Also wenn man antwortet, es sei völlig in Ordnung (im Bezug auf das Eröffnungsposting), dann liest sich dass verdammt komisch. So, als ob hier die Zustimmung gegeben wird, dass rosaco jetzt mit seiner Tochter "etwas anfangen" -also sexuelles- kann.

Hoffentlich bekommt Ihr das noch mit.
Inzest ist wie jeder Sex für beide (oder mehr) Partner völlig in Ordnung, wenn er einvernehmlich ist. Es gibt hier keine ethischen Ausnahmen, nur weil die Personen verwandt sind.
Zweitens muss man bei dem Thema beachten, dass Inzest keine sexuelle Präferenz ist. Es ist ein anderes Thema als Pädophilie (Eigenschaft) oder Sex zwischen Erwachsenen und Kindern.
Drittens führt inzestuöser Sex nicht zwangläufig zu Kindern. Das Risiko von Erbschäden bei Kindern aus Inzest ist höher, aber nicht zwangsläufig kommt dabei ein behindertes oder benachteiligtes Kind zur Welt. Doch wie sieht es bei Menschen aus, die ebenfalls ein erhöhtes Risiko haben, erbkranke Kinder zu zeugen. Zwangsabtreiben? Auch bestrafen?
Die Frage ist: Muss man Inzest bestrafen? Immer? Wann? Wann nicht?
Ich denke nicht, dass man mit Bestrafung die Probleme löst, die Rund um das Thema im Raum stehen, sondern Ungerechtigkeit und unnötiges Leid erschafft. Damit muss man anders umgehen, wenn es berechtigte Zweifel wegen Erbschäden gibt, als primitive Bestrafung durch den Staat.
Viertens ist es problematischer bei Eltern Kind (jungen Kindern) Beziehungen. Eine Inzestbarriere muss vielleicht erst durchbrochen werden und hinterlässt evtl. eine gestörte Eltern Kind Beziehung zurück. Ein gemeinsames Leben wie vorher ist dann nicht mehr möglich. Ob das Kind, besondern kleine Kinder oder gar der Erwachsene dann noch miteinander klar kommen, selbst wenn das Sexuelle als schön empfunden wurde? So eine entstandene Beziehung ist mit aller Wahrscheinlichkeit etwas völlig anderes, als eine Beziehung zwischen zwei nicht verwandten Personen (hier ein Kind und ein Erwachsener): Der Vater und das Kind führen mit aller Wahrscheinlichkeit keine partnerschaftliche Liebesbeziehung. Man kann es also nur schwer mit einer extrafamiliären Erwachsenen Kind Beziehungen vergleichen. Es ist etwas eigenes.
Die Frage hier ist, was sind die erhöhten Risiken - und abgesehen von gewaltsamen sexuellen oder genötigten Fällen, in denen das Kind vom Elternteil benutzt; genutzt; missbrauch wurde (auch wenn es im Glauben aufwuchst, dass sei normal) - muss man alle sonstigen Fälle, in denen Zwang und Gewalt (auch subtil) eindeutig nicht der Fall ist, immer mit Bestrafung begegnen?
Wie kann eine Ethik für Inzest aussehen. Klar ist, dass man hier Zwang, Gewalt und Nötigung ausschließen muss. Problematisch sind wie aufgeführt Punkt drei und vier: Unter Erwachsenen die Erbschäden und bei Vater/Mutter Sohn/Tochter (vorpubertäre Kinder) das Rollenverständnis.
Inzest ohne Grenzen?
P.S: Die heutige Gesellschaft oder Moral interessiert bei solchen Fragen nicht, die ist auch nur von den Denkern einer rückständigeren Ethik geprägt.

Beides ist veränderbar, wenn es erst einmal begriffen wird. Man muss also erstmal außerhalb dieser Grenzen denken und reden.