Zeichentrickfilme
Hallo Leute,
bei mir in der Arbeit ist gerade nichts los, sitze allein im Büro vorm PC und hab gerade mal so überlegt, was man bei mir zu Hause finden könnte, im Falle einer HD. Mein PC ist sauber ( hoffe ich ), Fotos und div. Sachen habe ich nicht, aber ich habe einige selbstgemachte Zeichentrickfilme, die ich wegen ihrem Inhalt nicht öffentlich machen kann.
Sie entstanden noch in der Zeit, in der ich beim Anblick eines Mädchens nur sexuelle Phantasien entwickelt habe. Das ist jetzt, nachdem ich einiges hier von euch gelernt habe, natürlich ganz anders, man kann sagen, daß ich mich weiter entwickelt habe. Jetzt kann ich wieder einem Mädchen in die Augen schauen, ohne gleich an Sex zu denken. Aber ich schweife ab.
Vielleicht weiß ja jemand von euch, wie es sich also mit diesen Zeichentrickfilmen verhält, die, wie gesagt, nur priv. Zwecken diehnen. Was würde der Gesetzgeber sagen, denn der Inhalt ist pornographisch. Eigentlich möchte ich mich nicht davon trennen. Nicht wegen dem Inhalt, sondern ich habe Tage, Nächte, Wochen und Monate darann gearbeitet. Ein Film geht sogar zwei Stunden lang. Ein Meisterwerk in meinen Augen.
Aber, wenn nun auch die verboten sind, also gesetzeswiedrig, dann müßte ich mich mal ganz schnell davon verabschieden.
Gruß, euer Transenopa
bei mir in der Arbeit ist gerade nichts los, sitze allein im Büro vorm PC und hab gerade mal so überlegt, was man bei mir zu Hause finden könnte, im Falle einer HD. Mein PC ist sauber ( hoffe ich ), Fotos und div. Sachen habe ich nicht, aber ich habe einige selbstgemachte Zeichentrickfilme, die ich wegen ihrem Inhalt nicht öffentlich machen kann.
Sie entstanden noch in der Zeit, in der ich beim Anblick eines Mädchens nur sexuelle Phantasien entwickelt habe. Das ist jetzt, nachdem ich einiges hier von euch gelernt habe, natürlich ganz anders, man kann sagen, daß ich mich weiter entwickelt habe. Jetzt kann ich wieder einem Mädchen in die Augen schauen, ohne gleich an Sex zu denken. Aber ich schweife ab.
Vielleicht weiß ja jemand von euch, wie es sich also mit diesen Zeichentrickfilmen verhält, die, wie gesagt, nur priv. Zwecken diehnen. Was würde der Gesetzgeber sagen, denn der Inhalt ist pornographisch. Eigentlich möchte ich mich nicht davon trennen. Nicht wegen dem Inhalt, sondern ich habe Tage, Nächte, Wochen und Monate darann gearbeitet. Ein Film geht sogar zwei Stunden lang. Ein Meisterwerk in meinen Augen.
Aber, wenn nun auch die verboten sind, also gesetzeswiedrig, dann müßte ich mich mal ganz schnell davon verabschieden.
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Mahadma Gandhi
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Re: Zeichentrickfilme
Hallo Transenopa,
wenn es sich bei der Darstellung um ein wirklichkeitsnahes Geschehen handelt, halte ich §184b, Absatz 4 in diesem Falle für relevant:
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
Gruß
Perma
wenn es sich bei der Darstellung um ein wirklichkeitsnahes Geschehen handelt, halte ich §184b, Absatz 4 in diesem Falle für relevant:

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Re: Zeichentrickfilme
Danke Perma für den Hinweis.
Doch nun muß ich mich erst mal Schlau machen, was die denn alles unter " Schriften " verstehen. Und wie wirklichskeitnah sind Zeichentrick-Figuren.
Ja selbst die Handlungen sind eigentlich stark übertrieben.
Aber um Sicher zu gehen, werde ich die CD`s erst einmal außer Haus schaffen.
Ich hoffe doch, wenn ich mit meinen Recherchen nicht mehr weiter komme, daß ich mich nochmal an dich wenden kann.
Lieben Gruß, Transenopa
Doch nun muß ich mich erst mal Schlau machen, was die denn alles unter " Schriften " verstehen. Und wie wirklichskeitnah sind Zeichentrick-Figuren.
Ja selbst die Handlungen sind eigentlich stark übertrieben.
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Re: Zeichentrickfilme
@ Perma: kein ISQ , nur MSN
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- Smaragd aus Oz
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Re: Zeichentrickfilme
Filme fallen unter "Schriften" im Sinne des § 184b StGB: § 11 Abs. III StGB.
Trickfilme können den Tatbestand des § 184b Abs. IV StGB erfüllen.
