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Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 05.10.2017, 15:49
von 123typ
Was macht ihr wenn ihr geil seit?
Wie geht ihr damit um....

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 05.10.2017, 20:23
von Lavinia Halbritter
Cyproteron :mrgreen:

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 05.10.2017, 21:09
von Mitleser
Im stillen Kämmerlein: Die Gunst der Stunde nutzen. Ansonsten: An was anderes denken.

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 05.10.2017, 22:10
von 712
Seit wann ist sich selbst einen von der Palme wedeln etwas, das man händeln muss? :roll:

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 06.10.2017, 16:47
von Luna
123typ hat geschrieben:Was macht ihr wenn ihr geil seit?

Wenn ich Geil bin, dann wachse ich ganz schnell. Was bin ich?

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 07.10.2017, 09:37
von Lavinia Halbritter
Ein junges Sprösslein :wink:

Edit: Nur damit das niemand falsch auffasst. Das mit dem Cyproteron war scherzhaft gemeint. Ich nehm zwar ab und zu ein wenig aus anderen Gründen, würde es aber jedem davon abraten.

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 08.10.2017, 10:31
von Horizonzero
kalt Duschen ;)

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 08.10.2017, 16:14
von Gast
mir die avatare hier im forum angucken

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 08.10.2017, 17:57
von Sakura
Gast hat geschrieben:mir die avatare hier im forum angucken

Sind die so abtörnend?! :shock:

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 08.10.2017, 18:16
von Mitleser
Wenn er "geil" ist, fehlt vielleicht nur der "letzte Kick", so dass er zur Inspiration noch ins Forum schaut... :roll:

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 09.10.2017, 01:33
von wütender
you tube, legale 80 er Filme anschauen da war die "Jagdt" noch nicht so eröffnet wie heute^^
von ner kleinen Real Doll träumen oder mit ihr^^ an den nächsten Badestrand gehen und und und...

Auszug aus einer fiktiven Gesetzgebung einer libertären Zukunft in der die heutige "Gedankenkontrolle" und die "Rache" abgeschaft wurde (wer will ne Zeitmaschine??):

Paraphilien nach libertären Maßstäben. Die 10 goldenen Regeln:

1.Paraphilien jeglicher Art sind weder eine Krankheit noch eine Störung. Es ist eine sexuelle Affinität wie jede andere auch. D.h. liegt auch kein pauschales Behandlungsbedürfnis vor, ausser die betreffende Person wünscht dies ausdrücklich

2. bei nicht allen Paraphilien kann immer ausgeschlossen werden das das/der/die Gegenüber geschädigt wird oder emotional Schaden nimmt. d.h. können nicht alle Paraphilien an biologischen Lebewesen und/oder biologischen lebenden oder toten Personen ausgelebt werden. Bei der Pädophilie bedeutet dies, das Sex mit lebenden oder toten biologischen Personen nach heutigen wissenschaftlichen Gesichtspunkten moralisch nicht machbar ist d.h. wird jeglicher Verstoß dagegen staatlich geandet, somit ist dem Opferschutz damit ausreichend Genüge getan.

3. Der Staat hat aber auch die Pflicht gegenüber dem Individuum, dessen Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung zu achten und seine Affinität werteneutral zu behandeln.

4. Somit ist das Ausleben jeglicher Paraphilie ausdrücklich erlaubt so lange nicht gegen Punkt 2 verstoßen wird. Dies gilt insbesondere an leblosen Objekten u. animierten Handlungen.

5. jedes Individuum darf zum Ausleben seiner Paraphilie sich auch bestehende oder zukünftige Technologien bedienen solange Pukt 2 nicht verletzt wird.

6. Verstorbene Lebewesen fallen unter den besonderen Schutz der Totenruhe

7. Tiere können nach heutigen Wissensstand ebenfalls keine Zustimmung an Handlungen jeglicher Art durch Personen geben und fallen d.h. ebenfalls unter den besonderen Schutz

8. Das Individuum steht mit seinen Bedürfnissen und Neigungen unter dem Schutz des Staates dies gilt auch bei Paraphilien solange Punkt 2 nicht verletzt wird. Eine Wertung der einzelnen Paraphilien kann es somit auch nicht geben.

