Exhibitionistische Handlungen
Verfasst: 07.10.2023, 17:05
Nehmen wir mal an ich würde mich vor eine Grundschule stellen, mich nackt ausziehen und an mir rumspielen. Hier würde das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 16.06.2021 greifen. Ich müsste mich wegen §183 Exhibitionistische Handlungen und § 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses vor Gericht verantworten. Wenn mich nicht vorher der wütende Mob steinigt. Ich würde also mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden und / oder müsste eine Therapie machen. Tja aber als Frau… Als Frau käme ich mit einem blauen Auge davon. Ich würde nur bestraft werden, wenn ich nackt an mir rumspielen würde. Die reine Exhibitionistische Handlung, also das ausziehen bleibt anders als bei uns Männern unbestraft. Denn:
So viel zum Thema Gleichberechtigung. Wie findest du das? Sollten auch Frauen fürs blank ziehen bestraft werden? Oder sollte das für alle straffrei werden? Was ist, wenn ich mich als Frau fühle und mein Geschlecht im Standesamt ändere? Dürfte ich dann den Grundschülerinnen am Schulhofzaun meinen Penis zeigen?
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
So viel zum Thema Gleichberechtigung. Wie findest du das? Sollten auch Frauen fürs blank ziehen bestraft werden? Oder sollte das für alle straffrei werden? Was ist, wenn ich mich als Frau fühle und mein Geschlecht im Standesamt ändere? Dürfte ich dann den Grundschülerinnen am Schulhofzaun meinen Penis zeigen?