Meine Gedanken zu Missbrauchsanleitungen (§ 176e StGB [neu])
Verfasst: 26.06.2021, 18:52
Der Bundestag hat erkannt das in den letzten Jahren der Missbrauch von Kindern angestiegen ist. In meiner „verzerrten Wahrnehmung“ von Rechtstaatlichkeit müsste man erforschen, warum das so ist. Wer hat wo Fehler gemacht, waren die Täter wirklich Pädos usw. Das die Regierung an sowas kein Interesse hat und lieber einen pädophilen Sündenbock kriminalisiert könnte zum einem daran liegen, dass die Wahlen im Herbst vor der Türe stehen. Das eigene Fehltritte wie Korruption und Maskenskandale in der Bevölkerung wieder gut gemacht werden müssen. Also, was eignet sich da besser als die pädophile Fußmatte zum Drauftreten die sich eh nicht wehrt? Zum anderen hat die Regierung ganz deutlich gezeigt, dass kein Interesse an einem umfassenden und breitem Präventionskonzept besteht. Lieber unschuldige pädophile Menschen kriminalisieren um vorweisen zu können etwas getan zu haben.
Ich habe den Eindruck das der Staat den einfachen Weg genommen hat. In dem er mögliche „vor Taten“ kriminalisiert die „echte Taten am Kind“ eventuell und vielleicht begünstigen könnten. In dieser perfekten Welt sind „vor Taten“ Verboten was Täter dann abhalten soll „echte Taten zu begehen“. Die ultimative Abschreckung wäre bei "vor Taten" die Todesstrafe einzuführen aber selbst diese würde keine abschreckende Wirkung zeigen was uns täglich die USA beweist. Verbote als Abschreckung werden in den meisten Fällen nichts bringen, da die meisten Täter während der Tatbegehung an alles andere denken werden aber nicht an das StGB mit Endung xyz.
Besser wäre es, wenn es alternativen und Opferfreie „vor Taten“ gäbe damit es zu keinen echten Straftaten kommt. Dieser Zug ist abgefahren. Ausgetrocknet.
Dadurch das wir an einem Punkt angekommen sind an dem nicht mehr unterschieden wird, ob das Kind nun fiktiv, real oder aus TPE ist wird die Zahl der missbrauchten Kinder natürlich weiter ansteigen. Entweder weil Opferfreie Ersatzhandlungen kriminalisiert sind oder weil es keine Alternativen mehr für potenzielle Täter gibt ihren „Druck“ irgendwie anders abzubauen.
Es ist dann nur logisch, wenn diese „abschreckende“ Wirkung zu lasch war und weiter verschärft werden muss und weitere Gesetze geschaffen werden müssen. Und wenn es am Ende nur eine Signalwirkung ist das die Gesellschaft nachts ruhiger schlafen lässt. Wenn Jemand etwas gegen diese „pädophilen Verbrechen“ unternimmt dann muss man auch Meinungen von Sachverständigen nicht zulassen die solche Gesetze in der Luft zerreisen würden. Wer käme auf den Gedanken das die meisten Täter eine auf erwachsene gerichtete Sexualität haben und nicht einmal pädophil sind? durch dieses verzerrte Bild entstehen Gesetzte wie ein Verbot von Missbrauchsanleitungen die zwar Gut gemeint sind aber am Ende auch unschuldige pädophile Menschen treffen wird.
Nehmen wir Missbrauchsanleitungen, die nach 176e StGB jetzt auch verboten sind. Anleitungen, die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann.
Das könnte z.B. eine Beschreibung sein wie man eine Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erwirbt, welche Vorteile diese aus emotionaler Sicht auf ihre Besitzer hat und worauf man achten müsste, um die Puppe während des GV nicht zu beschädigen. Sowie allgemeine Produkt- und Pflegehinweise. Quasi alles was in einer Produktbeschreibung oder Erfahrungsberichten stehen würde.
Denn, sobald die Geneigtheit des Lesers gefördert oder geweckt wird eine Straftat nach §§ 176 bis 176d zu begehen wird aus einer harmlosen Produktbeschreibung eine Missbrauchsanleitung. Das dies bei Pädos mit Puppen passiert muss man nicht groß erforschen das weiß man eben „als Mami von X Kindern die überhaupt Pädos ganz widerlich findet“. (Handfeste Begründung, um etwas zu verbieten!)
