der Gesellschaft werden sie meistens als "Pädophile" bezeichnet."




Die "besondere Affinität" zu Mädchen im Kindes- oder Jugendalter soll also das verbindende Element der Forumsuser hier sein, die sich als GLs bezeichnen. Und nicht zwingenderweise ihre Pädosexualität.

(Und das meiner Meinung nach nicht nur, um "Antis" milde zu stimmen, sondern weil tatsächlich "Girllove" eine viel größere Bandbreite hat als Pädosexualität.)



Die hier zur Auswahl gestellten 6 Antwortmöglichkeiten sind selbstverständlich - und auch durch ihre Formulierung in offenkundiger Weise - alle legal. Und keine Antwortmöglichkeit disqualifiziert grundsätzlich den Antwortgeber vor sich selber und / oder der Außenwelt. Damit versuche ich mich auch von anderen hier kursierenden Umfrageversuchen zu unterscheiden. Es sind also ehrliche Antworten sowohl möglich als auch erwünscht.



Antwort 1)



Es besteht für mich eine emotionale (und ausschließlich nicht-sexuelle) Attraktion des kleinen Mädchens, und es besteht ein (situationsadäquat in Handlung umgesetzter) Wunsch nach einer ausschließlich nicht-sexuellen Interaktion mit dem Mädchen (gemeinsame Tätigkeiten, körperliche Nähe).



Antwort 2)



Zusätzlich zu 1) ist bei mir auch eine explizit sexuelle Erregbarkeit durch das kleine Mädchen vorhanden, die ich als schön empfinde (und die sich mitunter in Selbstbefriedigung außerhalb der Kontaktsituation mit dem Kind entlädt). Dennoch besteht grundsätzlich kein Wunsch nach einer sexuellen Interaktion mit dem Mädchen. (D.h. es geht nicht primär "nur" um Rücksichtnahme auf das Kind und Gesetzestreue, sondern dieser Wunsch ist auch von innen her tatsächlich nicht vorhanden.)



Antwort 3)



Zusätzlich zu 2) besteht bei mir auch der konkrete Wunsch einer sexuellen Interaktion mit dem Mädchen. Allerdings gehe ich davon aus, dass dem Kind durch sexuelle Handlungen Schaden zugefügt wird oder zugefügt werden könnte und unterlasse - über das gesetzliche Verbot hinaus - schon alleine aus diesem Grund solche Handlungen.



Antwort 4)



Zusätzlich zu 2) besteht bei mir auch der konkrete Wunsch einer sexuellen Interaktion mit dem Mädchen. Ich geht davon aus, dass es sexuelle Handlungen mit dem Kind gibt, die keinen Schaden anrichten und ich grundsätzlich dazu in der Lage wäre, mit dem Kind solche Handlungen einvernehmlich vorzunehmen. Das einzige, was einer Umsetzung dieses Wunsches im Wege steht, ist die Tatsache, nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen zu wollen.



Antwort 5)



Ich bin zwar auch "Girllover", aber keine der 4 obigen Antworten trifft auf mich zu.

(Eine Erläuterung, warum dies so ist, wäre interessant und für eine etwaige Verbesserung der Umfrage dienlich.)



Antwort 6)



Ich bin kein "Girllover" und deshalb trifft keine der obigen Antworten auf mich zu.

[Was selbstverständlich nicht heißen soll, dass hier keine Kinderliebe im weiteren (d.h. nicht stark emotional oder erotisch gefärbten) Sinne vorliegen kann!]
Maik
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Beitrag von Maik »

1 und 6 :-)
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
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Amiga
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Beitrag von Amiga »

1 und 3
Scheiß RTL !
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Cocolinth
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Beitrag von Cocolinth »

Beinahe 4), dann aber doch 5). Knackpunkt hervorgehoben:


Bruno hat geschrieben:Antwort 4)



Zusätzlich zu 2) besteht bei mir auch der konkrete Wunsch einer sexuellen Interaktion mit dem Mädchen. Ich geht davon aus, dass es sexuelle Handlungen mit dem Kind gibt, die keinen Schaden anrichten und ich grundsätzlich dazu in der Lage wäre, mit dem Kind solche Handlungen einvernehmlich vorzunehmen. Das einzige, was einer Umsetzung dieses Wunsches im Wege steht, ist die Tatsache, nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommen zu wollen.