9. staatliche Sanktionen gegebüber des einzelnen Individuums müssen immer das Ultima Ratio sein. Jedes Individuum ist für seine Taten selbst verantwortlich und kann nur nach tatsächlicher Tatbegehung bestraft werden im Sinne von Punkt 2.
Eine prophylaktische staatliche Maßnahme oder Bestrafung, und/oder das Verbieten von Verhaltensweisen oder Technologien die dem Individuum helfen könnten seine Paraphilie auszuleben ohne dabei den Punkt 2 zu verletzen, ist untersagt und verboten.

10. Der Staat hat die Aufgabe und die Pflicht zur Geheimhaltung von Paraphilien jedes einzelnen Individuums und hat es dabei auch zu unterstützen selbst dann wenn eine Strafbarkeit im Sinne von Punkt 2 vorliegt.

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 09.10.2017, 22:17
von Horizonzero
Ich mag auch SF. Allerdings wurzle ich in der Realität.

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 10.10.2017, 03:54
von eli-lover
wütender hat geschrieben:Auszug aus einer fiktiven Gesetzgebung einer libertären Zukunft in der die heutige "Gedankenkontrolle" [...] abgeschaft wurde
(Du meinst wohl eher, die Vergangenheit.)
Es wäre schön, wenn jedes Individuum, die Freiheit hatte,
zu denken/fühlen, was es will.
(Gefühle, sind (auch, ) Meinungen.)
wütender hat geschrieben:(wer will ne Zeitmaschine??)
Man kann nur, in die Zukunft reisen,
und dafür, braucht man, keine Zeitmaschine.
wütender hat geschrieben:Paraphilie
Du meinst wohl eher: ParaNormalSexualität
wütender hat geschrieben:1.Paraphilien jeglicher Art sind weder eine Krankheit noch eine Störung. Es ist eine sexuelle Affinität wie jede andere auch. D.h. liegt auch kein pauschales Behandlungsbedürfnis vor, ausser die betreffende Person wünscht dies ausdrücklich
Genau.
(Anderenfalls, wäre es, die schlimmste Art, der Gewalt/Vergewaltigung,
die man einen Individuum, antun kann.)
wütender hat geschrieben:2. bei nicht allen Paraphilien kann immer ausgeschlossen werden das das/der/die Gegenüber geschädigt wird oder emotional Schaden nimmt.
Redest du von Vergewaltigung?
(Also; psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...))?

Natürlich, ein (normaler) männlicher Mensch, und ein (normaler) weiblicher Hamster,
können keinen (Penetrations-)Sex haben ((, ohne schwäre/tödliche Schäden)).

Umgekehrt wäre es möglich, also;
Ein männlicher Hamster, und ein weiblicher Mensch,
können (Penetrations-)Sex haben.

((Abgesehen davon, dass ein Hamster,
meist kein sexuelles Interesse, an einem Mensch hat.
Aber wenn doch, dann spricht nichts dagegen.))
wütender hat geschrieben:d.h. können nicht alle Paraphilien an biologischen Lebewesen und/oder biologischen lebenden oder toten Personen ausgelebt werden.
Nein, wie zb beim, (normaler) Männlicher Mensch mit (normaler) Weiblicher Hamster, Beispiel.
Man sollte nicht, Sex (einer gewissen Art) verbieten, sondern;
psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...).
wütender hat geschrieben:Bei der Pädophilie bedeutet dies, das Sex mit lebenden oder toten biologischen Personen nach heutigen wissenschaftlichen Gesichtspunkten moralisch nicht machbar ist
Welche heutigen wissenschaftlichen Gesichtspunkte, sprechen gegen,
die Ausübung, von Pädosexualität, mit großem Altersunterschied?
(Man sollte sowas, nicht generalisieren.
Allein schon, weil sich alle Lebewesen/Menschen, psychisch/physich unterscheiden
(, überhaupt, so hoch entwickelte Lebewesen, wie Menschen).)
wütender hat geschrieben:d.h. wird jeglicher Verstoß dagegen staatlich geandet, somit ist dem Opferschutz damit ausreichend Genüge getan.
Ja, wenn du damit Vergewaltigungs-Opferschutz meinst (, also;
psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...)).
wütender hat geschrieben:3. Der Staat hat aber auch die Pflicht gegenüber dem Individuum, dessen Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung zu achten und seine Affinität werteneutral zu behandeln.
Genau.
wütender hat geschrieben:4. Somit ist das Ausleben jeglicher Paraphilie ausdrücklich erlaubt so lange nicht gegen Punkt 2 verstoßen wird. Dies gilt insbesondere an leblosen Objekten u. animierten Handlungen.
Ja, wenn punkt 2, heißt:
Keine psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...).
wütender hat geschrieben:5. jedes Individuum darf zum Ausleben seiner Paraphilie sich auch bestehende oder zukünftige Technologien bedienen solange Pukt 2 nicht verletzt wird.
Selbsvertändlich ((, wenn punkt 2, heißt:
Keine psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...).))
wütender hat geschrieben:6. Verstorbene Lebewesen fallen unter den besonderen Schutz der Totenruhe
Ich zb, will selbst, über die Behandlung, meiner Leiche, entscheiden.
wütender hat geschrieben:7. Tiere können nach heutigen Wissensstand ebenfalls keine Zustimmung an Handlungen jeglicher Art durch Personen geben und fallen d.h. ebenfalls unter den besonderen Schutz
Deswegen, sollte man Tiere, nicht Essen/Töten.

