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Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 13:59
von dvwn
Ein User im JuFo (294526) schreibt, dass er eine Hausdurchsuchung hatte.
zur sache:
es wurde bei jemandem was gefunden, und derjenige hat mich als quelle angegeben.
beweise dafür gibt es außer der aussage keine.
Um welches Delikt es geht ist nicht bekannt. Es geht mir auch gar nicht um den einzelnen Fall, sondern darum etwas Aufmerksamkeit auf drei Dinge zu lenken:
1) Cops versuchen mit klassischen Polizeimethoden an neue Anfangsverdächtige zu gelangen. Es ist leichter in einem netten Gespräch zu fragen mit wem man Kontakt hatte und was man über entsprechende Personen weiß, anstatt irgendwelche Foren zu überwachen oder irgendetwas zu Entschlüsseln.
2) Es gibt keinen Straferlass für das beschuldigen der eigenen Freunde und Feinde. Die Kronzeugenregelung ist komplex und wird fast nie angewendet. Es wird geködert ohne Ende, dass man sich erst selbst belastet und dann andere.
3) Seid lieb zueinander, auch wenn es manchmal schwer fällt!
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 17:09
von Aiko
Ich möchte zusätzlich betonen das es oft eine verarsche der Bullen ist wenn sie meinen jemand hätte geplappert. Die wollen damit nur Stimmung machen und hoffen den Beschuldigten damit zu locken.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 17:44
von 712
dvwn hat geschrieben: in einem netten Gespräch
Gerade wenn Polizisten freundlich sind, darf man ihnen nicht trauen!
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 19:38
von Ovid
Also ich hab meine ganzen Kinderpornos von Wolfram Kuhnigk. Bei dem könnt ihr mal vorbeischauen, liebe Polizei.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 19:44
von Mitleser
Oh ja, der Mann hat es faustdick hinter den Ohren! Was der so alles heruntergeladen hat im Zuge seiner Recherchen will ich gar nicht wissen....

Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 21:02
von Aiko
Doch willst du. *scnr*

Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 21:13
von Horizonzero
Jo - der Kuhfick - der gern um Tipps gebettelt hat wie man denn an dies oder jenes Verbotene herankäme. Traurige Figur, hätte zum Theater gehen können der Schauspieler statt Geschichten zu erfinden.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 22:11
von Smaragd aus Oz
Wolfram Kuhnigk? War das nicht der, der sich in einer Reportage damit gebrüstet hat, dass er Porno-Foren im "Darknet" infiltriert hat und dort ganz viele "Informationen" (lol) bekommen hat?
Wenn[color=#000000]dvwn[/color] hat geschrieben:Cops versuchen mit klassischen Polizeimethoden an neue Anfangsverdächtige zu gelangen. Es ist leichter in einem netten Gespräch zu fragen mit wem man Kontakt hatte und was man über entsprechende Personen weiß
stimmt, dann müsste der Name Wolfram Kuhnigk sich wie ein Lauffeuer durch die Polizeipräsidien der Bundesrepublik verbreiten.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 22:26
von girl piss lover
Es sei mal erwähnt, dass Wolfram Kuhnigk selbst Kinder hat, (ich meine 4?) (!)
Nicht auszudenken, was er mit denen vermutlich alles angestellt, um in den VIP Bereichen von Darknet Plattformen an Infomaterial zu kommen.
Dem Typen gehören ganz schnell die Kinder weg genommen und zwar für immer! :O
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 03.11.2017, 22:33
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]girl piss lover[/color] hat geschrieben:Es sei mal erwähnt, dass Wolfram Kuhnigk selbst Kinder hat, (ich meine 4?)
Das ist besonders gruselig, denn Wolfram Kuhnigk hatte doch damals vor Aschersleben als anonymer Gast diesen ßrätt im GLF gefaked, in dem er nach Fesselmöglichkeiten für Kinderbetten gefragt hatte. Es hieß zwar, er habe diesen Fake-ßrätt nur erstellt, damit er ihn in seiner Reportage als angeblichen Beweis dafür vorlegen kann, dass im GLF eklige Aktivitäten stattfänden. Aber wenn man sich mal überlegt, dass Wolfram Kuhnigk als Familienvater überhaupt auf so eine Idee wie Fesseln am Kinderbett gekommen ist... da möchte man lieber die Hypthesen nicht weiter spinnen, woher er solche Einfälle hat.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 04.11.2017, 12:19
von Hyperherrscher
Wer selbst kleine Kinder im Haushalt hat, kommt abends zur Schlafengehzeit ganz automatisch auf die Idee, die herumtobenden Zwerge zu bändigen und irgendwie ans Bett zu fesseln. Völlig normal und auch sendefähig!
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 04.11.2017, 12:26
von Smaragd aus Oz
Ach so.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 04.11.2017, 12:50
von Hyperherrscher
Kuhficker lesen dann aus dem dicken Märchenbuch eine, zwei oder zweihundert Gute-Nacht-Geschichten vor.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 05.11.2017, 23:10
von LeniLover
Deshalb wurde ja Tausend-und-eine-Nacht für die herumtobenden kleinen Frauchen der Kalifen erfunden.
Re: Hausdurchsuchung
Verfasst: 23.11.2017, 14:57
von 1 Qs 339/17
Aktenzeichen 1 Qs 339/17
Im Einklang mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.07.2017, 2 BvR 274/14) bedeutet dies, dass eine anonyme Anzeige grundsätzlich nicht ausreicht einen Anfangsverdacht zu begründen.
Jegliche andere Sichtweise würde dem Denunziantentum Tür und Tor öffnen.
Es ist mit der Rechtsordnung und dem Wertesystem der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar, wenn allein aufgrund einer anonymen Behauptung Durchsuchungen bei bislang völlig unbescholtenen Bürgern erfolgen. Insoweit hat die Staatsanwaltschaft auch die Unschuldsvermutung zu beachten.
Soweit die Staatsanwaltschaft die anonyme Anzeige rechtsirrig für nicht pauschal erachtet, weil eine Adresse angegeben wurde und als Standort eines Computers der Keller genannt wurde, verkennt sie, dass sich aus derart nichtssagenden Angaben bei objektiver Betrachtung keinerlei Erkenntnisse ergeben, die einen Verdacht begründen oder erhärten können.
Daraus, dass ein Haus einen Keller hat, lässt sich jedenfalls kein Schluss darauf ziehen, dass kinderpornographische Schriften vertrieben werden. Und die Behauptung, dort sei ein Computer, ist genauso pauschal gehalten, wie die Beschuldigung selbst. Rückschlüsse auf den Wahrheitsgehalt der anonymen Anzeige lassen sich hieraus nicht ziehen.
Anders als bei namentlich gekennzeichneten Anzeigen setzt sich ein anonymer Anzeigeerstatter nicht der Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede aus. Weder die Glaubwürdigkeit des Anzeigeerstatters noch die Glaubhaftigkeit seiner Angaben ist für die Ermittlungsbehörden einschätzbar. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb im bereits zitierten Beschluss ausführlich und zu Recht dargelegt, dass eine anonyme Anzeige nur genügen kann, „wenn sie von beträchtlicher sachlicher Qualität ist oder mit ihr zusammen schlüssiges Tatsachenmaterial vorgelegt wird.“
Beides ist im vorliegenden Fall so offensichtlich nicht gegeben, dass sich die Frage stellt, ob die Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens im vorliegenden Fall überhaupt zulässig war, zumal bereits Form und Diktion der Anzeige im vorliegenden Fall die Glaubhaftigkeit der Behauptungen nicht unterstreichen.