EU-Klage: 48 Intellektuelle fordern Freiheit für MARTIJN
Verfasst: 23.07.2014, 18:19
Ein Obergericht in den Niederlanden hatte [die Pädophilenvereinigung MARTIJN] am 18. April 2014 verboten [...]. Die Rechtsanwälte von MARTIJN, Gerard Spong & Sidney Smeets, vertreten nun die Rechtsauffassung, dass dieses Verbot gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Europäischen Menschenrechte garantieren das Recht auf Vereinsgründung und die freie Meinungsäußerung. Auch 48 Sexualwissenschaftler, Schriftsteller, Rechtsanwälte und Journalisten hatten sich im April in einer Petition an den obersten Gerichtshof der Niederlande gewandt [...]. Die Entscheidung des EGMR wird grundsätzliche Bedeutung & Auswirkungen auf alle Länder in Europa haben.

*Cocolinth wünscht MARTIJN und Supportern viel Erfolg*