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Weisungen des Gerichts

Verfasst: 28.07.2020, 21:02
von MRVHang
Was kann man alles neben Sozialstunden an Weisungen aussprechen, wenn man Richter ist?

Zum Beispiel kann man über 5 Jahre auferlegen, dass "keinen Kontakt zu anderen Personen –weder schriftlich, telefonisch, elektronisch oder auf sonstige Weise –aufzunehmen, deren pädophile Neigungen ihm bekannt waren,sowie den Kontakt zu solchen Personen sofort abzubrechen, wenn die andere Person pädophile Interessen hat, indem sie entsprechende Schriften, Bilder oder Dateien besitzt, vorzeigt oder anbietet."


Für alle, die es noch immer nicht checken:

"Als inkriminierte Inhalte kinderporno-graphischer „Schriften“ kommen grundsätzlich auch Darstellungen in Betracht, in denen der sexuelle Missbrauch von Kindern nur mit Worten beschrieben wird. "
"Dass es sich bei den Chats möglicher-weise jeweils um rein fiktive Darstellungen handelt, steht dem nicht entgegen, denn die strafbare öffentliche Zugänglichmachung von kinder-und jugendpor-nografischen Schriften ist nicht auf solche Schriften beschränkt, die ein tatsäch-liches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben."


Hangtäter richtet sich auch nach der Mindeststrafe. "Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwar-tenden Taten in diesem Sinne „erheblich“ sind, kann danach kein genereller Maßstab angelegt werden"
Nicht mehr lang und es gibt für KiPo regelmäßig den Antrag des Maßregelvollzugs. Die Strafverschäfungsdebatte aktuell hätte genau das zum Ziel. Dann werden Bilderbetrachter und Verteiler so bestraft wie die Täter vor oder mit der Kamera.

"Ohne diese Taten zu relativieren, sieht das Landgeicht aber auch bereits hier, dass diese jeweils ohne Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt begangen wurden und sich im Rahmen des heutigen §176a StGB jedenfalls nicht im obersten Bereich bewegten. "

"Insoweit sieht das Landgericht (UA S. 115 ff.) im Rahmen der auf eine umfassende Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten gestützten Gefähr-lichkeitsprognose, dass vom Angeklagten zwar auch in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten nach §184b StGB und §145a StGB zu erwarten sind, jedoch keine im Sinne des §66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StGB erheblichen Straftaten. Auch die bisher verhängten Freiheitsstrafen haben den Angeklagten zwar einerseits nicht von weiteren Straftaten abhalten können, aber diese be-zogen sich jeweils auf Delikte, welche die Voraussetzungen des §66 Abs.1 Satz1 Nr. 4 StGB nicht erfüllen. "

Das wird sich dann bald ändern!

1StR 502/19 6. Juni2020
Vorinstanz:München II, LG, 18.01.2019 -24 Js 38712/17 3 KLs 604 Ss 528/19

Re: Weisungen des Gerichts

Verfasst: 29.07.2020, 14:32
von Zidane
Leider gibt es zu Viele die wieder brüllen: "Selber schuld!"

Das Problem sehe ich, wie auch der Vorschreiber darin, was alles als Kinderpornographie tituliert und gewertet wird! Und vieles hat nicht mehr wirklich mit realen Missbrauch zu tun. Es geht immer wieder mehr in Richtung Bestrafung einer sexuellen Neigung. Egal, wie sehr man sich der Gesellschaft anbiedert. :x

Re: Weisungen des Gerichts

Verfasst: 29.07.2020, 18:48
von Alien-GL*
Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr und driftet immer mehr ab in ein totalitäres System. Werden wir ganz sicher alle bald merken, wenn es um Impfterror und Immunitätsausweis geht. :|

Es sei aber am Rande mal erwähnt, dass das Buch "Josefine Mutzenbacher - Geschichte einer Wienerischen Dirne"nach wie vor nicht verboten ist, obwohl die Beschreibungen aus der Ich-Perspektive in den ersten Kapiteln wirklich Kindersex pur sind. :mrgreen:

Re: Weisungen des Gerichts

Verfasst: 30.07.2020, 17:05
von Gast
Dann zitiere er einen Teil dieser jungen Josephine!

Re: Weisungen des Gerichts

Verfasst: 30.07.2020, 18:58
von Alien-GL*
Ich besitze das Buch nicht, hatte es aber vor etlichen Jahren mal gelesen. Ich weiß aber noch, dass ab dem Alter von 5 Jahren schon heftig an den Geschlechtsteilchen gespielt wurde.