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asgl
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Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von asgl »

Ein 41-jähriger Essener ist vom Landgericht Essen zu fünf Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Mann war bereits in der Vergangenheit aufgefallen - hatte eindeutige Fotos von einem einjährigen Jungen und einem Mädchen (7) geschossen.

Ein Grenzfall, bei dem auch die V. Strafkammer betonte, dass sie über diesen „massiven Eingriff in die Freiheitsrechte“ intensiv nachgedacht hatte (na klar, wie auch sonst!!!). Der Angeklagte unterscheide sich aber deutlich von dem an Kinderpornografie interessierten Mann, der nur am PC sitze, betonte die Vorsitzende Richterin. Soclhe Fälle gibt man eh nur noch Richterinnen und Schöffinnenen!.

So soll der Verurteilte im vergangenen Jahr von dem einjährigen Sohn und der sieben Jahre alten Tochter seiner Freundin selbst Fotos geschossen haben. Als sexuellen Missbrauch bewertete das Gericht, dass er für ein Bild die Hand des Jungen an seinen Penis gelegt hatte. Außerdem musste er sich für Fotos und Videos verantworten, mit denen er an Internet-Tauschbörsen teilnahm.

Psychiaterin Marianne Miller hatte ihn am Dienstag vor der V. Kammer als voll schuldfähig beurteilt. Überrascht hatte sie angesichts der Schul- und Berufslaufbahn des aus schwierigen Verhältnissen stammenden Mannes der Intelligenzquotient von 120. Er habe bei ihr betont, dass er kein Interesse an Geschlechtsverkehr mit Kindern, sondern nur an Fotos von ihnen habe. Angesichts der Vorstrafen mit immer jüngeren Kindern sah sie eine hohe Wiederholungsgefahr. Die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung lägen auch deshalb vor.

Qualle: http://www.derwesten.de/staedte/essen/k ... 1924177686



Interessant:
Noch vor wenigen Jahren galten Kipo-Nutzer als nicht schuldfähig und damit als regelmässig im Massregelvollzug Untergebrachte. Noch intereressant, dass eine "einfache" Psychiaterin dem Gericht die Handhabe dafür gegeben hat, dass der Verurteilte quasi lebenslang in der Sicheriungsverwahrung verrotten wird.
Forensisch zugelassene Gutacher, u.a. aus der Chariete haben das den Landgerichten schon seit vielen Jahren erklärt, dass Pädophilie KEINE Gefährdung der Allgemeinheit und der alleinige Besitz von Kipo KEINE Gefahr die die Allgemeinheit darstellt!!!!

Vor der UNENDLICHEN Sicherungsverwahrung schickt ihn das Landgericht erstmal 5 Jahre in den "normalen Knast".

auch hier: http://www.derwesten.de/staedte/essen/k ... 67864.html





Liebe Grüße
asGL
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Sakura
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Sakura »

Da ging es wohl nicht nur um Sammeln, sondern um selber herstellen.
Die SV wurde also nicht wegen des Besitzes der Bildchen verhängt, sondern wegen des Missbrauchs.
Das war schon immer möglich, wenn es entsprechende Vorstrafen gab.
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Annika
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Annika »

blub
Zuletzt geändert von Annika am 25.04.2014, 19:00, insgesamt 1-mal geändert.
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Fetzer »

Was bei den Erwachsenen abläuft ist ne Sache und was bei Kindern abläuft ist ne Sache! Wie mit Autos, die nur für Erwachsene da sind!
"Psychoanalyse ist die Geisteskrankheit, für deren Heilung sie sich hält"

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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Tropi »

Obwohl, Erwachsene dürfen doch auch noch mit Kinderautos an sich spielen.
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Annika »

Brumm ? Meint Du Brumm ?

Vlt. hat er zuviel Cars gesehen. Die Kinder-Brumms dürfen da auch nicht mit die Erwachsenen-Brumms zusammen brumm brumm machen
Dumm fickt gut. Noch Fragen ??
Fetzer
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Fetzer »

Oh pardon!
"mit Kinderautos an sich spielen"
Frauen dürfen nicht Pädophil sind! Mach dir da keine Gedanken drum!
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Lolimat »

Sakura hat geschrieben: Die SV wurde also nicht wegen des Besitzes der Bildchen verhängt, sondern wegen des Missbrauchs.
Ich finde, niemand hat das Recht einem anderen mehr als ca. 20 Jahre seines Lebens zu berauben. Egal was der jenige getan hat.
Wenn Menschen sich über mein Rechtsempfinden hinwegsetzen, so kann ich damit irgendwie umgehen, aber wenn abstrakte Institutionen wie ein Staat das macht, dann wird mir ganz anders.

