Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen
Verfasst: 28.06.2016, 20:03
Die Gesellschaft bekommt endlich was sie verdient.Thomas Fischer hat geschrieben:Er [§ 179 StGB] zeichnet sich dadurch aus, dass es auf den Willen der betroffenen Person überhaupt nicht ankommt, weil ihre Willensbildung entweder "defekt" ist oder als solche postuliert wird: Ein frühreifes Mädchen im Alter von 13 Jahren, 11 Monaten und drei Wochen darf einem Zungenkuss oder einem Griff an ihre Brust nicht zustimmen – sie ist "Kind" und muss daher auch gegen ihren Willen geschützt werden.
[...]
Diesen Personengruppen stellt das neue Gesetz nun Menschen gleich, die erwachsen, gesund, widerstandsfähig und nicht in einer Zwangslage sind.
Mehr muss ich da nicht über Feministen, Dunkelziffer n (Mazel Tov?), Politiker, Boulevardzeitungen und deren Lesen oder die erweiterung des Paragraphen 184 gen Z schreiben.
Die Gesellschaft bekommt endlich was sie verdient.
Quelle:
"Fischer im Recht - Zum letzten Mal: Nein heißt Nein" zu finden via Suchmaschine