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1 StR 526/15

Verfasst: 07.04.2016, 01:02
von Gigatrybe
Die Lektüre von 1 StR 526/15 könnte von Interesse sein, wenn man
- Gigatribe nutzt
- die bessere Hälfte im Bett wartet
- nicht weiß mit wem man chattet
- denkt bei einer Strafe unter 2 Jahren gäbe es immer Bewährung und niemals den Maßregelvollzug
- oder sich einfach mal wieder über die h.M. aufregen möchte...

Re: 1 StR 526/15

Verfasst: 07.04.2016, 21:02
von Tinkerbell
Was ist das für eine Lektüre und was soll das Aktenzeichen??? Was ist Gigatribe??? Verstehe nur Bahnhof...

Re: 1 StR 526/15

Verfasst: 08.04.2016, 12:21
von Aiko
Wer auf Bewährung ist, eine Therapie Auflage hat und dann direkt wieder wegen Kinderpornos vor Gericht steht braucht sich nicht wundern wen man dann härter bestraft wird! Aufgrund seiner vorherigen Bewährungsstrafe wurde dieses Urteil nun zur Haft anstatt zur Bewährung ausgetzt. Das Urteil zur Unterbringung im Maßregelvollzug wurde aufgehoben und im unteren Bereich des textes begründet.

Deine Stichpunkte sind also Irreführend.

Re: 1 StR 526/15

Verfasst: 09.04.2016, 00:55
von Gagatrybe
Wenigstens ein Clickbait-Opfer, wenn Tinkerbell es schon nicht rafft :P

Das man nach der 1. Verurteilung und nach verbüßung der Strafe wieder straffällig wird, wird bei restriktiver Gesetzgebung nur wahscheinlicher.
Das es bei der 2. Verurteilung a) keine Bewährnung trotz Hands-off-Delikt gibt und b) man direkt in den MRV einfahren soll, das ist die Besonderheit.
Der Ausspruch wurde aufgehoben, aber es wurde gut erläutert wie man ihn rechtssicher wieder einsetzen kann. Ich wage mal nicht in die Zukunft zu blicken.
Die Lüge, dass Hands-on-Delikte zu erwarten sind, steckt auch darin, aber das hast du sicher überlesen.