Aber wenns um Sex geht, ist das bei Tiere, viel einfacher, als bei den meisten Menschen.
(Meistens ist das männliche, dominanter, und das weibliche, subdominanter.)
Das dominantere, besteigt das subdominantere,
wenn das subdominantere nicht will, (kommt selten vor, )
dann weicht das subdominantere aus, und zeigt, dass es, nicht will,
(falls das nicht reicht, (kommt noch seltener vor, ) dann wehrt es sich.)
Also, wenn zb, ein männliches Pferd, ein weiblichen Mensch besteigt,
will das Pferd das, eindeutig.

Wenn ein männlicher Mensch, ein weibliches Pferd besteigt,
und das Pferd, bleibt ruhig stehen, gefällt es ihm (, oder es ist ihm egal),
wenn es ihm, nicht gefällt(/egal_ist), merkt das sogar ein Mensch,
der keine Ahnung, von Tiere(/Natur) hat.

(Die meisten Tiere, kommunizieren/verstehen_sich hauptsächlich, mit Körpersprache.)
wütender hat geschrieben:8. Das Individuum steht mit seinen Bedürfnissen und Neigungen unter dem Schutz des Staates dies gilt auch bei Paraphilien solange Punkt 2 nicht verletzt wird. Eine Wertung der einzelnen Paraphilien kann es somit auch nicht geben.
Ja, wenn punkt 2, heißt:
Keine psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...).
wütender hat geschrieben:9. staatliche Sanktionen gegebüber des einzelnen Individuums müssen immer das Ultima Ratio sein. Jedes Individuum ist für seine Taten selbst verantwortlich und kann nur nach tatsächlicher Tatbegehung bestraft werden im Sinne von Punkt 2.
Eine prophylaktische staatliche Maßnahme oder Bestrafung, und/oder das Verbieten von Verhaltensweisen oder Technologien die dem Individuum helfen könnten seine Paraphilie auszuleben ohne dabei den Punkt 2 zu verletzen, ist untersagt und verboten.
Selbstverständlich ((, wenn punkt 2, heißt:
Keine psychische/physische Gewalt ((Vergewaltigung), wie zb Manipulation, wie zb Gewaltandrohung/...).))

('Ultima Ratio', ist in einer Gesellschaft,
die sich zb, selbst ausrottet,
leider nicht, sehr rational.)
wütender hat geschrieben:10. Der Staat hat die Aufgabe und die Pflicht zur Geheimhaltung von Paraphilien jedes einzelnen Individuums und hat es dabei auch zu unterstützen selbst dann wenn eine Strafbarkeit im Sinne von Punkt 2 vorliegt.
Besser wärs, wenn der Staat, keine Propaganda/Hetze, betreiben würde.

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 10.10.2017, 22:29
von Aiko
Wichsen.

Re: Was macht ihr wenn ihr geil seit

Verfasst: 11.10.2017, 19:01
von Luna
Aiko hat geschrieben:Wichsen.
Die Schuhe?