Osnabrück. Drei Jahre lang hat ein heute 35-Jähriger aus Lingen ein zu Beginn zehn Jahre altes Mädchen verfolgt. Von der Jugendkammer am Landgericht Osnabrück wurde der pädophil veranlagte Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen Nachstellens verurteilt. Zugleich wurde seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf unbestimmte Zeit angeordnet.
Die Öffentlichkeit war gleich zu Beginn des Verfahrens auf Antrag des Staatsanwaltes bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen worden. „Intime Details des Sexuallebens des Angeklagten sowie die Schutzwürdigkeit der Persönlichkeiten von Opfer und Täter machen diese Maßnahme notwendig“, hatten die Richter nach einigen Minuten Beratung erklärt und tagten dann drei Tage mit den Prozessbeteiligten hinter verschlossenen Türen. Erst die Urteilsverkündung war wieder öffentlich.
Der Angeklagte hatte zu Beginn des Jahres 2010 seine sexuellen Vorstellungen auf das damals zehn Jahre alte Mädchen projiziert und sich eine Paarbeziehung gewünscht. „Schatz“, „Zauberwesen“, „Sternchen“ hatte er ihm von seinem Balkon aus nachgerufen und Rosen auf die Matte vor ihrer elterlichen Wohnung gelegt. Später schrieb er Briefe an das Kind und lauerte ihr auf dem Schulweg auf.
Obgleich die Zehnjährige deutlich zu verstehen gab, keinerlei Kontakt zu ihm zu wünschen, stellte der Mann ihr weiter nach. Auf dem Spielplatz, auf dem Schulweg, im Bus: Überall behelligte der Angeklagte sie mit seinen absonderlichen Wünschen und Vorschlägen. Die Polizei, von den Eltern, der Schulleitung und Bekannten auf die Vorfälle aufmerksam gemacht, hatte ihn mehrfach vorgeladen und dabei Kontaktverbote ausgesprochen. Doch der Lingener wich nicht von seinem Kurs ab.
Als schließlich der Widerruf gegen eine wegen Körperverletzung verhängte Bewährungsstrafe drohte, begab er sich freiwillig in ein psychiatrisches Krankenhaus in Osnabrück. Doch die Sache entwickelte sich noch schlimmer: Von diesem Moment an begann er, Entführungs- und Tötungsfantasien zu entwickeln.
Mittlerweile war sein Opfer durch die andauernden Attacken selbst psychisch auffällig geworden und wurde in einer Facheinrichtung aufgenommen. Auch dort blieb das Mädchen nicht unbehelligt, da der Angeklagte, obwohl inzwischen zur Strafverbüßung im Gefängnis, über verdeckte Kanäle Briefe an die mittlerweile Zwölfjährige schickte.
Ein von der Kammer hinzugezogener psychiatrischer Gutachter hat bei dem 35-Jährigen eine schwere, seelische Abartigkeit diagnostiziert. Er sei „eine tickende Zeitbombe, die sich nach einer Entlassung sofort wieder der Geschädigten zuwenden oder ein anderes Kind verfolgen würde“, zitierte der Vorsitzende Richter aus dem Gutachten. Aus diesem Grund stelle er „eine erhebliche Gefahr dar“ und müsse, da er bis heute selbst keine Einsicht gezeigt habe, einer Therapie unterzogen werden. „Das ist gut für Sie und gut für die Allgemeinheit“, erklärte der Richter dem schweigend und regungslos dasitzenden Angeklagten.
QuAlle: http://www.noz.de/lokales/lingen/artike ... chiatrie-1
- Marianne
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Re: Wegen "Nachstellens" in den Massregelvollzug
Also Leute gibts, die kann ich selbst beim besten Willen nicht verstehen. Irgendwann muss der Kerl doch merken, dass daraus nichts wird...
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Re: Wegen "Nachstellens" in den Massregelvollzug
Was die LIEBE wohl so seltsame Blüten treibt ... und wir wollen die nicht verstehen?
Liebe Grüße
asGL
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- Khenu Baal
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Re: Wegen "Nachstellens" in den Massregelvollzug
Kommst Du an dessen Namen ran, asgl?Ein von der Kammer hinzugezogener psychiatrischer Gutachter...
Re: Wegen "Nachstellens" in den Massregelvollzug
DAS ist nur ein durchgedrehter Regelkreis (den ich aber auch verstehen kann). LIEBE ist das Feld dazwischen. Mit Liebe wär' das nicht passiert. Der arme Kerl.asgl hat geschrieben:Was die LIEBE wohl so seltsame Blüten treibt ... und wir wollen die nicht verstehen?
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