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Verfassungsblog: Child Protection, Sexuality and Feindstrafrecht

Verfasst: 02.09.2022, 22:00
von Lavinia Halbritter
Artikel eines italienischen Strafrechtlers der auch auf das deutsche Puppenverbot eingeht. Er kritisiert die jüngsten Verschärfungen in der EU als "Feindstrafrecht" - also Gesetze die nicht darauf ausgelegt ist "normale" Menschen für einen Regelbruch zu bestrafen, sondern eine Gruppe anzugreifen die außerhalb der sozialen Ordnung steht.

https://verfassungsblog.de/child-protection-sexuality-and-feindstrafrecht/

Re: Verfassungsblog: Child Protection, Sexuality and Feindstrafrecht

Verfasst: 02.09.2022, 22:42
von Namielle
Wird Age Play wirklich von Kernpädophilen genutzt und endet das dann nicht mit einer "Enttäuschung"? Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen und ich finde den Vergleich seltsam. Ich denke, dabei geht es um einen Tick oder einen Fetisch. Eine Frau bleibt eine Frau. Daran ändert das Rollenspiel und irgendwelche Kleidung doch nichts. Da würde ich mir eher noch eine Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild zulegen, aber das ist auch nichts für mich. Ansonsten habe ich ja schon öfters gesagt, dass man nach deren Logik dann genauso reguläre Sexpuppen verbieten müsste. Die Gedanken und Fantasien sind aber immer da. Dafür braucht ein Pädophiler keine Puppen oder so. Da müssten dann schon Mädchen verboten werden. :roll:

Re: Verfassungsblog: Child Protection, Sexuality and Feindstrafrecht

Verfasst: 03.09.2022, 11:56
von Luna
Danke Lavinia !

Re: Verfassungsblog: Child Protection, Sexuality and Feindstrafrecht

Verfasst: 04.09.2022, 13:09
von SadClown
Namielle hat geschrieben: 02.09.2022, 22:42 Wird Age Play wirklich von Kernpädophilen genutzt und endet das dann nicht mit einer "Enttäuschung"? Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen und ich finde den Vergleich seltsam. Ich denke, dabei geht es um einen Tick oder einen Fetisch. Eine Frau bleibt eine Frau. Daran ändert das Rollenspiel und irgendwelche Kleidung doch nichts. Da würde ich mir eher noch eine Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild zulegen, aber das ist auch nichts für mich. Ansonsten habe ich ja schon öfters gesagt, dass man nach deren Logik dann genauso reguläre Sexpuppen verbieten müsste. Die Gedanken und Fantasien sind aber immer da. Dafür braucht ein Pädophiler keine Puppen oder so. Da müssten dann schon Mädchen verboten werden. :roll:
Denke, du hast Recht. Wenn, dann würde das vllt. bei Hebos und einer sehr jung aussehenden Frau klappen können.

Und ja, es ist ein Fetisch, der eig. nichts mit Pädophilie zu tun hat. Es gibt auch DD/LG (Daddy Dom/Little Girl), wo es um einen "dominanten Daddy" geht, der sein "kleines Mädchen" sexuell bestrafen muss, sich um sie kümmern muss etc. Ich dachte zuerst, das könnte interessant sein, aber es ging dann doch meistens um 20-30-jährige Daddys und Mädchen mit Schnullern und das fand ich dann cringe.

Re: Verfassungsblog: Child Protection, Sexuality and Feindstrafrecht

Verfasst: 05.09.2022, 16:20
von MattHeb1114
Danke LH! Das ist ein interessanter und relevanter Blog, der durch die "Age Play" Diskussion oben etwas unterging. Daher hier unten ein Zitat aus dem Blog zur weiteren Überlegung.

Wieder mal ein Rechtswissenschaftler, der sich gegen die verschärfte Gesetzgebung ausspricht. Es wäre interessant, vielleicht auf einer AHS Fachtagung, mehr darüber zu diskutieren und zu überlegen, wie man das den Gesetzgebern selbst klar machen kann…
Aus verschiedenen Gründen gibt es nicht genügend empirische Daten über den vielfältigen Motivationen derer, die Minderjährige nicht missbrauchen, sondern Kinderpornografie "konsumieren" oder pädophile Fantasien durch Online-Chats, Comics, Sexpuppen oder mit (bis heute noch) legalen Praktiken des Age Play unter Erwachsenen ausdrücken (oder sublimieren).
Es fehlen Daten für eine ökonomische Analyse des Rechts; Es ist nicht bekannt, wie viele Menschen diese Art von Fantasien legal kultivieren und wie sich diese Bevölkerung auf die Praktiken bezieht, an denen echte Minderjährige beteiligt sind.
Die bestehende Forschung beweist jedoch nicht, dass Praktiken, an denen keine tatsächlichen Kinder beteiligt sind, eine Form des Übergangs zu zukünftigem Kindesmissbrauch darstellen.
Im Gegenteil, einige Studien zeigen, dass es einen signifikanten Anteil von Online-Konsumenten von Kinderpornografie gibt, die offline keinen sexuellen Kontakt mit Kindern suchen.
Die Kriminologie rät auch davon ab, das Strafrecht anzuwenden, wenn es keinen Missbrauch von echten Minderjährigen gibt, da diese Praktiken für viele Pädophile eine kathartische Funktion hätten und eine Form der Sublimation und Kontrolle über ihre abweichenden sexuellen Instinkte darstellen würden - ein legaler Ausweg.
Thomas Fischer: "Wir müssen Menschen, die von Pädophilie betroffen sind, alternative Handlungsoptionen anbieten, die potenzielle Opfer schützen und gleichzeitig den Betroffenen ein Leben ohne Kriminalisierung ermöglichen. Pädophilie ist ein Schicksal; es ist kein Plan, Delinquenten zu werden".

Re: Verfassungsblog: Child Protection, Sexuality and Feindstrafrecht

Verfasst: 06.09.2022, 20:53
von Lavinia Halbritter
Ich hab den Teil mit dem Age Play so verstanden, dass er die Argumentation ins absurde überhöhen will, eben weil das für Pädos wenig interessant ist.