Freispruch wegen Unstimmigkeiten
Verfasst: 29.04.2010, 18:37
Mal was aus meiner Region hier...:
http://www.abendblatt.de/region/norders ... eiten.html
Etwas eingekürzt..., den vollen Text hier:Bad Segeberg. Klaus Z. aus Bornhöved hatte im Jahre 2003 seine damals 14 Jahre alte Freundin Daniela C. aus der Gemeinde Trappenkamp geschwängert, was ein Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs nach sich zog.
Als die schwangere Daniela C. im Jahr 2004 in der Wohnung des damals 39 Jahre alten Z. in Trappenkamp Besuch von ihrer 13-jährigen Cousine Jennifer S. bekam, soll er sie ebenfalls missbraucht haben.
Der Vorfall kam erst jetzt zur Anklage, weil Jennifer S. Anfang 2008 bei der Polizei Strafanzeige erstattete.
Nach den Ermittlungsergebnissen hatte der Angeklagte in der Küche mit Bekannten "Gras" geraucht und sich dann zu den im Schlafzimmer auf dem Ehebett liegenden Mädchen gelegt. Er soll Jennifer S. nicht nur unsittlich berührt, sondern seinen Finger in ihre Scheide eingeführt haben - ein besonders schwerwiegender Vorwurf, der strafrechtlich als Vergewaltigung gewertet wird. Vor dem Jugendschöffengericht in Bad Segeberg schweigt Klaus Z. auf Anraten seines Anwalts zu den Tatvorwürfen.
Der Angeklagte ist für Richter Wolfgang Niehaus ein "alter Bekannter" - eine lange Liste von Vorstrafen, darunter auch schon 1994 wegen Kindesmissbrauchs, kennzeichnet den Lebensweg des Angeklagten, der außerdem ein Alkohol- und Drogenproblem hatte, jetzt aber nach eigenen Angaben "trocken" ist.
Bis Mai letzten Jahres verbüßte der Angeklagte eine zweijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kiel.
Die Vernehmung der inzwischen 20-jährigen und hochschwangeren Jennifer S. entkräftet den Vorwurf aus der Anklageschrift teilweise: Nach Aussage der jungen Frau hat der Angeklagte sie zwar im Brust- und Scheidenbereich berührt, jedoch nicht seinen Finger in die Scheide eingeführt.
(...)
Obwohl, wie Richter Niehaus betont, der Angeklagte sein Opfer mit großer Wahrscheinlichkeit "begrabbelt" hat, wird der in einer Notunterkunft lebende Angeklagte wegen der vielen Unstimmigkeiten freigesprochen.
