Na dann will ich das mal ein wenig zerpflücken.
Stewart Otis hat geschrieben:Nur mal was zum Thema, Eltern würden ihre Kinder schützen! Hier kommt mal ans Licht, was einige perverse Eltern wirklich machen!.”
Nach den ganzen Zitaten, kommt erst mal überhaupt gar nichts ans Licht. Es sind Zitate, aus einem Strafprozeß. Aussagen von Beklagtem, Staatsanwaltschaft und Zeugen. Erst mal alles nur Aussagen, die alle keinen Wahrheitsanspruch haben müssen. Sich aus all diesen ein eigenes Bild zu machen ist Aufgabe des Gerichts. Darüber hinaus ist es noch möglich, das unter Umständen falsch zitiert wurde. Woher stammen diese Zitate eigentlich?
Das was Du hier bezüglich der "Eltern" (eigentlich ja nur dem Vater) machst, kommt einer Vorverurteilung gleich. Im Gegenzug stellst Du aber alle Medienaussagen, gegen Deinen Blondi, als Falschaussagen und Vorverurteilung dar. Es sollte auch für Dich in jeder Hinsicht und zu jeder Partei keine Vorverurteilung stattfinden, bis die Schuld (durch Gerichtsurteil) als erwiesen gilt.
Nun zu den einzelnen Zitaten:
Der Zwillings-Vater soll jahrelang seine älteste Tochter (heute 19) geschändet haben, sitzt deswegen in Koblenz in U-Haft. Er soll nächste Woche im Prozess vernommen werden. Zeugen sagten aus, dass er seine Jungen (damals 7) dem Angeklagten regelrecht zugeführt haben soll. Wenn der 38-Jährige bei der Familie übernachtete, sorgte der Vater stets dafür, dass er bei den Zwillingen im Zimmer schlief..”
Hier solltest Du genau auf die Wortwahl und deren Sinn achten!
Soll und
soll haben bedeutet eben nicht
hat.
Darüber hinaus ist das Schlafen, im selben Raum, mit anderen Menschen bestimmt auch nicht als zuführen anzusehen, selbst dann nicht, wenn dies geregelt passiert.
Die Betreuerin der Familie: “Es waren oft Fremde im Haus. Mein Eindruck war, dass der Vater Dienste der Männer entgegennahm – und ihnen dafür seine Kinder überließ.”
Auch hier wieder.
Mein Eindruck war bedeutet auch wieder nicht
es war so.
Der Besuch von, für diese Dame, "fremden" Männern hat überhaupt keinen Inhalt. Denn Besuch empfangen kann jeder, so viel er möchte und es reicht völlig, das der Besuch empfangende, weiß wer da kommt.
Der schlimme Verdacht:
Abgesehen davon, daß diese Überschrift durch das Wort
schlimme die Sachlichkeit untergräbt, liegt die Kernaussage aber auf dem Wort
Verdacht.Wenn Du einen Verdacht schon als Schuld deklarierst, bist Du wieder bei der ungerechtfertigten Vorverurteilung.
Er könnte dem Angeklagten sogar geholfen haben, die Missbrauchs-Videos ins Internet zu stellen
Muß ich dazu noch was schreiben? Ja, da öfteres Wiederholen dem Einprägen zuträglich ist. Und das solltet Du Dir auf jeden Fall einprägen.
Könnte haben bedeutet wiederum nicht
hat.
Stewart Otis hat geschrieben:
Die größten Schänder sind die Eltern! Und als alles aufflog, muss Chris G. für alle den Kopf hinhalten! Mir fehlen langsam echt die Worte!
Mir fehlen zu Dir auch langsam echt die Worte. Chris G. muß allenfalls für mögliche, von ihm begangene, Gesetztesübertretungen den Kopf hin halten. Nicht für mehr und nicht für weniger. Ob diese Gesetze sinnhaft sind oder nicht, ist ein anderes Thema.
Das Du die Eltern, in diesem Fall den Vater, hier als Schänder betitelst, obgleich es zur Zeit keinen Beweis dafür gibt, kommt meiner Meinung nach einer Beleidigung gleich. Auch für eine solche kann man rechtlich belangt werden. Also in diesem Fall Du!!
Gruß
Forbidden Love