Die Regierung behauptet das Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild Tatwerkzeuge sind (§ 74a ist anzuwenden). Das sie die Hemmschwelle für Missbrauch senken und / oder verharmlosen. Positive Erfahrungsberichte mit diesen Partnern aus TPE wären dann strafbare Missbrauchsanleitungen! Wegen Vorbereitung. Ob auch der im März der neu eingeführte § 140 StGB auf solche Produktbeschreibungs-Einstiegsdrogen anzuwenden ist müssen Gerichte entscheiden. (Billigung von Straftaten)
Demnächst wird das bloße schreiben im GLF verboten sein. Das ist nur noch eine Frage der Zeit. Denn das schreiben über schöne Mädchen könnte auch die „Geneigtheit eines neuen ominösen Geschmackes wecken.“ §5 Nummer 8 StGB ist anzuwenden.
§ 176e StGB-E Absatz 2 Nummer 1 stellt die Verbreitung und das der Öffentlichkeit Zugänglichmachen von an sich „neutralen“ Inhalten (zum Beispiel eine medizinische Abhandlung über die Besonderheiten der Geschlechts-organe eines Kindes), die geeignet sind, als Anleitung zu einer rechtswidrigen Tat nach den §§ 176 bis 176d StGB zu dienen, (nur*) dann unter Strafe, wenn dies in der Absicht erfolgt, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche rechtswidrige Tat zu begehen.
(* Bei Pädos wird diese Bereitschaft IMMER gefördert und IMMER geweckt. ** Jahrelange kriminalistische und mütterliche Erfahrung die Pädos ganz widerlich findet) Also aufpassen welches Buch oder YouTube-Video man künftig im GLF teilt.
Solche „Missbrauchsanleitungen“ können die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, indem sie eine allge-meine subjektive Geneigtheit fördern, rechtswidrige Taten nach den §§ 176 bis 176d des Strafgesetzbuches (StGB) zu begehen. Es besteht die Gefahr, dass der Umgang mit derartigen Anleitungen die Hemmschwelle ab-senkt und die Bereitschaft weckt beziehungsweise verstärkt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu begehen
Wer sich ein wenig mit der aktuellen politischen Situation befasst hat wird merken das der Text übernommen wurde. Nur wurde das Wort „Kindersexpuppe“ durch „Missbrauchsanleitung“ ersetzt. Fertig ist ein neues Gesetz. Für deren Verbreitung solcher Schriften drohen übrigens bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.
Ich habe den Eindruck das der Staat den einfachen Weg genommen hat. In dem er mögliche „vor Taten“ kriminalisiert die „echte Taten am Kind“ eventuell und vielleicht begünstigen könnten. In dieser perfekten Welt sind „vor Taten“ Verboten was Täter dann abhalten soll „echte Taten zu begehen“. Die ultimative Abschreckung wäre bei "vor Taten" die Todesstrafe einzuführen aber selbst diese würde keine abschreckende Wirkung zeigen was uns täglich die USA beweist. Verbote als Abschreckung werden in den meisten Fällen nichts bringen, da die meisten Täter während der Tatbegehung an alles andere denken werden aber nicht an das StGB mit Endung xyz.
Besser wäre es, wenn es alternativen und Opferfreie „vor Taten“ gäbe damit es zu keinen echten Straftaten kommt. Dieser Zug ist abgefahren. Ausgetrocknet.
Dadurch das wir an einem Punkt angekommen sind an dem nicht mehr unterschieden wird, ob das Kind nun fiktiv, real oder aus TPE ist wird die Zahl der missbrauchten Kinder natürlich weiter ansteigen. Entweder weil Opferfreie Ersatzhandlungen kriminalisiert sind oder weil es keine Alternativen mehr für potenzielle Täter gibt ihren „Druck“ irgendwie anders abzubauen.