Wenn Deine Filme keine sinnlosen Orgien zeigen sondern sehr komplex gestaltet sind und das Sexuelle nur eine Nebenrolle spielt, dann könntest Du im glücklichsten Falle mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit davonkommen - was aber bei Filmen absolut unwahrscheinlich ist.
Trickfilme können den Tatbestand des § 184b Abs. IV StGB erfüllen.
Wenn Deine Filme keine sinnlosen Orgien zeigen sondern sehr komplex gestaltet sind und das Sexuelle nur eine Nebenrolle spielt, dann könntest Du im glücklichsten Falle mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit davonkommen - was aber bei Filmen absolut unwahrscheinlich ist.
... Und hab’s Pflücken nicht gemacht.
-
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Re: Zeichentrickfilme
Warum lädst du dir nicht Truecrypt bei 'http://www.truecrypt.org/downloads' herunter, installierst es, erstellst einen 4GB großen Container mit dem Wizard, denkst dir ein gutes Passwort aus und kopierst deine Schätzchen da hinein? Sollte mal was Schlimmes passieren, brauchst du (das sollte eigentlich jeder wissen) das Passwort nicht zu sagen. Aussageverweigerungsrecht nennt sich sowas. Du hast deine Privatsphäre gewahrt und kannst glücklich und zufrieden surfen, ohne Angst zu haben. Und wenn dich die Nostalgie überkommt, öffnest du einfach den Container, schaust dir den Zeichentrickfilm an und schwelgst in Erinnerungen. Da brauchst du gar nichts ausser Haus zu schaffen. Dem Sicherheitsgefühl zugute würde ich nach erfolgreicher Verschlüsselung die CDs einfach zerstören. Da brauchst du dir kein tollens Versteck einfallen zu lassen.Transenopa hat geschrieben:Aber um Sicher zu gehen, werde ich die CD`s erst einmal außer Haus schaffen.
Alles nur zugunsten der Privatsphäre, versteht sich. Keinen Unsinn anstellen.
gelöscht_17
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Re: Zeichentrickfilme
@Transenopa:
MSN geht auch mit meiner E-Mail-Adresse.
Gruß
Perma
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Re: Zeichentrickfilme
@ Smaragd:
Danke, aber hab in der Zwischenzeit auch gegoogelt und fest gestellt, daß der Begriff "Wirklichkeitsnah" auf alles zutreffen kann, sogar auf erwachsene Pornodarstellerinnen, die sich als Schulmädchen verkleiden. mein Gott, wo soll das noch hinführen. So ein Gummi-Paragraph kann eigentlich fast jeden in den Knast bringen.
@ gelöscht_17.
Hättest du mir den Tip nicht etwas früher senden können ? Hab gerade ein Film unwiederruflich zerstört. Tja, bin halt ein alter Mann, der viel zu spät einen PC bekommen hat. Ergo bin ich für jeden Tip dankbar.
Hallo Perma:
Werd mich mal bei dir melden, aber nicht mehr heute, bin einfach zu müde.
Ich dank dir aber schon mal recht herzlich.
Transenopa
Danke, aber hab in der Zwischenzeit auch gegoogelt und fest gestellt, daß der Begriff "Wirklichkeitsnah" auf alles zutreffen kann, sogar auf erwachsene Pornodarstellerinnen, die sich als Schulmädchen verkleiden. mein Gott, wo soll das noch hinführen. So ein Gummi-Paragraph kann eigentlich fast jeden in den Knast bringen.
@ gelöscht_17.
Hättest du mir den Tip nicht etwas früher senden können ? Hab gerade ein Film unwiederruflich zerstört. Tja, bin halt ein alter Mann, der viel zu spät einen PC bekommen hat. Ergo bin ich für jeden Tip dankbar.
Hallo Perma:
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Re: Zeichentrickfilme
Im Sicherheitsforum steht schon so einiges drin. Der Tip von gelöscht_17 mit dem verschlüsselten Container ist zwar gut, aber besser ist es, gleich alle Festplatten (v.a. die Systemplatte selbst) zu verschlüsseln. Geht auch mit Truecrypt. Wenn du die Systemplatte selbst nicht verschlüsselst, gibt es oft immer noch Hinweise auf den Inhalt des verschlüsselten Containers (z.B. Dateihistory in Programmen etc.)Transenopa hat geschrieben: @ gelöscht_17.
Hättest du mir den Tip nicht etwas früher senden können ? Hab gerade ein Film unwiederruflich zerstört. Tja, bin halt ein alter Mann, der viel zu spät einen PC bekommen hat. Ergo bin ich für jeden Tip dankbar.
