Bericht über 2014 ergriffene Maßnahmen zur Löschung von kinderpornografischen Medien
Verfasst: 04.09.2015, 00:50
Der Bericht über die im Jahr 2014 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von melemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs ist vom BMJV veröffentlicht worden.
Es wird immer von Hinweisen geschrieben.
Was ist denn nun mit Hinweisen, die zu Jugendpronographie oder Erwachsenenpornographie oder keiner Pornographie führten?
Mir ist das ganze Verfahren wie § 184b gemeldet wird unklar.
Vor über 10 Jahren habe ich selbst mal ein Bild auf einer Seite für erwachsenen Pornographie löschen lassen (seit dem nie wieder ein solches Bild auf einer Porno-Seite gesehen). Da hab ich kein BKA, INHOPE etc. gebraucht. Nur einen Siteadmin, der innerhalb von 24 geantwortet hatte, dass er es gelöscht hätte.
Jetzt ist es ein ganzer Rattenschwanz an Organisationen die beteiligt sind (der deutsche meldet seinem Vorgesetzten, er handelt nicht). Das führt in die gleiche Richtung der Kritik wie bei den steigenden Inobhutnahmen durch die Jugendämter und die privaten Träger, die sich daran eine goldene Nase verdienen.
BTT
Seit 2014 wird die URL von der Beschwerdestelle (z.B. [...] Externen Link gelöscht. GLF-Moderation) an INHOPE* gegeben und geprüft, ob sie bereits von einer anderen Beschwerdestelle gemeldet wurde. Falls die URL nicht bei INHOPE gespeichert ist, erst dann wird ans BKA übermittelt. Und erst das BKA entscheidet, wie der Hinweis einzuordnen ist.
* "INHOPE ist der Dachverband von Internet-Beschwerdestellen, die weltweit operieren und Beschwerden über illegale Inhalte im Internet entgegennehmen."
Ich stelle mir das wie beim Chinesen vor, nur umgedreht. Da sitzt jemand am Telefon (Hotline) wie bei der Bestellannahme beim Restaurant und muss die Nummer der Kategorie für die Bilder/Videos (alle auswendig gelernt wie die Speisekarte) feststellen. "Danke sehl für Anluf, Kindelpolno wild sichel bald gelöscht".
Mit der Frage kann eigentlich die ganze Analyse beendet werden, denn wenn das nicht klar ist, ist mir eines klar: für 2015 könnte man die Hinweise extrem in die Höhe treiben, indem man massenhaft auf unterschiedlichen Seiten gehostete legale Kinderbilder meldet und dann mal guckt, ob Falschmeldungen nicht in der Statistik landen.
Macht man natürlich nicht, da man so die Hotline besetzt und Arbeitszeit in Anspruch nimmt, die nicht dafür verwendet werden kann die illegalen Bilder zu verfolgen.
Gerade bei sehr langen URLs die per Hotline weitergegeben werden würde das sehr lange dauern.
Trivia:
Das BKA greift mindestens 4 Mal auf die Datei zu. Tztztz.
1. bei Eingang des Hinweises (Abb. 2)
2. 2 Tage nach dem Eingang des Hinweises (Abb. 3)
3. eine Woche nach dem Eingang des Hinweises (Abb. 6)
4. vier Wochen nach dem Eingang des Hinweises (Abb. 7)
Wie oft die Links nach der Meldung von z.B. eco e.V. an das BKA von dort an jugendschutz.net und die wiederum an IN-HOPE-Partner und Diensteanbieter im Ausland weiter geschickt werden weiß man nicht, genau so wenig wer die Links dort nochmal aufruft und ob die Übertragung wenigstens Verschlüsselt ist.
S. 18
Also sind Server "todsicher" in Staaten die die Todesstrafe für Sexualdelikte noch nicht abgeschafft haben?!
Es wird immer von Hinweisen geschrieben.
Was ist denn nun mit Hinweisen, die zu Jugendpronographie oder Erwachsenenpornographie oder keiner Pornographie führten?
Mir ist das ganze Verfahren wie § 184b gemeldet wird unklar.
Vor über 10 Jahren habe ich selbst mal ein Bild auf einer Seite für erwachsenen Pornographie löschen lassen (seit dem nie wieder ein solches Bild auf einer Porno-Seite gesehen). Da hab ich kein BKA, INHOPE etc. gebraucht. Nur einen Siteadmin, der innerhalb von 24 geantwortet hatte, dass er es gelöscht hätte.