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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von asgl »

Neben des Besitzes von Kinderpornografie wurde wohl der eine Fall der "Herstellung" als sexueller Missbrauch bewertet:

"Als sexuellen Missbrauch bewertete das Gericht, dass er für ein Bild die Hand des Jungen an seinen Penis gelegt hatte."

Dies ist natürlich nach aktueller Rechtslage "sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen", aber selbst da gilt diese spezielle Tatkonstellation als minder schwerer Fall.

Deshalb finde ich es immer noch empörlich, den Vater faktisch nur wegen der Kinderpornos in Sicherungsverwahrung zu schicken.

Im speziellen Fall halte ich es für mehr als wahrscheinlich, dass der BGH die SV kippt, die Anforderungen sind heutzutage doch etwas höher als z.b. noch zu Humbas Zeiten!



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Lolimat
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Lolimat »

asgl hat geschrieben:
Deshalb finde ich es immer noch empörlich, den Vater faktisch nur wegen der Kinderpornos in Sicherungsverwahrung zu schicken.
Ich möchte ja nicht runterspielen, dass es gar nicht im Sinne von Kindern ist, wenn sie als Porno-Objekte dienen müssen.
Aber eine lebenslange Sicherheitsverwahrung stelle ich mir als wirklich letztes Mittel bei schwersten Fällen vor. Und über so etwas sollte nicht ein einziger Richter zu entscheiden haben.
asgl hat geschrieben: Humbas Zeiten!
Hierzu fehlt mir jetzt der Hintergrund. Wer ist Humba und was bzw. wann waren seine Zeiten?

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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Gelöscht_10 »

asgl hat geschrieben:Dies ist natürlich nach aktueller Rechtslage "sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen", aber selbst da gilt diese spezielle Tatkonstellation als minder schwerer Fall.
Nein, das ist "schwerer sexueller Missbrauch von Kindern" nach § 176a Abs. 3 StGB. Die Verbreitungsabsicht dürfte unterstellt werden können, da er ja auch andere Bildchen verbreitete.

Aber im Grunde hast Du natürlich Recht: Ohne Bildchen oder Videos läge das Strafmaß irgendwo realistisch zwischen 6 Monaten und einem Jahr. Also war KiPo ausschlaggebend für die SV. Dadurch liegt ja schon die absolute Mindeststrafe bei 2 Jahren.
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von asgl »

Einen Einzelrichter gibt bei den Verfahren vorm Landgericht, wo es um die Maßregeln wie Psychiatrie oder SV geht, nicht. Die Kammern bestehen imho aus 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen, die gleichberechtigt sind.

Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht mehrfach eindeutig klargestellt hat, dass eine Sicherungsverwahrung nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig ist. Wie gesagt wird der Urteilsspruch auch relativ sicher keinen Bestand haben (hätte es andere erschwerende Anhaltspunkte gegeben, hätte die Presse die uns schon um die Ohren gehauen).

Das Problem ist eben, dass der Verurteilte bis zur Revision immer unter der Gefahr lebt, sich doch über lange Zeit aus der SV rausklagen zu müssen. In der Zwischenzeit sitzt er erstmal im "Normalvollzug" seine Haftstrafe ab, ohne jede Möglichkeit auf Resozialisierung.
Das alles - und eben auch die recht geringe Schuld, die für ein erstinstanzliches Urteil ausreicht - hat ja auch Interessenverbände auf den Plan gerufen, die jetzt - völlig zu Recht - fordern, alle s.g. "Maßregeln der Besserung und Sicherung" ersatzlos abzuschaffen.


