Spiegel-Online ist möglicherweise in einen Kinderporno-Skandal verstrickt. In einer Fotostrecke zum Sommerhoch Walrita hatte der Autor wohl ein ganz persönliches körperliches Hoch, als er die Fotos zusammenstellte. Unter den 13 vermeintlich harmlosen Sommerbildern versteckte sich nämlich zum Ende der Fotostrecke ein ekliges und schändliches Bild, das aus der - angeblich hochstrafbaren - Sammlung von Sebastian Edathy stammen könnte, nur mit dem Unterschied, dass es nicht päderastisch-schwul ist:
Weiß jemand, wie und wo man anonym E-Mail-Adressen ohne Cooki und ohne Script (ohne Captcher) anmelden kann? Dann würde ich per Mail eine Aanzeige an die Hamburger Behörden absenden und die Bildzeitung in cc setzen, damit die prüfen können, ob das Bild strafbar ist. Diese schmutzigen Edathy-Bilder müssen aufs Schärfste bekämpft werden!
Das GLF wird doch wohl 'ne E-Mail-Adr. für solche und ähnliche Kontaktaufnahmen übrig haben.
Ansonsten frag doch mal beim K13-Dieter nach. Bin mir zwar nicht ganz sicher, ob der mit Subversionsarbeit viel anfangen kann, aber da musste halt mal bissl Erklärbär spielen.
EDIT: Ähm... welches davon ist denn das inkriminierende Foto?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Da ist bloß eine Sandstrandküste mit 'nem Dutzend Badegäste zu sehen?
Was soll denn da wen hinterm Ofen hervorlocken?
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Strafrechtlich lockt das keinen hervor, das war wohl Ironie. Falls nicht, so ist der Zoom nicht vorhanden, keine eindeutig sexuelle Szene vorhanden und geht mehr in den Bereich Familienfoto, welche vor der Verschärfung explizit ausgeschlossen wurden.
@Cocolinth, was mich wundert ist dass gerade Du das schreibst, wo Du ansonsten für Übertreibungen das Ministeramt hast; Kinder mit 17 etc.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein
Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.
Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
Expectation hat geschrieben:@Cocolinth, was mich wundert ist dass gerade Du das schreibst, wo Du ansonsten für Übertreibungen das Ministeramt hast; Kinder mit 17 etc.
Mich wundert, dass es Dich wundert.
Das Ziel von Subversion ist, den Adressaten zu irritieren und in Erklärungsnot zu bringen. Mit einem Foto wie dem von mir oben Beschriebenen ist das nicht möglich: Da wandert SaOs Beschwerdebrief schneller in die Vollspinner-Tonne als der aktuelle Newsletter von der Hollow-Earth-Society.
Nee, also da gibt es wirklich lohnenswertere Ziele:
(Sicherlich auch im Spiegel, wenn man bisschen weitersucht.)
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Also wenn man das "Edathy-Gesetz" streng auslegt, sind Nacktaufnahmen von Kindern zu kommerziellen Zwecken verboten - und der Spiegel ist ja eindeutig eine kommerzielle Zeitschrift. Als privates Strandfoto ist so ein Kinderpo unproblematisch, aber als Illustration für einen Spiegel-Artikel muss man das in Frage stellen.
Aber guckt doch mal, ob sich nicht was Besseres auf spiegel.de finden lässt als ein dem Anschein nach nackter Po aus 100 Metern Entfernung, der einem Kind gehören könnte oder auch einer zierlichen Frau -- inmitten einer Horde bekleideter Badegäste deutlich gehobeneren Alters. Denn damit bringt man NIEMANDEN in Verlegenheit.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
Wenn man das (Edathy Gesetz) konsequent anwendet könnte man vermutlich nahezu alle Medien anzeigen. Irgenwo findet sich immer ein nacktes Kind. Wir sollten wenn wir was bewegen wollen solche Fälle stetz zur Anzeige bringen um dieses Dumme Gesetz ad absurdum zu führen.
Wenn jeder an sich selbst denkt ist an Alle gedacht, oder???
[color=#000000]Expectation[/color] hat geschrieben:Strafrechtlich lockt das keinen hervor
Coco lockt das natürlich gar nicht hervor, weil dort kein Männersixpack zu sehen ist.
Mitleser war am schlauesten, denn er kennt den
[color=#000000]§ 201a Strafbuch[/color] hat geschrieben:(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
Ist auf den ersten Blick ganz passend. Es kommt wohl darauf an, wie das mit dem Entgelt zu verstehen ist. Ob das hier ins Schwarze trifft, müssen die Strafverfolger entscheiden, die sich damit auskennen. Nur müssen die irgendwie davon Wind bekommen. Ich habe die relevanten E-Mail-Adressen der Adressaten schon rausgesucht, aber ohne sichere E-Mailadresse werde ich denen nicht schreiben.
Irgendwo ist eine Grenze des Verfolgbaren und die dürfte mit der letzten Verschärfung erreicht sein. Nachdem die Polizei bei den meisten Fällen kaum noch erreichbar ist, wird das hinten angestellt und besagtes Foto ist so weit von Kinderpornografie entfernt, wie es optisch noch sichtbar und als Zoom bewertbar ist.
Die BILD wiederum besteht nicht aus Bildungsfremden, die alles übernehmen, diese sind nur ihre Zielgruppe.
Zuletzt geändert von Expectation am 28.05.2017, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.
Die Zahl derer, die durch zu viele Informationen nicht mehr informiert sind, wächst. Rudolf Augstein
Zu viel Ideologie hat noch stets zu Terror und Unrecht geführt. Lokalzeitung.
Menschen sind in Ängsten viel stärker verwirrt als Tiere. Eugen Drewermann
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat
Es wird schon am Gegenstand scheitern. Ein Anruf in der Rechtsabteilung, und die Sache ist abgehakt. Beim StaA sowieso.
Ganz anders sähe die Sache eben aus, wenn der nackte Po da nicht bloß eine Randfigur wäre sondern tatsächlich das Sujet (Franz. f. "Gegenstand") des Fotos.
Aber bitte! Probier halt mal, SaO. Vielleicht täusche ich mich ja, und es ist tatsächlich schon so weit, dass man mit so einem Foto Druck machen kann. Ich wette nicht drauf. Vielmehr sollte man z.B. vielleicht mal nachhaken, ob diese Dame bei Anfertigung der fotografischen Aufnahme denn schon 18 war:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,
1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.
Bei dem Foto klappt's auch mit dem Gegenstand.
Dann geht's nur noch um die Frage der Entgeltlichkeit. Da biste also schon einen entscheidenden Schritt weiter mit.
Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
„Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“