Schuldfähigkeit
Verfasst: 25.12.2023, 19:06
Tjo, bei mir könnte ein unkontrollierbarer Zwang zum Sex mit Kindern angenommen werden.Für die Schuldfähigkeit ist mitentscheidend, ob der Täter auch ein „normales“ Sexualverhalten aufweist, also zwischen konventionellem und strafrechtlich relevantem Verhalten wechseln kann. Hat ein Pädophiler auch Spaß am Sex mit Erwachsenen, lässt sich kaum ein unkontrollierbarer Zwang zum Sex mit Kindern annehmen. Von einer Minderung der Schuldfähigkeit sei nur dann auszugehen, wenn die Präferenzstörung das gesamte sexuelle Leben und Erleben dominiert, und zwar so gravierend, dass auch andere Bereiche betroffen sind, erläuterte die Psychiaterin.
Eine Schuldunfähigkeit wäre toll, wenn das nicht bedeuten würde, dass man dann im Maßregelvollzug untergebracht wird...
https://link.springer.com/article/10.1007/s11298-017-6102-2