Nach ach so vielen Jahren fiel es nun auch der Justizverwaltung in der Reichshauptstadt auf, dass es so etwas wie das Internet da draußen im Lande gibt. Neuland gewiß, aber was für eins. Und man mag es nicht glauben, auch den Knastis soll nun in einem Pilotprojekt der Zugang gestattet werden. Dazu werden einige wenige Webseiten quasi offline gespiegel, soweit ich es verstehe. Teilnehmen können fast alle, außer Pädos. Die sind außen vor, weil:
Um Missbrauch vorzubeugen, soll das Angebot etwa nicht für pädophile Kinderschänder und Internet-Betrüger gelten.
Fragt sich, ob nicht-pädophilen Kinderschändern auch der Zugang verweigert wird oder nur den pädophilen.
wenn es sich um "gespiegelte" Websites handelt, inwiefern sollen Perverse dann Missbrauch betreiben? Zumal ich mal davon ausgehe, dass man nicht gerade Zugriff auf irgendwelche Chatrooms hat und sowie Zensur und Überwachung stattfinden...
[color=#000000]Hyperherrscher[/color] hat geschrieben:Fragt sich, ob nicht-pädophilen Kinderschändern auch der Zugang verweigert wird oder nur den pädophilen.
Lol, die Frage lag auch mir auf der Tastatur.
Laut SPON gilt das Verbot übrigens für "verurteilter Pädophiler". Das ist ja wieder etwas anderes als "pädophiler Kinderschänder". "verurteilter Pädophiler" dürfte dann allumfassend sein. Denn: Ich möchte eine Wette abschließen, dass in Deutschland kein einziger pedovieler Vollstreckungs-Häftling (also exklusive U-Haft) einsitzt, der nicht verurteilt ist.
[color=#000000]SPON[/color] hat geschrieben:Zu unerträglich ist die Vorstellung, dass ein Stalker sein Opfer aus der Haft auf Facebook anschreibt, ein verurteilter Pädophiler aus dem Gefängnisnetz auf die Suche nach neuen Bildern geht
Jo, unerträglich. Das auf dem vom Häftling gefundene Foto abgebildete Kind wird des Nachts im Schlaf durch Gottes Wort davon erfahren, dass ein Pedovieler es betrachtet hat; das Kind wird darauf schweißgebadet aufwachen und - falls es nicht bestenfalls ein Leben lang traumatisiert (im doppelten Sinne, lol) sein sollte - an einem Herzinfackt krepieren. Seelenmord.
Ich habe gerade auf der Internetseite eines niederländischen Modeherstellers mehrere Bilder von niederländischen Mädchen in Schneeanzügen gesucht, gefunden, runtergeladen und anschließend darauf gewichst. Gleich werde ich weitersuchen, ob dieser Modeanbieter auch Bilder in der Rubrik Bademode anzeigt. Auch die werde ich runterladen und angemessen würdigen. Ich finde das sehr erträglich.
In einer anderen Quelle fiel der Begriff "Sexualstraftäter", aber Vergewaltigung per Internet ist höchst selten, mir ist nur der Fall bekannt, wo ein Böser eine junge Frau zu "einführenden Handlungen" per Webcam motivierte.
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Denn: Ich möchte eine Wette abschließen, dass in Deutschland kein einziger pedovieler Vollstreckungs-Häftling (also exklusive U-Haft) einsitzt, der nicht verurteilt ist.
Verloren, verloren, denk mal an die Sicherheitsverwahrten.
Eine SV ist bekanntlich ein präventives Wegsperren für eine mögliche Tat, die in Freiheit begangen werden könnte. Man kann es auch so sagen: Es ist lebenslanges Wegsperren bis zum Tod, denn nur ganz selten bestätigen Gutachter in ihren alle zwei Jahren ausgestellten Prognosen dem SV-ler eine notwendige Ungefährlichkeit für eine Entlassung. Das ist im heutigen Zeitgeist die Praxis, auch wenn das Ziel der SV eine baldige Entlassung anstreben soll. Um eine SV im Urteil oder vorbehaltlich im Urteil zu bekommen, muss man keine tatsächliche sexuelle Gewalt gegen Kinder angewandt haben. Er reicht völlig aus, wenn man mindestens einmal wegen einvernehmlicher Sexualität vorbestraft ist oder die aktuelle "Tat" so graviert ist, dass ein Gericht die Rechtsauffassung vertritt, dass eine SV notwendig erscheint. Also auch "Ersttäter" können eine SV erhalten.