Jetzt ist es ein ganzer Rattenschwanz an Organisationen die beteiligt sind (der deutsche meldet seinem Vorgesetzten, er handelt nicht). Das führt in die gleiche Richtung der Kritik wie bei den steigenden Inobhutnahmen durch die Jugendämter und die privaten Träger, die sich daran eine goldene Nase verdienen.
BTT
Die statistische Erfassung bezieht sich ausschließlich auf Hinweise kinderpornografischer Natur im Sinne des § 184b StGB. Im Kreis der Kooperationspartner trifft das BKA die Entscheidung darüber, ob ein Hinweis als „kinderpornografisch“ einzuordnen und in den Datenbestand aufzunehmen ist.
Wieso steht das auf der letzten Seite?Da es in den vergangenen Jahren vereinzelt Doppelmeldungen gab, ...
Seit 2014 wird die URL von der Beschwerdestelle (z.B. [...] Externen Link gelöscht. GLF-Moderation) an INHOPE* gegeben und geprüft, ob sie bereits von einer anderen Beschwerdestelle gemeldet wurde. Falls die URL nicht bei INHOPE gespeichert ist, erst dann wird ans BKA übermittelt. Und erst das BKA entscheidet, wie der Hinweis einzuordnen ist.
* "INHOPE ist der Dachverband von Internet-Beschwerdestellen, die weltweit operieren und Beschwerden über illegale Inhalte im Internet entgegennehmen."
Ich stelle mir das wie beim Chinesen vor, nur umgedreht. Da sitzt jemand am Telefon (Hotline) wie bei der Bestellannahme beim Restaurant und muss die Nummer der Kategorie für die Bilder/Videos (alle auswendig gelernt wie die Speisekarte) feststellen. "Danke sehl für Anluf, Kindelpolno wild sichel bald gelöscht".
2919 Hinweise oder 2919 Containerseiten mit sicher illegalem § 184b Inhalt?Im Jahr 2014 wurden insgesamt 2919 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im BKA statistisch erfasst.
Mit der Frage kann eigentlich die ganze Analyse beendet werden, denn wenn das nicht klar ist, ist mir eines klar: für 2015 könnte man die Hinweise extrem in die Höhe treiben, indem man massenhaft auf unterschiedlichen Seiten gehostete legale Kinderbilder meldet und dann mal guckt, ob Falschmeldungen nicht in der Statistik landen.
Macht man natürlich nicht, da man so die Hotline besetzt und Arbeitszeit in Anspruch nimmt, die nicht dafür verwendet werden kann die illegalen Bilder zu verfolgen.
Gerade bei sehr langen URLs die per Hotline weitergegeben werden würde das sehr lange dauern.
Trivia:
Das BKA greift mindestens 4 Mal auf die Datei zu. Tztztz.
1. bei Eingang des Hinweises (Abb. 2)
2. 2 Tage nach dem Eingang des Hinweises (Abb. 3)
3. eine Woche nach dem Eingang des Hinweises (Abb. 6)
4. vier Wochen nach dem Eingang des Hinweises (Abb. 7)
Wie oft die Links nach der Meldung von z.B. eco e.V. an das BKA von dort an jugendschutz.net und die wiederum an IN-HOPE-Partner und Diensteanbieter im Ausland weiter geschickt werden weiß man nicht, genau so wenig wer die Links dort nochmal aufruft und ob die Übertragung wenigstens Verschlüsselt ist.
S. 18
Wieder so ein Ring? Wie oft das GLF da schon gemeldet worden sein muss.Mitursächlich für den Anstieg ist ein bei der FSM-Hotline im Juli 2014 eingegangener
Sammelhinweis, der hauptsächlich URLs von in Deutschland gehosteten Inhalten enthielt.

Da fragt man sich doch was das für rechtliche Gründe sein könnten. Die Antwort steht in der Fußzeile:Bezogen auf die Gesamtzahl des BKA konnten insgesamt 172 Hinweise aus folgenden Gründen nicht mit einer Löschaufforderung weitergeleitet werden:
...
• In 171 Fällen von im Ausland gehosteten URL konnten diese aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden. 3
An die USA werden Daten übermittelt, die haben die Todesstrafe - nur nicht explizit für Sexualdelikte. Somit kommen Islamische Staaten in Betracht.3 Staaten mit Kooperationsbeschränkungen sind Staaten, mit denen der polizeiliche nformationsaustausch aufgrund be-stimmter rechtlicher Besonderheiten nur eingeschränkt erfolgen kann. Hier handelt es sich in der Regel um Staaten, in denen für Sexualdelikte die Todesstrafe erhängt wird.
Also sind Server "todsicher" in Staaten die die Todesstrafe für Sexualdelikte noch nicht abgeschafft haben?!