Liebe Grüße
asGL



PS @kimberly:

Nee, hier möchte ich aber nun doch wenigstens einmal wiedersprechen: "Schwerer sexueller Mißbrauch" wird von den Gerichten bei Vergewaltigung angesetzt. Diese meint nach obergerichtlicher Rechtssprechung ein wie auch immer geartetes Eindringen in den Körper des Kindes (in einer Revision reichte den Richter "sogar 1 Millimeter", also ein pures Berühren des weiblichen Genitals).

Revisionssicher hätte ihn das LG auch gut zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilen können, allerdings nur bei einer größeren Menge an Bildern und WEGEN der einschlägigen Rückfälle.

Interessant übrigens: Mit genau den Aussagen der dortigen Gutachterin zu einer Pädophilie auch ohne Hands-on-Gefahr wäre der Angeklage bis vor 5 Jahren von jeder Kammer quasi unisono in die Forensik geschickt worden, natürlich ebenfalls auf unbestimmte Zei, die in nicht wenigen Fällen auch über 20 Jahre gedauert hat.
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Kumatora »

Aber es gleich als sexuellen Missbrauch zu bezeichnen, nur weil der Junge den Penis des Mannes berührt finde ich nun wirklich etwas übertrieben.
Wenn ein Kind sich bei einem nackten Mann befindet, kann es doch schon mal passieren, dass es dessen Penis berührt. Wenn man dann davon ein Foto macht, ist es schon etwas seltsam, aber keiner Strafe würdig.
Und wenn er es verbreiten will, kann man so etwas doch als Verletzung der Persönlichkeitsrechte (oder sowas) auffassen.
In diesem Fall scheint der Mann die Hand selbst platziert zu haben, aber dennoch schadet es dem Kind nicht. Es weiß ja vermutlich in dem Alter noch nicht einmal, was es da anfasst.
Tox-ID:
94006767FAD643D52F72CC96F0444FD5D8EBBDB11BEE462DF76C329F74FB055BFDE5039D64A3
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Lolimat
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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Lolimat »

Kumatora hat geschrieben: Wenn ein Kind sich bei einem nackten Mann befindet, kann es doch schon mal passieren, dass es dessen Penis berührt.
Bei einem unverklemmten familiären Zusammenleben zum Beispiel, könnte ich mir das auch vorstellen.
Da gibt es einfach die ganz natürliche Neugierde, weswegen manche Kinder da gerne mal anfassen möchten.
Möchten. Die Frage hier jedoch ist, ob die Kinder angefasst haben, weil sie es mussten.
Kumatora hat geschrieben: aber dennoch schadet es dem Kind nicht.
Weisst Du das ganz sicher? Oder glaubst Du das nur?
Kumatora hat geschrieben: Es weiß ja vermutlich in dem Alter noch nicht einmal, was es da anfasst.
Natürlich weiss er es! Er erfährt es ja in diesem Augenblick!
Und deswegen stellt sich mir wieder die Frage, ob das Kind dabei Spaß und Freude erlebt oder nicht, weil es vielleicht erfährt, dort anfassen zu müssen.

Unterschätz das Lernvermögen eines 1-jährigen Kindes nicht. Ich behaupte, dass ein Kind zwischen seinem 1. und 2. Geburtstag mehr lernt und erfährt als die meisten Erwachsenen in einem ganzen Jahrzehnt.
Vor allem lernen Kinder wichtigste Grundlagen. Zum Beispiel ob die eigenen Geschlechtsteile und die von anderen etwas Gutes sind oder nicht.

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Re: Jetzt schon Sicherungsverwahrung wegen Kipo

Beitrag von Gelöscht_10 »

asgl hat geschrieben:Nee, hier möchte ich aber nun doch wenigstens einmal wiedersprechen: "Schwerer sexueller Mißbrauch" wird von den Gerichten bei Vergewaltigung angesetzt.
Nope. Das fällt bereits seit 1997 unter § 176a (Abs. 3) StGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die eigentliche Handlung ebenfalls unter "schwerer sexueller Missbrauch" fallen würde. Guckst Du:
(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.
D.h. die Tat fällt dann grundsätzlich unter "schwerer" sKM (dies gilt auch für den Versuch). Ausnahme ist nur, wenn die Herstellung ausschließlich für den Eigenbedarf erfolgt (vgl. Laubental in Handbuch Sexualstraftaten, 2012, RNr 550; Hörnle in LK-StGB, 2009, § 176a RNr. 72).
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