Was macht ihr wenn ihr geil seit
Verfasst: 05.10.2017, 15:49
Was macht ihr wenn ihr geil seit?
Wie geht ihr damit um....
Wie geht ihr damit um....
123typ hat geschrieben:Was macht ihr wenn ihr geil seit?
Gast hat geschrieben:mir die avatare hier im forum angucken
(Du meinst wohl eher, die Vergangenheit.)wütender hat geschrieben:Auszug aus einer fiktiven Gesetzgebung einer libertären Zukunft in der die heutige "Gedankenkontrolle" [...] abgeschaft wurde
Man kann nur, in die Zukunft reisen,wütender hat geschrieben:(wer will ne Zeitmaschine??)
Du meinst wohl eher: ParaNormalSexualitätwütender hat geschrieben:Paraphilie
Genau.wütender hat geschrieben:1.Paraphilien jeglicher Art sind weder eine Krankheit noch eine Störung. Es ist eine sexuelle Affinität wie jede andere auch. D.h. liegt auch kein pauschales Behandlungsbedürfnis vor, ausser die betreffende Person wünscht dies ausdrücklich
Redest du von Vergewaltigung?wütender hat geschrieben:2. bei nicht allen Paraphilien kann immer ausgeschlossen werden das das/der/die Gegenüber geschädigt wird oder emotional Schaden nimmt.
Nein, wie zb beim, (normaler) Männlicher Mensch mit (normaler) Weiblicher Hamster, Beispiel.wütender hat geschrieben:d.h. können nicht alle Paraphilien an biologischen Lebewesen und/oder biologischen lebenden oder toten Personen ausgelebt werden.
Welche heutigen wissenschaftlichen Gesichtspunkte, sprechen gegen,wütender hat geschrieben:Bei der Pädophilie bedeutet dies, das Sex mit lebenden oder toten biologischen Personen nach heutigen wissenschaftlichen Gesichtspunkten moralisch nicht machbar ist
Ja, wenn du damit Vergewaltigungs-Opferschutz meinst (, also;wütender hat geschrieben:d.h. wird jeglicher Verstoß dagegen staatlich geandet, somit ist dem Opferschutz damit ausreichend Genüge getan.
Genau.wütender hat geschrieben:3. Der Staat hat aber auch die Pflicht gegenüber dem Individuum, dessen Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung zu achten und seine Affinität werteneutral zu behandeln.
Ja, wenn punkt 2, heißt:wütender hat geschrieben:4. Somit ist das Ausleben jeglicher Paraphilie ausdrücklich erlaubt so lange nicht gegen Punkt 2 verstoßen wird. Dies gilt insbesondere an leblosen Objekten u. animierten Handlungen.
Selbsvertändlich ((, wenn punkt 2, heißt:wütender hat geschrieben:5. jedes Individuum darf zum Ausleben seiner Paraphilie sich auch bestehende oder zukünftige Technologien bedienen solange Pukt 2 nicht verletzt wird.
Ich zb, will selbst, über die Behandlung, meiner Leiche, entscheiden.wütender hat geschrieben:6. Verstorbene Lebewesen fallen unter den besonderen Schutz der Totenruhe
Deswegen, sollte man Tiere, nicht Essen/Töten.wütender hat geschrieben:7. Tiere können nach heutigen Wissensstand ebenfalls keine Zustimmung an Handlungen jeglicher Art durch Personen geben und fallen d.h. ebenfalls unter den besonderen Schutz
Ja, wenn punkt 2, heißt:wütender hat geschrieben:8. Das Individuum steht mit seinen Bedürfnissen und Neigungen unter dem Schutz des Staates dies gilt auch bei Paraphilien solange Punkt 2 nicht verletzt wird. Eine Wertung der einzelnen Paraphilien kann es somit auch nicht geben.
Selbstverständlich ((, wenn punkt 2, heißt:wütender hat geschrieben:9. staatliche Sanktionen gegebüber des einzelnen Individuums müssen immer das Ultima Ratio sein. Jedes Individuum ist für seine Taten selbst verantwortlich und kann nur nach tatsächlicher Tatbegehung bestraft werden im Sinne von Punkt 2.
Eine prophylaktische staatliche Maßnahme oder Bestrafung, und/oder das Verbieten von Verhaltensweisen oder Technologien die dem Individuum helfen könnten seine Paraphilie auszuleben ohne dabei den Punkt 2 zu verletzen, ist untersagt und verboten.
Besser wärs, wenn der Staat, keine Propaganda/Hetze, betreiben würde.wütender hat geschrieben:10. Der Staat hat die Aufgabe und die Pflicht zur Geheimhaltung von Paraphilien jedes einzelnen Individuums und hat es dabei auch zu unterstützen selbst dann wenn eine Strafbarkeit im Sinne von Punkt 2 vorliegt.
Die Schuhe?Aiko hat geschrieben:Wichsen.