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Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 20:37
von gast11111
Ich habe mich entschlossen meiner Bewährunghelferin zu sagen, dass ich auf kleine Mädchen stehe. Sie fragt mich jedesmal ob ich eine Beziehung habe und woran es liegen könnte, dass ich keine Freundin habe. Meine Frage an euch: kann sie mir eine Therapie aufzwengen, wenn sie über meine Neigung bescheid weist?

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 20:46
von Expectation
Nein. Solang dies keine vom Gericht veranlasste Bewährungsauflage ist, besteht dazu keine Verpflichtung. Zwingen kann einen niemand. Bewährungshelfer geben einen Rat und sollen Dir helfen.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 20:48
von Smaragd aus Oz
Die Helferin kann Dir gar nichts "aufzwengen", sondern nur das Bewährungsaufsicht führende Gericht. Wenn Du wegen Sexerei oder etwas Ähnlichem auf Bewährung bist, kann das durchaus passieren. Die Bewährungshelferin muss dem Gericht mitteilen, wenn etwas Besonderes mit Dir ist/passiert ist. Und Bewährungsauflagen können auch nachträglich getroffen werden.

Es geht die Helferin nichts an, warum Du keine Freundin hast - außer, wenn das Freundin-Suchen eine Bewährungsauflage ist. :mrgreen: So etwas habe ich aber noch nie gehört. Dein Beschluss, "es" ihr zu sagen, ist deshalb entbehrlich. Sinnvoller ist - und zwar insbesondere in Deiner Bewährungssituation - sich nicht angreifbar zu machen. Das geht mit Sätzen wie "Ich habe die Richtige noch nicht gefunden.", "Die Richtige ist mir noch nicht begegnet.", "Ich bin zu schüchtern.", "Ich bin schwul." Solche Sätzen sind - ok, bis auf den letzten - offen und unangreifbar.
Wenn Du mutig bist, probierst Du es mit: "Warum fragen Sie mich jedesmal, ob ich eine Freundin habe? Machen Sie sich etwa Hoffnungen? Wollen wir beide es mal ausprobieren? :) "

Das alles ist in einer Bewährungssituation für Dich besser als ein Outing als Pedovieler.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 20:52
von Expectation
Er kann sich als Pädophiler outen, das ist rechtlich kein Problem. Persönlich wird dies ein Beziehungsverhältnis eher verschlechtern.

Die Fragen sind aus einer Statistik heraus. Wer z.B. eine Freundin hat, wird weniger häufig Sexualstraftaten begehen. Ähnlich verhält es sich mit Arbeit, Freunden und Familie. Je besser das funktioniert, umso geringer wird die Gefahr eines Rückfalls gesehen.
Im Grunde kann Dir das egal sein. Wichtig sind nur die Bewährungsauflagen.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 21:09
von gast1111
wegen einer Sexualstraftatt muss ich nicht zur Bewährungshilfe. Daher mach ich mir keine Sorgen über weitere Folgen. Meine Bewährunghelferin ist ca.30-35 jahre alt, ob sie Kinder hat weise ich nicht. Ich mach mir bloss Sorgen wie sie reagiert darauf. Das ich es ihr sage steht auf jeden Fall fest. Die Bewährung geht aber noch über 1,5 jahre

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 21:25
von Horizonzero
Die Bewährungshilfe arbeitet ür die Justiz - und unterliegt nicht wirklich einer Geheimhaltung - erzähl ihr von Deiner Neigung und ihr nächster Bericht wird dafür sorgen das man Dich nicht mehr unter der Lupe weglässt ...

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 21:55
von Spongebob
Hallo gast1111

Warum willst du ihr unbedingt von deiner Neigung erzählen?
Was willst du damit erreichen?

LG Maik

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 22:11
von gast11111
Ich möchte mit jemanden über meine Neigungen offen unter 4 Augenn reden. Die B-helferrin ist die einzigste neutrale Person mit der ich darüber reden könnte.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 20.01.2017, 23:40
von Sakura
Dann wende dich an die AHS oder eine Selbsthilfegruppe.
Die erzählen nichts weiter.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 21.01.2017, 09:44
von Smaragd aus Oz
[color=#000000]gast11111[/color] hat geschrieben:Ich möchte mit jemanden über meine Neigungen offen unter 4 Augenn reden.
Dann befolge Sakuras Rat. Eine Bewährungshelferin ist für dieses Anliegen die falsche Ansprechpartnerin, zudem droht bei ihrer Ansprache ein Rattenschwanz neuer Probleme, wie oben erwähnt.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 21.01.2017, 13:11
von Born
Das ist schwachsinn, wer seinem innererm druck nicht gewachsen ist, sollte jede Möglichkeit ergreifen an Kernproblematiken zu rütteln.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 21.01.2017, 15:01
von Sakura
Dann rüttel mal schön.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 21.01.2017, 16:01
von Smaragd aus Oz
Jo, viel Spaß beim Rütteln.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 21.01.2017, 16:08
von Horizonzero
Edit: Link durch Hinweis ausgetauscht: "rechtsinfo bewährungshilfegesetz 6" in Suchmaschine eingeben, führt zu §§ 20 bis 22 Bewährungshilfegesetz


lies das bevor Du der Dame Deine Neigung berichtest - insbesodere den § 20 - die darf nicht nur - die muß schriftlich dem Gericht berichten.

Re: Bewährungshelferin

Verfasst: 22.01.2017, 00:32
von 712
Born hat geschrieben:sollte jede Möglichkeit ergreifen an Kernproblematiken zu rütteln.
Dann sollte ich vielleicht an der Welt rütteln. Da bin ich aber zu klein für. :(