Es ist per definitionem unmöglich einvernehmlichen Sex mit Kindern zu haben. Richtiger wäre in meinem Selbstverständnis: "Ich gehe davon aus, dass es sexuelle Handlungen mit dem Kind gibt, die keinen Schaden anrichten und ich grundsätzlich dazu in der Lage wäre, mit dem Kind solche Handlungen auf beidseitigen Wunsch hin vorzunehmen.



"Einvernehmlich" und "beidseitig gewünscht" sind nicht das selbe!
Zuletzt geändert von Cocolinth am 15.11.2008, 19:42, insgesamt 1-mal geändert.
Maik
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Beitrag von Maik »

Wo ist deiner Meinung nach der Unterschied?
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
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Cocolinth
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Beitrag von Cocolinth »

Maik hat geschrieben:Wo ist deiner Meinung nach der Unterschied?


Für ein (gültiges) Einvernehmen einer sexuellen Handlung muss der Partner als sexuell mündig gelten. Für den bloßen Wunsch einer solchen jedoch nicht.



Dies spiegelt sich auch entsprechend in der einschlägigen Rechtsprechung wider, die in ihren Urteilen zwar einerseits immer wieder die Wunschgemäßheit der jeweils inkriminierten Handlungen attestiert, gleichzeitig darin aber eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung des Kindes sieht.
Zuletzt geändert von Cocolinth am 15.11.2008, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
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Süßbär
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Beitrag von Süßbär »

Bei mir ganz klar nur 1 !!
Maik
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Beitrag von Maik »

Cocolinth hat geschrieben:Für ein (gültiges) Einvernehmen einer sexuellen Handlung muss der Partner als sexuell mündig gelten. Für den bloßen Wunsch einer solchen jedoch nicht.




:shock: :shock: :!: :!:



Respekt
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
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Cocolinth
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Beitrag von Cocolinth »

Wundert mich, dass Dich das jetzt so überrascht. Genau den Unterschied hatten wir doch erst gestern in dem anderen Thread am Beispiel einer 13-Jährigen herausgearbeitet, die sich Sex wünscht:



Der Wunsch mag zwar als solcher anerkannt werden, einvernehmlich wird dessen Erfüllung dadurch trotzdem nicht. Denn dem Mädchen wird eben noch keine sexuelle Mündigkeit zugestanden.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Maik
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Beitrag von Maik »

Das hast du gestern gaaanz anders formuliert.
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
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Cocolinth
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Beitrag von Cocolinth »

Maik hat geschrieben:Das hast du gestern gaaanz anders formuliert.


Du hängst zu sehr an der Form. Auf den Inhalt kommt es an. Der ist identisch.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
  • „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(Thx @ ChrisGL&Anwalt)
Maik
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Beitrag von Maik »

Ich schreib jetzt nicht auf, wie ich das gestern aufgefasst habe.Ich will mir nicht die Stimmung verderben, die ich jetzt durch deinen positiven Beitrag habe.
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
torres
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Beitrag von torres »

Ist deine Stimmung so abhängig von Cocos Beiträgen? :shock:
Maik
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Beitrag von Maik »

Wundert dich das wirklich?

Was meinst du wie das kommt, das sich einer wie ich K13 anschliesst?
Ich hoffe hier haben auch Bekloppte Zutritt, sonst muss ich nämlich wieder gehen.
torres
Beiträge: 512
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Beitrag von torres »

Maik hat geschrieben:Wundert dich das wirklich?


Ja. Ich kann mir nur schwer vorstellen, daß du dein seelisches Wohlbefinden auf mögliche Übereinstimmungen mit jemandem baust, den du gar nicht kennst und dessen bisherige Aktivitäten hier eher dazu neigen, dir in die Parade zu fahren.


Was meinst du wie das kommt, das sich einer wie ich K13 anschliesst?


Damals hast du halt noch nicht zu Gott gefunden, warst eher pro-Pädo und hast verzweifelt Anschluß gesucht und vielleicht sowas wie ne Vaterfigur - kommt das in etwa hin?



(das mit der Vaterfigur hat doch auch GL++... wie gesagt: Dresden=Psycho City^^)
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