Nö!Gast hat geschrieben:Hier geht es um eine Vergewaltigung, die ja wohl etwas anderes darstellt, als dein Beispiel.Was ist daran zu beanstanden?
Die Frage ist nun: Hältst Du Dich an Deine Logik, oder machst Du hier plöptzlich Ausnahmen und wenn ja, warum?
Denn beides ist jeweils verboten: Sex mit einer betrunkenen 13-Jährigen und Sex vor der Ehe.
Und darauf kam es Dir in Deiner Begründung ja an.
Jetzt plötzlich nicht mehr?
Wie gesagt: Es ist eine TATSACHE, dass das Mädchen heute nicht Polanski sondern den Medien die eigentliche Schuld an ihrem Leiden gibt.Ich habe das mit den Medien nur erst einmal eingeräumt, da du sonst keine Ruhe gibst und das machst du ja so auch nicht.
Dass Dir das irgendwie nicht richtig in den Kram passen will und ethische Verzwickungen mit sich bringt, die ich z.B. anhand meines Steinigungsbeispiels aufzeigen konnte, ist offensichtlich. Naja: Pech gehabt. ^^
FALSCH!Fakt ist, dass er sie gegen ihren Willen abgefüllt hat
Laut ihrer eigenen Aussage hat er ihr den Alkohol und die Drogen angeboten. Weder aufgezwungen noch untergejubelt!
Sie hat sogar bewusst gelogen, dass sie schon Erfahrungen mit dieser Droge gemacht habe, als er sich zuvor noch danach erkundigte.
Also synonym: Sex mit ihr hatte.und missbraucht hat (ich wähle das Wort bewusst)
Dazu würde ich gerne einen Beleg sehen.Sie hat mehrmals "NEIN" gesagt
Hast Du dazu eine Quelle?
Ist Dir der Ausdruck "Lippenbekenntnis" ein Begriff?was eindeutig zeigt, dass sie es nicht will.
Mag sein.Unter einem Alkoholeinfluss und Drogeneinfluss, sowie mit der körp. Statur einer 13 jähr. ist es zudem sehr schwer, sich gegen einen wilden, vor sexgeilheit triefenden alten Sack zu wehren (körperlich).
Aber hier hatte sie es ja mit einem einfühlsamen, zivilisierten Mann zu tun.
Also ist auch mein Beispiel mit dem islamistischen Land, in dem ebenfalls andere Regeln gelten, von daher ebenfalls nicht zu beanstanden.Ob es nun hier ab 14 erlaubt gewesen wäre, ist unerheblich, da es in Amerika passierte und dort die Regeln anders sind
Wenn ich ein Mädchen abfülle und "vergewaltige", dann jedenfalls so, dass es strafrechtlich nicht relevant ist.oder beziehst du die Sache auf dich, dass wenn du mal ein Mädel abfüllst und vergewaltigst, du dafür einen Orden verliehen bekommen möchtest?
Wieso muss eine solche "Vergewaltigung" bestraft werden?"Wieso muss sowas bestraft werden? "
Weil es eine Vergewaltigung war.