Eine SV in der jetzigen Gesetzesform gehört abgeschafft. Die Hürden für eine SV müssen so hoch angesetzt werden, dass zumindest nachweislich garantiert wird, dass NUR noch die Täter eine SV erhalten, die tatsächliche Gewalttäter sind bzw. wirklich unheilbar psychisch krank sind. Aber auch für solche Fälle gibt es schon den § 63 StGB, wo das Gericht die Schuldunfähigkeit festgestellt hat und damit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnet. Auch in solchen Fällen bedarf es also keiner SV.
[color=#000000]Aiko[/color] hat geschrieben:Ist ne SV nicht eher eine Anordnung die nach Verbüßung der eigentlichen Verurteilung in Kraft tritt?
Das ist für meine Wette mit Hyperherrscher ohne Belang. Es ging darum:
[color=#000000]Hyperherrscher[/color] hat geschrieben:
Smaragd aus Oz hat geschrieben:Denn: Ich möchte eine Wette abschließen, dass in Deutschland kein einziger pedovieler Vollstreckungs-Häftling (also exklusive U-Haft) einsitzt, der nicht verurteilt ist.
Verloren, verloren, denk mal an die Sicherheitsverwahrten.
Hyperherrschers Beitrag basiert auf zwei Denkfehlern: Erstens ist SV keine Haftvollstreckung, so dass sie zu dem Thema "Internet für Häftlinge" schon mal daneben schießt. Zweitens - und darauf bezieht sich "liegt eine entsprechende Verurteilung zu Grunde" - gibt es, wie Dieter ausführte, gerade keine SV ohne eine vorherige Verurteilung. Deshalb sind auch alle, die sich in SV befinden, dort auf Grundlage einer Verurteilung.
Meine Wette habe ich damit gewonnen. Hyperherrscher muss mir jetzt den Preis auszahlen und sich eine Zipfelmütze aufsetzen.
Der Rechtsstaat steht auf dem Papier. Da steht haarklein drauf, welche Behörde wann was zu tun hat, welche Rechte ein Bürger hat, um behördliches Tun anzufechten usw.
Dass er faktisch nicht mehr existent ist, liegt an den unzähligen Parallelstrukturen, die die tatsächliche Macht innehaben. Ein Staat im Staate also.
Fehlverhalten bleibt folgenlos und führt allenfalls am Stammtisch zu Johlen und Schulterklopfen. So war es bei den NSU-Ermittlungen, die man viele Jahre gegen Unschuldige lenkte. Und als es aufflog passierte nichts. Im Gegenteil: Derjenige, der danach die Aufklärung leitete, wurde durch behördliches Fehlverhalten vernichtet - Journaille zur HD eingeladen, Dienstgeheimnisse öffentlich verbreitet u.v.a.m.
Nein, dieser Staat hat die Loyalität anständiger Bürger verwirkt. Wenn der schimmelige Einwand kommt, das wäre in anderen Ländern auch so oder noch schlimmer, dann mag das so sein und bedeutet nur, dass das Problem nicht im nationalen Rahmen zu lösen ist, sondern einen Umsturz in allen davon betroffenen Staaten erfordert.
Sakura
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)
Ich werde eine Petition beim Bundestag für ein Sondergesetz einreichen, mit dem die Geltung der Artikel 79 III, 20 III, 101 I, 103 I, II und 104 I-IV GG für Deine Person (und nur für Dich) aufgehoben wird. Aus Deiner wiederholt dargestellten Sichtweise dürfte sich dadurch ja nichts ändern. ¯\_(ツ)_/¯ Dann hast Du wenigstens den Zustand, den Du proklamierst, endlich auch auf Deinem Papier zu stehen und kannst endlich zu Recht sagen, dass ich Unrecht habe.
Du ziehst dich hier wieder nur auf Papier-§§ zurück. Damit kann man zirkelschlüssig alles beweisen.
Ich kenne genug Fälle, in denen gegen die angegebenen GG-Artikel bereits zuwider gehandelt wurde. Z.B. nochmals zum nachlesen: Entspricht es de GG, wenn jemand ohne Angabe von Gründen an einen unbekannten Ort verschleppt wird und seine Mutter, die ihn vermisst melden will, kriegt gesagt, ihr Sohn sei tot, den sähe sie nicht wieder?
Und jetzt erzähl mir nicht, davon hätte ich Dir nicht erzählt!
"Destiny is always revised. Anytime, everywhere." (Siddhartha)