Seite 1 von 1

Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 17.10.2016, 20:02
von Horizonzero
Hi - wer kennt sich aus - ist es Gepflogenheit oder gar rechtens wenn einem Gefangenen der wegen Kipoverstoss (als Bewährungswideruf) einsitzt mitteilt, daß er quasie sofort in eine offene Anstalt könne wenn seine Freundin mit Kind zum Jugendamt geht und dort den Fakt des Zusammenziehens mit diesem Gefangenen meldet- und das Jugendamt der Justiz mitteilen solle das dies geschehen sei?
Es sei freigestellt ob er sich selber - repektive die freundin_ beim Jugendamt melde, oder es von der Anstalt gemacht werden würde.

- Datenschutz ??
--Persönlichkeitsrechte des Gefangenen?
-Persönlichkeitsrechte der Freundin?

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 17.10.2016, 20:17
von Expectation
Beim offenen Vollzug werden im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen. Dies erfordert vom Insassen die freiwillige Einordnung in ein System der Selbstdisziplin, der Gemeinschaftsfähigkeit und Eigensteuerung und ist die letzte und wichtigste Stufe zur „Einübung der Regeln des freien Lebens“ (Resozialisierung).
Freiwilligkeit in der Unterordnung nach deren Spielregeln oder geschlossener Vollzug wegen Verweigerung der Resozialisierungsmaßnahmen. Seine Wahl. Was genau unter Resozialisierung verstanden wird, ist nicht genauer bestimmt und daher sehe ich das als rechtens an- jedoch nicht als gerecht. Das Persönlichkeitsrecht ist ein Freiheitsrecht und diese wurde ihm entzogen. Du kannst argumentieren dass dieser Freiheitsentzug unmenschlich ist. Er hat sich das allerdings selbst eingehandelt.

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 17.10.2016, 20:25
von Sakura
Das hört sich sehr nach Erpressung an.
Und wer sagt, dass die Behörde ihr Wort halten?

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 17.10.2016, 20:28
von Expectation
Das hört sich mehr nach Nötigung an. :wink:

Wer so einen schmutzigen Kuhhandel anbietet, der ist nicht seriös und die Wahrscheinlichkeit des Wortbruchs ist hoch. Kurz gesagt: Er ist der Behördenwillkür hilflos ausgeliefert und sie sitzen am längeren Hebel und alle Entscheidungen von ihm werden Folgen haben.

Ich würde mir alle Vereinbarungen unterschreiben lassen in Beisein eines Zeugen (Anwalt).
Mein Rat wäre, lieber Freiheit verlieren, als Menschen die einem was bedeuten. Denn ohne diese bringt einem Freiheit gar nichts mehr. Was nützt es das Sonnenlicht sehen zu dürfen, wenn man zuvor dafür sein Augenlicht opfern müsste?

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 18.10.2016, 06:00
von Smaragd aus Oz
[color=#0000BF]Horizonzero[/color] hat geschrieben:daß er quasie sofort in eine offene Anstalt könne wenn seine Freundin mit Kind zum Jugendamt geht
Es ist unzulässig, die Art der Vollstreckung bei ihm vom Verhalten eines Dritten abhängig zu machen. Gegenüber der Frau könnte das Nötigung sein.
[color=#0000BF]Horizonzero[/color] hat geschrieben:- Datenschutz ??
-Persönlichkeitsrechte des Gefangenen?
-Persönlichkeitsrechte der Freundin?
Die stehen nicht entgegen, da der Schutzanspruch des Kindes überwiegt. Die Strafverfolgungsbehörden wären - je nach Einzelfall - sogar verpflichtet, das Jugendamt von Amts wegen zu informieren. Auch deshalb ist das "Angebot" Mumpitz, weil, wie Sakura bemerkte, die Behörde gar nicht Wort halten kann.
Ob das Jugendamt, wenn es informiert ist, wegen ein bisschen Kipo etwas unternehmen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Ich kann nur empfehlen, dass sich die Frau und der Einsitzende nicht von den Behörden mit dem Nasenring durch die Landschaft ziehen lassen. Das beste, was der Einsitzende machen kann, ist die Beiziehung eines Fachanwalts für Strafrecht. Der wird auch beurteilen können, ob wirklich Nötigung gegenüber der Frau vorliegt, und wenn er damit um die Ecke kommt, werden die beteiligten Behörden ganz schnell strammm mit drei M stehen.

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 18.10.2016, 16:45
von Aiko
Dann lieber die volle Zeit im Knast absitzen als mich auf soetwas einlassen. Am Ende meint das Amt noch das das Kind in Pflegeeltern gehört wenn ein vorbestrafter Pädophiler mit dem Kind zusammen wohnt. Zumal Sakura und SaO das wichtige dazu eh schon gesagt haben.

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 21.10.2016, 04:38
von Mano
Sakura hat geschrieben:Und wer sagt, dass die Behörde ihr Wort halten?
Da wäre ich sehr vorsichtig, weil so wie ich die Behörden kennengelernt habe, machen sie es nicht.

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 21.10.2016, 11:29
von Aiko
Ja genau das meint Sakura ja.

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 21.10.2016, 14:17
von Horizonzero
Danke für die Gedanken und Antworten, da die Situation gelöst ist sind weitere Antworten für die Anfrage nicht mehr erforderlich - es sei denn um sich dem Thema Jugendamt vs. Pädophilie im Familienkreis weiter zu nähern ...

Re: Justiz / Jugendamt Mitteilung denkbar?

Verfasst: 21.10.2016, 16:50
von Smaragd aus Oz
[color=#0000BF]Horizonzero[/color] hat geschrieben:da die Situation gelöst ist
Prima.