Frankreich und die Alterschutzgrenze
Verfasst: 17.02.2021, 08:23
Das ist schon länger bekannt
https://www.wn.de/Welt/Kultur/Buch/4156523-Paedophilie-Literatur-Skandal-in-Frankreich-erst-am-Anfang
oder nun
https://www.dw.com/de/meinung-metooinceste-ein-blinder-fleck-nicht-nur-in-frankreich/a-56319354
Jeder Missbrauch an Kindern gehört bestraft. Aber es wird auch immer über die Pädophilie gesprochen. Im obigen Fall ist es eher eine Hebephilie, die nach jetzigen deutschen Recht bei Zustimmung legal wäre.
Und im zweiten Fall geht es mehr um Machtmissbrauch, als um Liebe.
Und doch wird alles vermengt. In Frankreich gibt es keine Alterschutzgrenze, wie in Deutschland. Die Gerichte sind also bei einer Verhandlung gezwungen eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Sie müssen also auch die betroffene Person (ergo das minderjährige Kind oder Jugendliche) befragen und bei Nachweis einer Zustimmung die Anklagten frei sprechen.
Nein, es ist nicht, wie es bei uns mal war, "heirate das Opfer, und es kann nicht aussagen".
Die Debatte die aber nun Wellen schlägt, führt nun auch dazu, dass in Frankreich auch über eine Altersschutzgrenze debattiert wird.
Ich frage mich aber, ob diese unsägliche Altersschutzgrenze diesen Missbrauch (wenn es einer war) wirklich verhindert hätte? Was wäre anders gewesen, wenn der vermeintliche Täter angeklagt worden wäre?
Ich glaube, dass es auch hier wieder um dieser pauschalierten dummdämlichen Verbotsgeilheit geht, in der Menschen, weil sie minderjährig sind, jegliche Rechte und Gefühle abspricht.
Es sollte eher gesehen werden, was eine gute Aufklärung und das Zulassen von wahren Kinderrechten die Kinder stärkt, um sich auch gegen jeden Erwachsenen erwehren zu können. Sie würden lernen, wann sie Nein und wann sie Ja sagen dürfen, und dass es ihre Entscheidung ist.
Hier geht es nur wieder darum, dass sie zukünftig NUR das Recht haben Nein zu sagen. Welch ein unsäglicher Rückschritt.
Die letzte Bastion der Sklaverei in Form von Erziehungsgewalt in einer Erwachsenen-Kind-Beziehung muss bis aufs Blut verteidigt werden.
https://www.wn.de/Welt/Kultur/Buch/4156523-Paedophilie-Literatur-Skandal-in-Frankreich-erst-am-Anfang
oder nun
https://www.dw.com/de/meinung-metooinceste-ein-blinder-fleck-nicht-nur-in-frankreich/a-56319354
Jeder Missbrauch an Kindern gehört bestraft. Aber es wird auch immer über die Pädophilie gesprochen. Im obigen Fall ist es eher eine Hebephilie, die nach jetzigen deutschen Recht bei Zustimmung legal wäre.
Und im zweiten Fall geht es mehr um Machtmissbrauch, als um Liebe.
Und doch wird alles vermengt. In Frankreich gibt es keine Alterschutzgrenze, wie in Deutschland. Die Gerichte sind also bei einer Verhandlung gezwungen eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Sie müssen also auch die betroffene Person (ergo das minderjährige Kind oder Jugendliche) befragen und bei Nachweis einer Zustimmung die Anklagten frei sprechen.
Nein, es ist nicht, wie es bei uns mal war, "heirate das Opfer, und es kann nicht aussagen".
Die Debatte die aber nun Wellen schlägt, führt nun auch dazu, dass in Frankreich auch über eine Altersschutzgrenze debattiert wird.
Ich frage mich aber, ob diese unsägliche Altersschutzgrenze diesen Missbrauch (wenn es einer war) wirklich verhindert hätte? Was wäre anders gewesen, wenn der vermeintliche Täter angeklagt worden wäre?
Ich glaube, dass es auch hier wieder um dieser pauschalierten dummdämlichen Verbotsgeilheit geht, in der Menschen, weil sie minderjährig sind, jegliche Rechte und Gefühle abspricht.
Es sollte eher gesehen werden, was eine gute Aufklärung und das Zulassen von wahren Kinderrechten die Kinder stärkt, um sich auch gegen jeden Erwachsenen erwehren zu können. Sie würden lernen, wann sie Nein und wann sie Ja sagen dürfen, und dass es ihre Entscheidung ist.
Hier geht es nur wieder darum, dass sie zukünftig NUR das Recht haben Nein zu sagen. Welch ein unsäglicher Rückschritt.
Die letzte Bastion der Sklaverei in Form von Erziehungsgewalt in einer Erwachsenen-Kind-Beziehung muss bis aufs Blut verteidigt werden.