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Re: Verjährung

Verfasst: 20.06.2018, 18:25
von Girlsarefun
Frag ich mich auch Aiko lol aber wenn der komiker gleich wild zu spekulieren anfängt soll uns das ja nicht stören oder lol er macht sich halt gerne wichtig ohne zu wissen wovon die rede ist. Er rest halt wie es scheint gerne ungefragt das maul auf und hat dabei von tuten und blasen keinen blassen schimmer. Aber wie heist es so schön die meisten Leute Haven ihre bildung aus der bild und die besteht nunmal wer wüßte das nicht aus angst haß titten und dem wetterbericht. :rotfl:

Re: Verjährung

Verfasst: 08.08.2018, 13:10
von Gast
2 StR 495/17
Kann man empfehlen solche Taten noch anzuzeigen, wenn Prozesse sich derartig in die Länge ziehen und die Richter nicht korrekt arbeiten?
Wenn das Opfer im Kindesalter ist, würde ich meinen nein. Das muss kein Kind ertragen. Nur weil die Richter kein richtiges Urteil fällen können, sollte kein Kind nochmals vor Gericht.
Opfer im erwachsenen Alter können viel eher (wenn sie traumafrei sind) ein zweites Verfahren durchstehen.

Ich komme zum Schluss: die Verlängerung der Verjährung ist vielleicht gar nicht so schlecht unter diesem Aspekt.

Re: Verjährung

Verfasst: 11.09.2020, 11:26
von Gast
Wenn das Sexualstrafrecht wieder verschärft wird, wie ändern sich die Verjährungsfristen?

Re: Verjährung

Verfasst: 12.09.2020, 09:59
von Khito
Das kommt darauf an, was in der Gesetzesänderung geregelt ist.