Liebespuppenbesitzer haben ein kleineres Therapiebedürfnis als Menschen ohne Puppe!
Verfasst: 28.11.2021, 09:40
Im Rahmen der Aktionswoche „Frag einen Therapeuten“ haben Clara Stockmann, Pressesprecherin des Präventionsnetzwerks KTW und Gerold Scherner, Verhaltens- und Sexualtherapeut vom Berliner KTW Standort eine Woche lang Fragen beantwortet.
Alle Fragen und Antworten könnt ihr hier nachlesen:
https://wir-sind-auch-menschen.de/frag-einen-therapeuten
„Am Standort Berlin wurden seit 2005 zwei Patienten mit Sexpuppen behandelt.“ So die KTW-Sprecher. Liebespuppenbesitzer haben damit ein kleineres Therapiebedürfnis als Menschen ohne Puppe! Kein Täter werden weiß um die die Bedeutung der Puppen für ihren Besitzer. Neben der Lustdimension befriedigt die Puppe auch die Verbundenheit, dass Nähe-Erleben etc. Die Therapeuten wissen auch wie schwer es für Puppenbesitzer ist sich von seiner Lebenspartnerin zu trennen. Deshalb werden die Therapeuten einen Weg mit dem Teilnehmer erarbeiten diesen Prozess zu erleichtern.
KTW bestätigte das bei der Ankündigung einer Straftat nach §184l StGB, das Outing nicht zum Bruch der Schweigepflicht führt. Da durch den Besitz einer Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild kein Kind gefährdet wird. Nur wenn echte Kinder geschützt werden müssen, würde die Therapeuten die Schweigepflicht brechen. Wenn gegen Bewerbern ein Verfahren wegen §184l StGB läuft erhalten diese kein Therapieplatz.
Unter der Berücksichtigung aller Ethik fände KTW eine Beforschung des Themas unterstützenswert.
„Eine Beforschung des Themas ist aus unserer Sicht unterstützenswert, da seit 2005 aber nur 2 unserer Patienten kindliche Sexpuppen genutzt haben, ist die Stichprobe nicht ausreichend groß und für die Therapie, anders als die Nutzung von Missbrauchsabbildungen aktuell nicht vordringlich im Fokus.“
Obwohl die Auswirkungen „wissenschaftlich noch ungeklärt (sind), wie sich die Nutzung fiktiver sexueller Darstellungen von Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen oder kindlicher Sexpuppen auf das Sexualverhalten von Menschen mit pädophiler Sexualpräferenz auswirken.“ Hat die Bundesregierung sich dazu entschieden Kindersexpuppen zu kriminalisieren.
„Bei einer Anfrage des Gesetzgebers hat das Präventionsnetzwerk darauf hingewiesen, dass zur Nutzung von kindlichen Sexpuppen und fiktiven Darstellungen keine Daten vorliegen (…) Die Gesetzgebung (ist) nicht nur ein Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern auch eines Diskurses und der Haltung einer Gesellschaft, in dem sich dafür entschieden wurde entsprechendes Verhalten zu sanktionieren.“
Durch die Sanktionierung von unerwünschtem Verhalten und nicht mehr durch Taten die eine Fremdgefährdung verursachen. Wäre doch klar der Beweis erbracht das es der Bundesregierung um die Ächtung von pädophilen Gedanken und dem Sanktionswillen der Gesellschaft gegenüber Pädophilen geht und nicht mehr um das hehrere Ziel dem Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt. Würden Sexpuppen tatsächlich zu mehr Missbrauch führen. Warum wurden dann Sexpuppen mit erwachsenem Erscheinungsbild nicht auch kriminalisiert?
Alle Fragen und Antworten könnt ihr hier nachlesen:
https://wir-sind-auch-menschen.de/frag-einen-therapeuten
„Am Standort Berlin wurden seit 2005 zwei Patienten mit Sexpuppen behandelt.“ So die KTW-Sprecher. Liebespuppenbesitzer haben damit ein kleineres Therapiebedürfnis als Menschen ohne Puppe! Kein Täter werden weiß um die die Bedeutung der Puppen für ihren Besitzer. Neben der Lustdimension befriedigt die Puppe auch die Verbundenheit, dass Nähe-Erleben etc. Die Therapeuten wissen auch wie schwer es für Puppenbesitzer ist sich von seiner Lebenspartnerin zu trennen. Deshalb werden die Therapeuten einen Weg mit dem Teilnehmer erarbeiten diesen Prozess zu erleichtern.
KTW bestätigte das bei der Ankündigung einer Straftat nach §184l StGB, das Outing nicht zum Bruch der Schweigepflicht führt. Da durch den Besitz einer Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild kein Kind gefährdet wird. Nur wenn echte Kinder geschützt werden müssen, würde die Therapeuten die Schweigepflicht brechen. Wenn gegen Bewerbern ein Verfahren wegen §184l StGB läuft erhalten diese kein Therapieplatz.
Unter der Berücksichtigung aller Ethik fände KTW eine Beforschung des Themas unterstützenswert.
„Eine Beforschung des Themas ist aus unserer Sicht unterstützenswert, da seit 2005 aber nur 2 unserer Patienten kindliche Sexpuppen genutzt haben, ist die Stichprobe nicht ausreichend groß und für die Therapie, anders als die Nutzung von Missbrauchsabbildungen aktuell nicht vordringlich im Fokus.“
Obwohl die Auswirkungen „wissenschaftlich noch ungeklärt (sind), wie sich die Nutzung fiktiver sexueller Darstellungen von Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen oder kindlicher Sexpuppen auf das Sexualverhalten von Menschen mit pädophiler Sexualpräferenz auswirken.“ Hat die Bundesregierung sich dazu entschieden Kindersexpuppen zu kriminalisieren.
„Bei einer Anfrage des Gesetzgebers hat das Präventionsnetzwerk darauf hingewiesen, dass zur Nutzung von kindlichen Sexpuppen und fiktiven Darstellungen keine Daten vorliegen (…) Die Gesetzgebung (ist) nicht nur ein Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern auch eines Diskurses und der Haltung einer Gesellschaft, in dem sich dafür entschieden wurde entsprechendes Verhalten zu sanktionieren.“
Durch die Sanktionierung von unerwünschtem Verhalten und nicht mehr durch Taten die eine Fremdgefährdung verursachen. Wäre doch klar der Beweis erbracht das es der Bundesregierung um die Ächtung von pädophilen Gedanken und dem Sanktionswillen der Gesellschaft gegenüber Pädophilen geht und nicht mehr um das hehrere Ziel dem Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt. Würden Sexpuppen tatsächlich zu mehr Missbrauch führen. Warum wurden dann Sexpuppen mit erwachsenem Erscheinungsbild nicht auch kriminalisiert?