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Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 12.04.2023, 12:32
von Liebesfluchten
Als folgender TAZ-Artikel erschien, war ich selbst noch im Kindergarten. Ein Erzieher schreibt über eine fiktive Figur, die im Kindergarten arbeitet und pädophil ist, bzw. seine Neigung auslebt. Aufgrund der charakterlichen Ähnlichkeit mit dem Autor selbst, wird der Erzieher der das Buch verfasste und im Eigenverlag seiner Ehefrau herausbrachte, suspendiert. Das fand 1996 statt. Ich habe das Buch in PDF-Form, da ich es mir in der Nationalbibliothek kopierte. Außer in der DNB ist es nirgendswo mehr erhältlich. Wer möchte, kann mich anmailen und ich schicke ihm das Buch zu.
Hier der TAZ-Artikel. Das war damals ein bundesweiter Skandal: https://taz.de/Hausverbot-fuer-Paedophile-Schundliteratur/!1449834/
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 14.04.2023, 22:08
von naylee
Wow, ein bissl blöd ist der gute Autor aber schon. Wäre ja glatt so wie wenn ich als Profi-Sportler einen Roman zum systematischen Dopen schreibe.
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 17.04.2023, 17:53
von Wolfgang
Danke für das Angebot. Ich hätte das Buch gerne.
Nur keine Ahnung, wie ich dir mailen oder eine PM senden kann.

Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 17.04.2023, 19:41
von Liebesfluchten
Die E-Mail-Adresse steht in meinem Profil. Du kannst mit jedem Mailanbieter schreiben.
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 17.04.2023, 21:44
von Horizonzero
Bestimmt nett gemeint, aber bis im Team entschieden ist ob ein Buch mit geschildertem Kindesmißbrauch, auch wenn es legal beziehbar ist, zulassen können nehme ich den Link erst mal raus.
Hori
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 18.04.2023, 02:42
von Liebesfluchten
Da hast du vollkommen Recht. Dann ist es mir auch am liebsten, wenn der Link nicht hier steht und sichtbar ist. Bitte nicht wieder reinstellen. Ich habe da jetzt auch meine Zweifel, dass das okay ist.
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 18.04.2023, 15:09
von Namielle
Ihr solltet hier wirklich vorsichtig sein. Ich kenne das Buch zwar nicht, aber das kann bestimmt als "Missbrauchsanleitung" ausgelegt werden. Es wäre also sehr problematisch, wenn das bei einer Hausdurchsuchung gefunden werden würde.
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 18.04.2023, 21:43
von Liebesfluchten
Ich habe hier schon um Löschung des Beitrags gebeten. Ich wollte ein Buch erwähnen, dass der Autor als Weckruf gegen Kindesmissbrauch verstand, wie im Nachwort zu lesen. Der Autor wollte sich gegen Missbrauch aussprechen. Das Buch sollte aufklären. Und ich wollte aufzeigen, dass ich seine Entlassung nicht verstehe.
Re: Roman eines Kindergarten-Erziehers
Verfasst: 19.04.2023, 07:45
von Namielle
Schneeschnuppe ist hier auch mal ausführlich auf dieses Thema und die Begründung zum Gesetzesentwurf eingegangen:
https://paedoseite.home.blog/2021/05/13/verbot-von-missbrauchsanleitungen-geplant-droht-eine-extreme-form-der-informationskontrolle/
Im Grunde ist das sogar noch weitreichender, weil auch die Verbreitung von neutralen Inhalten bestraft werden kann.
Schneeschnuppe hat geschrieben:Während Absatz 1 das Verbreiten von Inhalten verbietet, die geeignet sind und den Zweck haben, als Missbrauchsanleitung zu dienen, verbietet Absatz 2 das Verbreiten von neutralen Inhalten, die an sich nicht den Zweck haben als Anleitung zu dienen, die aber dafür irgendwie geeignet sind und in der Absicht geteilt werden, als Missbrauchsanleitung zu dienen.
Der durchschnittliche Krimi-Regisseur und der durchschnittliche Fernsehzuschauer werden also straffrei bleiben. Bestraft wird dann wohl vorzugsweise nur, wer pädophil ist oder dafür gehalten wird und dem aufgrund seiner Neigung eine böse Absicht bei der Verbreitung oder Weitergabe neutraler Inhalte unterstellt wird.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/Formulierungshilfe_Feindeslisten_Kindesmissbrauch_verhetzende_Inhalte.pdf?__blob=publicationFile&v=3 hat geschrieben:Sowohl Abruf als auch Besitz einer „Missbrauchsanleitung“ begründen die Gefahr, dass sich hierdurch beim Abrufenden oder beim Besitzenden eine „allgemeine subjektive Geneigtheit“, die Ausführung einer der in Absatz 1 genannten Taten als Täter oder Teilnehmer als naheliegende Möglichkeit in Betracht zu ziehen, einstellt oder verfestigt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Täter einer anderen Person einen solchen Inhalt zugänglich macht oder ihr den Besitz daran verschafft, da hierdurch die Gefahr begründet wird, dass sich bei der anderen Person eine „allgemeine subjektive Tatgeneigtheit“ einstellt oder sich eine bereits bestehende verfestigt.
Ich denke nicht, dass das Paranoia ist. Eigentlich unproblematische Familienfotos (mit "sexuell aufreizendem" Element) werden auch im Besitz von Pädophilen als "Kinderpornographie" ausgelegt.