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EU Urteil und Streaming

Verfasst: 07.05.2017, 18:42
von Horizonzero
Einige werden es sicher schon mitbekommen haben, lt. einem Urteil der EuGH wird das streamen von urheberrechtlich geschützten Inhalten grundsätzlich verboten, die bisherige Grauzone das keine Daten gespeichert oder weitergegeben würden ist geschlossen.

Da ich hin und wieder gestreamt habe find ich das natürlich unschön. Wer weiterhin streamt könnte Abmahnpost mit Rechnung bekommen - zumindest wenn er das mit seiner Realen IP macht.

https://extrajournal.net/2017/05/04/eug ... rt-urteil/

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 18:46
von Aiko
Da wird auch weiterhin nichts kommen.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:17
von Luna
Was ist mit Filmen und Serien die nicht in der DACH lizensiert sind?

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:20
von Horizonzero
es geht um komerziele Rechte, ich glaube nicht das die Animeeplattformen, oder Clipfish, Youtube etcpp. betroffen sind-
Merkmal ist - kostet ein Film in Real etwas (Kino zb) und im stream nix - ist das unkoscher.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:29
von Smaragd aus Oz
Wer darauf vertraut, dass "nichts kommen" wird, wird selbst schuld sein. Nicht umsonst fahren Abmahn-Anwälte Porsche, legen ihre Kanzleien mit Marmorböden aus und schreiben mit vergoldeten Federn von Montblon.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:31
von Aiko
Bei Emule und co klar. Da reiben sich die Anwälte die Hände. Für Leute die nur mal einen Film streamen wäre der Aufwand und die Kosten weit höher als der Streitwert.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:37
von Smaragd aus Oz
Nein. Die Begründung spare ich mir jetzt aus ökonomischen Gründen; es reicht, dass Fälle bekannt sind, in denen Studenten wegen eines Films abgemahnt wurden. Wenn Du bisher nicht abgemahnt wurdest, lag es nur daran, dass Du technisch clever warst oder einfach nur Glück hattest.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:39
von Horizonzero
Emule war nicht in der Grauzone - da bedurfte es kein weiteres Urteil mehr - da ein Download nun mal die Daten speichert. Es ging um Kinox.to und Konkurenz.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:40
von Aiko
Eines Filmes den er über kinox und co und dessen links angesehen hat oder durch p2p Plattformen?

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:43
von Expectation
Beides. Die Strafen waren astronomisch und die Abmahnwellen unkontrollierbar. Beides kommt jetzt wieder mit einer Zeitverschiebung. Anwalt-GmbHs gründen geht nur mit einem Notar und das wiederum dauert Zeit.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 07.05.2017, 19:45
von Horizonzero
steht doch in dem Bericht - Ziel sind alle Plattformen und Nutzer die Filme ohne Genehmigung der Hersteller und unter Umgehung deren komerziellen Interessen bereitstellen- namentlich wird kinox.to genannt.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 08.05.2017, 11:44
von Horizonzero
Wenn man über Tor einen Stream von Streamcloud ansieht läuft das ja über HTLM5 - ich frage mich ob dadurch die IP demaskiert wird - ähnlich Flashvideos, oder ob das sicher ist. Hat das schon einer rausbekommen?

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 08.05.2017, 20:10
von Ovid
Horizonzero hat geschrieben:ich frage mich ob dadurch die IP demaskiert wird
Nein. Flash und Java Applets z.B. (NICHT JavaScript) haben eigene Prozesse und können eigene Verbindungen parallel zum Browser aufbauen mit eigenen Proxyeinstellungen.

Die Funktionen von HTML5 werden ja nicht als Plugin oder Drittsoftware abegwickelt, das macht ja nach wie vor ganz normal der Browser über die Proxyeinstellungen mit welchen er konfiguriert ist.

Re: EU Urteil und Streming

Verfasst: 21.05.2017, 13:17
von Annika
FireFox 2.0 Win98 Kinox
bei mir alles palletti

Re: EU Urteil und Streaming

Verfasst: 22.05.2017, 16:42
von Horizonzero
Hm - offensichtlich sollte man aufpassen das die in den Browsen ansässige Web RTV Technik abgechaltet ist, weil diese die Tatsächliche IP ausplaudert. Dies kann man u.a. mit einer Browsererweiterung erreichen z.B. Web RTC Control, oder einigen VPN Anbietern (viele aber nicht!).