Es ist dann nur logisch, wenn diese „abschreckende“ Wirkung zu lasch war und weiter verschärft werden muss und weitere Gesetze geschaffen werden müssen. Und wenn es am Ende nur eine Signalwirkung ist das die Gesellschaft nachts ruhiger schlafen lässt. Wenn Jemand etwas gegen diese „pädophilen Verbrechen“ unternimmt dann muss man auch Meinungen von Sachverständigen nicht zulassen die solche Gesetze in der Luft zerreisen würden. Wer käme auf den Gedanken das die meisten Täter eine auf erwachsene gerichtete Sexualität haben und nicht einmal pädophil sind? durch dieses verzerrte Bild entstehen Gesetzte wie ein Verbot von Missbrauchsanleitungen die zwar Gut gemeint sind aber am Ende auch unschuldige pädophile Menschen treffen wird.
Nehmen wir Missbrauchsanleitungen, die nach 176e StGB jetzt auch verboten sind. Anleitungen, die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann.
Das könnte z.B. eine Beschreibung sein wie man eine Liebespuppe mit kindlichem Erscheinungsbild erwirbt, welche Vorteile diese aus emotionaler Sicht auf ihre Besitzer hat und worauf man achten müsste, um die Puppe während des GV nicht zu beschädigen. Sowie allgemeine Produkt- und Pflegehinweise. Quasi alles was in einer Produktbeschreibung oder Erfahrungsberichten stehen würde.
Denn, sobald die Geneigtheit des Lesers gefördert oder geweckt wird eine Straftat nach §§ 176 bis 176d zu begehen wird aus einer harmlosen Produktbeschreibung eine Missbrauchsanleitung. Das dies bei Pädos mit Puppen passiert muss man nicht groß erforschen das weiß man eben „als Mami von X Kindern die überhaupt Pädos ganz widerlich findet“. (Handfeste Begründung, um etwas zu verbieten!)
Die Regierung behauptet das Liebespuppen mit kindlichem Erscheinungsbild Tatwerkzeuge sind (§ 74a ist anzuwenden). Das sie die Hemmschwelle für Missbrauch senken und / oder verharmlosen. Positive Erfahrungsberichte mit diesen Partnern aus TPE wären dann strafbare Missbrauchsanleitungen! Wegen Vorbereitung. Ob auch der im März der neu eingeführte § 140 StGB auf solche Produktbeschreibungs-Einstiegsdrogen anzuwenden ist müssen Gerichte entscheiden. (Billigung von Straftaten)
Demnächst wird das bloße schreiben im GLF verboten sein. Das ist nur noch eine Frage der Zeit. Denn das schreiben über schöne Mädchen könnte auch die „Geneigtheit eines neuen ominösen Geschmackes wecken.“ §5 Nummer 8 StGB ist anzuwenden.
§ 176e StGB-E Absatz 2 Nummer 1 stellt die Verbreitung und das der Öffentlichkeit Zugänglichmachen von an sich „neutralen“ Inhalten (zum Beispiel eine medizinische Abhandlung über die Besonderheiten der Geschlechts-organe eines Kindes), die geeignet sind, als Anleitung zu einer rechtswidrigen Tat nach den §§ 176 bis 176d StGB zu dienen, (nur*) dann unter Strafe, wenn dies in der Absicht erfolgt, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche rechtswidrige Tat zu begehen.
(* Bei Pädos wird diese Bereitschaft IMMER gefördert und IMMER geweckt. ** Jahrelange kriminalistische und mütterliche Erfahrung die Pädos ganz widerlich findet) Also aufpassen welches Buch oder YouTube-Video man künftig im GLF teilt.
Solche „Missbrauchsanleitungen“ können die sexuelle Ausbeutung von Kindern fördern, indem sie eine allge-meine subjektive Geneigtheit fördern, rechtswidrige Taten nach den §§ 176 bis 176d des Strafgesetzbuches (StGB) zu begehen. Es besteht die Gefahr, dass der Umgang mit derartigen Anleitungen die Hemmschwelle ab-senkt und die Bereitschaft weckt beziehungsweise verstärkt, sexuellen Missbrauch von Kindern zu begehen
Wer sich ein wenig mit der aktuellen politischen Situation befasst hat wird merken das der Text übernommen wurde. Nur wurde das Wort „Kindersexpuppe“ durch „Missbrauchsanleitung“ ersetzt. Fertig ist ein neues Gesetz. Für deren Verbreitung solcher Schriften drohen übrigens bis zu drei Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.