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Digitale Kinderphotographie
Verfasst: 24.04.2018, 14:48
von Gast
Ab dem morgigen Alice Day ist die Übergangsphase der DSGVO
abgeschlossen und die Verordnung muss eingehalten werden.
Jedes fotografierte Kind ist damit eine Datenerhebung und es ist eigentlich unmöglich Kinder digital zu fotografieren ohne die Eltern gefragt zu haben.
Re: Digitale Kinderphotographie
Verfasst: 26.04.2018, 21:02
von naylee
Mehr noch, Einwilligung ist schriftlich anzufordern.
7 Tipps für die digitale Fotobranche:
In die Kamera lächeln ist keine Einwilligung!
Ist mind. eine lebende Person auf dem Foto erkennbar, wird eine Einwilligung oder Ausnahme des Art. 6 DSGVO benötigt! Ausnahmen:
Aufnahmen sind für Erfüllung oder Anbahnung eines Vertragsverhältnisses mit den Abgebildeten erforderlich oder
Aufnahmen sind zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich oder
Aufnahmen sind erforderlich, um lebenswichtige Interessen zu schützen oder
Aufnahmen sind für die Wahrung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder
Aufnahmen sind zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der Abgebildeten überwiegen, insbesondere, wenn es sich um ein Kind handelt.
Alle Abgebildeten müssen BEI ANFERTIGUNG der Aufnahmen vollumfassend über die mit den Fotos beabsichtigten Nutzungen aufgeklärt werden!
Deshalb: Lasst eure Model Releases überarbeiten! Die alten werden der DSGVO nicht mehr gerecht!
Alle Einwilligungen und Aufklärungen schriftlich dauerhaft dokumentieren!
Bei Widerruf einer Einwilligung muss das betroffene Bildmaterial unverzüglich gelöscht und diese Löschung beweissicher dokumentiert werden! Betroffene haben umfangreiche Auskunftsrechte!
Abschließend bleibt Fotografinnen & Fotografen zu raten, Fotos mit Personen in Zukunft soweit möglich im Rahmen einer der o. g. Ausnahmen anzufertigen, also so, dass keine Einwilligung erforderlich ist. Eine Einwilligung birgt das Risiko, dass sie jederzeit widerrufen werden kann. Liegt jedoch eine der oben genannten Ausnahmen vor, ist die Verwertbarkeit der Aufnahme nicht mehr dem möglicherweise wankelmütigen Willen des Abgebildeten ausgesetzt.