Seite 1 von 1
Bilder von Nonudes
Verfasst: 03.08.2009, 19:22
von Auch ein Fan
Schaut ihr euch ab und an auch Bilder von Mädchen (Kind) an, wo sie nur Unterwäsche tragen und die Beine spreizen (so das es offensichtlich auf einen sexuellen Hintergrund hindeutet)? Davon findet man viele so leicht, dass man meinen kann, es sei legal. Oder ist es das?
Re: Bilder von Nonudes
Verfasst: 03.08.2009, 19:31
von Ovid
Sehr Grau. Kann in Einzelfällen sogar als KiPo ausgelegt werden.
Das Verbreiten von Posenfotos durch das Internet wird durch den Jugendschutz rechtlich aber straflos unterbunden.
Der Besitz ist legal.
Re: Bilder von Nonudes
Verfasst: 03.08.2009, 20:46
von Herr Pastor
Ovid hat geschrieben:Das Verbreiten von Posenfotos durch das Internet wird durch den Jugendschutz rechtlich aber straflos unterbunden.
Straflos? I think not. Such nach diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dort die §§ 23 und 24. Kannste sogar in' Knast gehen.
Re: Bilder von Nonudes
Verfasst: 03.08.2009, 21:37
von Ovid
Herr Pastor hat geschrieben:Ovid hat geschrieben:Das Verbreiten von Posenfotos durch das Internet wird durch den Jugendschutz rechtlich aber straflos unterbunden.
Straflos? I think not. Such nach diesem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, dort die §§ 23 und 24. Kannste sogar in' Knast gehen.
Naja, aber nur, wenn man der Forderung die Inhalte nicht zu entfernen nicht nachgeht, oder?
Dann werden meines Wissens erst Geldbußen verhängt, und wenn der Forderung immer noch nicht nachgegeben wird, dann gibt es auch Freiheitsstrafen.
So habe ich das verstanden.
Re: Bilder von Nonudes
Verfasst: 03.08.2009, 23:10
von Herr Pastor
Vater Staat hat geschrieben: § 23
Strafbestimmung
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Angebote verbreitet oder zugänglich macht, die offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit unter Berücksichtigung der besonderen Wirkungsform des Verbreitungsmediums schwer zu gefährden. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder die Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze.
So steht das erstmal da, wie die Praxis ist weiß ich auch nicht.