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Re: Zeichentrickfilme
Dass man weiß, wie man sowas abstellt, hielt ich eigentlich für selbstverständlich. Im Endeffekt ist es natürlich die Königslösung, wenn man das System komplett verschlüsselt, sich ein Passwort aus mindestens 20 Zeichen ausdenkt und dieses nur im Kopf speichert. Nur ist halt die Frage, ob das für jeden sinnvoll ist, wenn es doch nur um die Sicherung von z.B. alten privaten Zeichentrickfilmen geht. Wenn natürlich jemand sich ständig neuen Contend auf die Platte saugt und damit auch seinen Spass behalten will, sollte er eine Komplettverschlüsselung ins Auge fassen, um seine Privatsphäre zu wahren. In einem solchen Fall sollte derjenige aber auch genau wissen, wie Daten über das Netz auf die heimische Festplatte gelangen und was es dabei zu beachten gilt, will er sich Probleme vom Hals halten. Und natürlich verlieren wir bei diesen Betrachtungen auch die moralisch-ethische Seite nicht aus den Augen. Und halten uns natürlich streng an die Gesetze. Denn wie wir alle wissen - nur die Gedanken sind frei. Und das sollen sie ja auch bleiben.Herr Pastor hat geschrieben:(z.B. Dateihistory in Programmen etc.)
Nächtliche Grüße,
gelöscht_17
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Re: Zeichentrickfilme
Transenopa hat geschrieben:Werd mich mal bei dir melden, aber nicht mehr heute, bin einfach zu müde.
Hallo,
wäre gut, damit Du nicht auf Ideen kommst, die Du hinterher bereust.
Gruß
Perma
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Re: Zeichentrickfilme
Das ist unter Windows aber nicht selbstverständlich, sondern eine komplizierte Angelegenheit. Nur in einem Programm in den Optionen nach "Dateiverlauf = ..." o.ä. suchen, reicht nicht!gelöscht_17 hat geschrieben:Dass man weiß, wie man sowas abstellt, hielt ich eigentlich für selbstverständlich.Herr Pastor hat geschrieben:(z.B. Dateihistory in Programmen etc.)
Ich weiß mittlerweile gar nicht mehr, was man noch "darf" oder was nicht. Pornos mit 17yo (bloßer Altbesitz, keine Verbreitung), zusammengeleechte mp3- oder Filmsammlung, okay oder nicht?gelöscht_17 hat geschrieben:Wenn natürlich jemand sich ständig neuen Contend auf die Platte saugt und damit auch seinen Spass behalten will [...] Und natürlich verlieren wir bei diesen Betrachtungen auch die moralisch-ethische Seite nicht aus den Augen. Und halten uns natürlich streng an die Gesetze.
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Re: Zeichentrickfilme
Also bei der Pornosammlung mit Darstellern unter 18 ist glaube ich auch der Besitz verboten, da das dann Kinder bzw. Jugendporn ist.Herr Pastor hat geschrieben:Ich weiß mittlerweile gar nicht mehr, was man noch "darf" oder was nicht. Pornos mit 17yo (bloßer Altbesitz, keine Verbreitung), zusammengeleechte mp3- oder Filmsammlung, okay oder nicht?
Und mir ist auch nicht bekannt, dass man sowas behalten dürfe, nur weil es "Atbesitz" ist.
Engelche Engelche flieg!
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Re: Zeichentrickfilme
Herr Pastor hat geschrieben:Ich weiß mittlerweile gar nicht mehr, was man noch "darf" oder was nicht. Pornos mit 17yo (bloßer Altbesitz, keine Verbreitung), zusammengeleechte mp3- oder Filmsammlung, okay oder nicht?
Der Besitz wäre grundsätzlich zunächst strafbar wenn es sich um ein tatsächliches Geschehen handelt. Bei einem wirklichkeitsnahen Geschehen ist im Fall der Jugenpornografie der Besitz nicht strafbar.

Eine Ausnahme gibt für den Fall der Strafbarkeit des Besitzes für Personen, die an der Herstellung beteiligt waren und zu diesem Zeitpunkt minderjährig gewesen sind. Einwilligung der beteiligten Personen vorausgesetzt.
Also im konkreten Fall: Wenn Du selbst an der Produktion eines Pornos beteiligt und zu diesem Zeitpunkt minderjährig warst, darfst Du nach dem Gesetz den Porno behalten, ansonsten eben nicht. Dies gilt für alle Schriften in diesem Sinnzusammenhang.
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Re: Zeichentrickfilme
Gut, in dem Punkt habt ihr beiden Recht, ich habe es jetzt nachgelesen. Da muss ich irgendwo mal eine falsche Information aufgeschnappt haben. Trotzdem meine ich, dass man am besten alles grundverschlüsseln sollte, aus bloßem Datensalat aus Nullen und Einsen kann einem kein Strick gedreht werden.