
finkelhor hat es allenfalls noch etwas "präzisiert" bzw. "griffiger" formuliert.
einer der "vorläufer" von finkelhor hat dazu sich folgendermaßen geäußert:
"(...) Sprechen wir nun von der Kollision des tuns eines Einzelnen mit den Interessen eines anderen Einzelnen, so müssen wir sofort zweierlei anmerken.
Erstens: Diese Interessen brauchen dem anderen nicht bewußt zu sein.
Es gibt eine Gruppe Menschen, die in partieller Unkenntnis darüber leben, worin ihre Interessen bestehen und wodurch sie verletzbar sind; die sie deshalb nicht hinreichend wahrzunehmen und zu schützen vermögen: Das sind die Kinder und die Jugendlichen.
Weil sehr junge menschen ihr Interesse nicht hinreichend erkennen und zu schützen verstehn, - muß der Staat es schützen.
Das heißt, er muß (beispielsweise) Sexualhandlungen, die mit sehr jungen Menschen vorgenommen werden, grundsätzlich auch dann bestrafen, wenn sie mit Zustimmung des jugendlichen Partners oder der jugendlichen Partnerin erfolgt sind; denn er muß grundsätzlich annehmen, daß das junge Menschenkind, reichte seine Einsicht in Wesen und Wirkungen der mit ihm in so zartem Alter vorgenommenen geschlechtlichen Handlung aus, sich nicht zur Duldung ihrer würde bereitgefunden haben. (...)"
quelle: Kurt Hiller: § 175: die Schmach des Jahrhunderts: Recht und sexuelle Minderheiten. Rede, gehalten am 19.September 1921.
Im übrigen war dieser Mann erstaunlicherweise (nicht nur für die damalige zeit) sehr fortschrittlich und liberal bei seinen ansichten bzgl. der rechte sexueller minderheiten; dies kann man nicht zuletzt daran erkennen, wie er in seiner rede im hinblick auf die "sodomie" argumentiert hat (die ja seit kurzem wieder in der BRD strafbar ist so wie damals in der guten alten zeit)
aber wenns um kinder geht, so hieß wohl schon damals die devise sogar in sehr "fortschrittlichen" und "liberalen" kreisen, dann hört der spaß auf...