Seite 1 von 1
Kinderpolygraphie im Strafprozess?
Verfasst: 19.09.2018, 17:36
von Gast
Ergänzend bemerkt der Senat:
Die Rüge betreffend die polygraphische Untersuchung ist jedenfalls unbegründet
5 StR 154/18
In Fachkreisen wird das Gerät nicht als Lügendetektor, sondern als Polygraph („Vielschreiber“), Mehrkanalschreiber oder auch Biosignalgerät bezeichnet.
Wiki
... die Verurteilung wegen tateinheitlicher Verbreitung pornographischer Schriften also jeweils entfällt.
Der Wegfall der Verurteilungen wegen tateinheitlich begangener Verbreitung pornographischer Schriften nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB wirkt sich auf den Strafausspruch nicht aus. Der Unrechts- und Schuldgehalt der Taten ist unverändert.
5 StR 192/18
Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?
Verfasst: 19.09.2018, 21:35
von Smaragd aus Oz
Was genau willst Du mit diesen Zitaten und dem ßrätttitel zur Diskussion stellen?
Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?
Verfasst: 19.09.2018, 22:42
von 712
Ich versteh nur Bahnhof.
Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?
Verfasst: 22.09.2018, 22:30
von Gast
Ich stelle das nicht zur Diskussion, sondern ich stelle das in den Raum und schaue ob es Reaktionen gibt.
So wie dies: 5 StR 147/18
Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?
Verfasst: 23.09.2018, 18:05
von Mitleser
Die Reaktionen bisher deuten ja darauf hin, dass niemand verstehst, was Du damit sagen willst, also solltest Du Deinen Beitrag etwas besser erklären.
Re: Kinderpolygraphie im Strafprozess?
Verfasst: 24.09.2018, 22:17
von Horizonzero
Bahnhof - Zug weg.