Wenn ich mit meiner kleinen Freundin sexuell intim werden dürfte, würde ich das ganz bestimmt nicht im Darknet teilen, damit sich das wildfremde Leute angucken können. Da fände ich sowieso nur eine Anfertigung für den Eigengebrauch in Ordnung, sofern das Mädchen damit natürlich einverstanden ist. Mir stellt sich da die Frage, ob derjenige das Mädchen wirklich liebt.
BugsBunny hat geschrieben: ↑10.05.2023, 21:50
Bei Kitakindern so glaub ich ist es auch keine Freiwilligkeit wen diese sexuelle Handlungen an Erwachsenen begehen..
Das sehe ich nicht so. Was zwischen Kindern möglich ist, geht auch mit Erwachsenen. Wichtig ist, dass keine Grenzen verletzt werden, das Kind nicht zu irgendwas überredet wird und es zu nichts gezwungen wird. Dann würde es sich allerdings bereits nicht mehr um Einvernehmlichkeit handeln (nur weil ein Kind nicht "Nein" sagt, heißt das nicht, dass es das will). Das Alter spielt da doch keine Rolle, außer halt in der allgemeinen Auffassung, dass es moralisch verwerflich wäre, wenn sich ein Kind und ein Erwachsener gegenseitig erkunden.
Im Gesetz wurde das neu so formuliert:
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.
https://www.girlloverforum.net/forum/viewtopic.php?p=384996#p384996
Aus meiner Sicht sollte das so lauten: "In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 kann das Gericht von Strafe nach dieser Vorschrift absehen, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus."
Wobei ich es schon merkwürdig finde, hier dann noch von "Täter" zu sprechen, aber wenigstens so eine Ausnahmeregel wäre sinnvoll.