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Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 26.11.2019, 15:07
von Gast
Justizminister Guido Wolf und Sozialminister Manne Lucha arbeiten an einer Bundesratsinitiative des Landes zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Sexualstraftätern. Die Bundesratsinitiative zielt darauf ab, die Tilgungsfristen für Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen im Bundeszentralregistergesetz zu verlängern. Das soll gewährleisten, dass Jugendämter und Vereine auch dann zuverlässig von einschlägigen Verurteilungen Kenntnis erlangen, wenn diese bereits länger zurückliegen.

Justizminister Guido Wolf: „Wer beruflich oder ehrenamtlich Kinder oder Jugendliche betreut, muss in der Regel ein Führungszeugnis vorlegen, in dem einschlägige Sexualstraftaten verzeichnet sind. Diese notwendige Vorsichtsmaßnahme läuft ins Leere, wenn die betreffenden Straftaten im Bundeszentralregister nach einigen Jahren wieder gelöscht werden, wie das die derzeitige Rechtslage vorsieht. Genau hier setzt unsere Initiative an, wir wollen diese Tilgungsfristen deutlich verlängern. Der lückenlose Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Sexualstraftätern muss Vorrang haben. Pädophile Neigungen lassen sich anders als Eintragungen im Bundeszentralregister nicht einfach löschen. Dem wollen wir mit unserer Initiative Rechnung tragen.“

Daher bereiten wir derzeit eine Initiative vor, um verurteilte pädophile Straftäter für den Rest ihres Lebens von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fern zu halten.

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 26.11.2019, 19:06
von Mitleser
Hoffentlich bereiten sie auch eine Initiative vor, verurteilte Mörder für immer von der Gesellschaft fernzuhalten, kann ja nicht sein, dass die nochmal auf die Menschheit losgelassen werden. Und verurteilte Taschendiebe dürfen sich auch nicht mehr unter Menschen bewegen, die könnten ja jederzeit wieder was klauen. Sollte man vielleicht gar alle verurteilten Straftäter grundsätzlich bis an ihr Lebensende von anderen Menschen fernhalten, damit nichts mehr passiert? :shock:

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 26.11.2019, 19:57
von Lavinia Halbritter
Gast hat geschrieben:Justizminister Guido Wolf: „[...]Pädophile Neigungen lassen sich anders als Eintragungen im Bundeszentralregister nicht einfach löschen. Dem wollen wir mit unserer Initiative Rechnung tragen.“
Er sagt also klar an, dass es nicht um Straftaten geht sondern er will Leute wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminieren. Justizminister! Ernsthaft?

Übrigens, falls es jemand nicht auf dem Schirm hat: Auch der Besitz von KiPo ist eine Sexualstraftat.

Edit: Die Meldung ist übrigens schon von Juli.

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 27.11.2019, 17:36
von Gast
Gast hat geschrieben:Daher bereiten wir derzeit eine Initiative vor, um verurteilte pädophile Straftäter für den Rest ihres Lebens von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen fern zu halten.
Die Personallücke im Kita- und Lehrerbereich kann dann also immernoch mit nichtpädophilen Kinderschändern gefüllt werden.. :roll:

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 30.11.2019, 17:47
von Wallma
Lebenslängliche Brandmarkung wird sich nicht durchsetzen lassen, wenn sogar bei mehrfachen Mord eine Resozialisierung möglich sein soll.
Nachdem das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 die Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt hatte, dass lebenslängliche Freiheitsstrafen die Möglichkeit einer Freilassung und Resozialisierung ohne Gnadenakt gewähren müssen, änderte der Bundesgerichtshof in seiner Revisionsentscheidung vom 16. Juli 1986 das Urteil gegen Klar auf eine einfache lebenslange Freiheitsstrafe, die als Gesamtstrafe sämtliche Taten umfasst (§ 57b StGB).

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 01.12.2019, 01:51
von LeGo
Wallma hat geschrieben:Lebenslängliche Brandmarkung wird sich nicht durchsetzen lassen, wenn sogar bei mehrfachen Mord eine Resozialisierung möglich sein soll.
Ist das so? Ich muss Dich leider belehren: Sogar lebenslange Berufsverbote für Hands-Off-Delikte werden derzeit schon verhängt.

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 03.12.2019, 09:17
von Hattma
Resozialisierung bedeutet doch nicht, dass man nicht verbieten kann ein erw. Führungszeugnis vorzeigen zu müssen, wenn es der Arbeitgeber will!
Die Resozialisierung findet heute schon nicht statt mit Bruch im Lebenslauf, der als Urlaub auf Staatskosten im Knast zurückzuführen ist.

Wie kann man nur so gutgläubig sein. Irgendwann wirst du abgeholt, Wallma, wenn nicht schon passiert!

Re: Die Grund- und Menschenrechte der Pädophilen sollen weiter eingeschränkt werden

Verfasst: 16.12.2019, 02:35
von Gast
Wenn kein Platz mehr im StGB ist werden die Gesetze anders verschärft!

indesmissbrauch für immer ins Führungszeugnis

Baden-Württemberg möchte, dass Straftäter nach Kindesmissbrauch lebenslang registriert bleiben. Auf diese Weise soll dauerhaft ausgeschlossen sein, dass sie beruflich oder ehrenamtlich Umgang mit Kindern haben. Das Land hat dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt, den es am 20. Dezember 2019 im Plenum vorstellt.
Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Wenn in der Hölle kein Platz mehr ist, werden die Toten auf der Erde wandern Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.
Lückenloser Schutz für Kinder

Diese Fristenregelung hält Baden-Württemberg für problematisch und möchte sie deshalb streichen. Denn sie führe dazu, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung könne deshalb nicht hingenommen werden.
Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wird der Gesetzesantrag zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Sie tagen Ende Januar 2020. Sobald die Ausschussberatungen abgeschlossen sind, kommt der Gesetzesantrag erneut auf die Plenartagesordnung - dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Entwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.