Es kommt nicht oft vor, dass sowohl Staatsanwältin als auch Richterin einem Angeklagten gut zusprechen, ihn verbal sozusagen in die Arme nehmen. Schon gar nicht bei einem Vorwurf, der da lautet: schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. „Und machen Sie mal wieder richtig Sport“, muntert Richterin Luise Nünning den übergewichtigen 38 Jahre alten Tanzlehrer Carsten F. auf, nachdem sie ihn nach nur zwei Stunden vor dem Essener Landgericht zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt hat. Wie geht das zusammen?
Gemäß Paragraf 176 Strafgesetzbuch sind sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren grundsätzlich verboten. Das Mädchen K. ist dreizehneinhalb, als es mit dem angebeteten Tanzlehrer - 26 Jahre alt - einvernehmlichen Sex hat. Zwei Mal kommt es in der Wohnung des Angeklagten zu intimen Treffs. Er leitet in Oberhausen einen der angesagten Breakdance-Kurse, sie ist eine der Besten.
Das war im September 2001, ist also gut zwölf Jahre her. „Ich habe immer gewusst, dass es verkehrt war. Wir wussten beide, dass man dafür bestraft werden kann“, sagt Carsten F. nun vor Gericht. Als die Anzeige ihn nach Jahren erreicht hätte, sei er geschockt gewesen, aber nur kurz: „So etwas Negatives kommt immer auf einen zurück“, sagt er. Er habe sofort seine Tanz- und Kunstprojekte, die er heute in Schulen anbietet und von denen er mehr schlecht als recht leben kann, „auf Eis gelegt“. Er habe mächtig zugenommen. „Was ich getan habe, war falsch. Ich ärgere mich, dass ich es nicht geschafft habe, Abstand zu wahren!“
Und er entschuldigt sich bei der Zeugin K., die heute eine 25 Jahre alte Studentin ist und das damalige Geschehen „gut verarbeitet“ hat: „Nein, ich habe nie Probleme damit gehabt, all’ die Jahre nicht!“ Erst nachdem sie mit ihrem Verlobten über die Sache geredet hätte, habe der ihr geraten, Carsten F. doch anzuzeigen, so schildert sie vor Gericht. Die Entschuldigung des Tanzlehrers quittiert sie freundlich, schaut ihm dabei ins Gesicht. Aber sie sagt auch: „Wer weiß, ob ich die Einzige war oder ob er es nicht noch mit anderen gemacht hat...“
Carsten F. verneint. Beziehungen vor und nach K. seien alle mit älteren Mädchen gewesen. 2001, als er sich in die 13-Jährige verliebte, sei er in einer Krise gewesen. Er habe einen guten Job gehabt, sei dann betriebsbedingt gekündigt worden. Er habe Umschulungen gemacht, viele Pläne seien geplatzt, nur das Tanzen, das habe funktioniert. Schließlich habe man ihm angeboten, Kurse zu leiten.
In solchen Kursen, sagt Carsten F., bauen sich Beziehungen auf. Man gehe mit der Gruppe Eis essen oder besuche Veranstaltungen. Mit K. habe er gut reden können, er erinnere sich an die ersten Harry-Potter-Bücher, über die sie gesprochen hätten, aber auch über persönliche Sachen. Die meisten Mädchen hätten ihn „angehimmelt“, das habe gut getan. Eines Tages sei er mit K. Pommes essen gegangen, dann in seine Wohnung. Dort sei es passiert. Ob sie miteinander „gegangen“ wären, fragt die Richterin: „Kann man so sagen“, antwortet der Angeklagte. Doch nach knapp 14 Tagen beendet K. die kurze Affäre abrupt.
Zuvor hatte sie allerdings ihrem Tagebuch ihr „erstes Mal“ anvertraut, hat es als „wunderschön“ beschrieben und in drastisch-deutlichen Einzelheiten geschildert. Was die Staatsanwältin zur Einschätzung bringt, dass es sich um ein „vorgereiftes junges Mädchen“ gehandelt habe, die dem Angeklagten auf Augenhöhe begegnet sei: „Sie haben ihr anscheinend ein gutes Gefühl gegeben!“ Dies ändere nichts daran, dass es sich um sexuellen Missbrauch eines Kindes handele. Carsten F. wurde nach altem Strafrecht verurteilt, weil die Tat lange zurückliegt. Im neuen Strafrecht hat man die Mindeststrafe für sexuellen Missbrauch eines Kindes verdoppelt.
QuAlle: http://www.derwesten.de/wp/region/der-t ... x255397671
Re: Der Tanzlehrer und das Mädchen
Genau. Opfer müssen endlich einsehen, dass sie Opfer gewesen sind!!!einselfasgl hat geschrieben: „Nein, ich habe nie Probleme damit gehabt, all’ die Jahre nicht!“ Erst nachdem sie mit ihrem Verlobten über die Sache geredet hätte, habe der ihr geraten, Carsten F. doch anzuzeigen, so schildert sie vor Gericht.
Ihrem Verlobten geht es dabei wohl mehr darum, dass es doch nicht sein kann, dass so ein oller Tanzlehrer seine Geliebte entjungfert hat und deswegen muss das Kinderschänder-Schwein bluten!

Dafür kann man auch wunderbar diesen Kindesmissbrauchsparagraphen verwenden.
Als würde es noch irgendwo oder irgendwie um irgendeinen Schutz vor sexuellen Entwicklungsstörungen oder der sexuellen Selbstbestimmung gehen. XD
Da glaubt weder "das Opfer" dran, noch der Verlobte noch das ganze Gericht.
Die wissen alle längst ob der Absurdität dieser Fälle - aber Prinzipienreiterei bleibt Prinzipienreiterei.
- Cocolinth
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Re: Der Tanzlehrer und das Mädchen
Wieder mal ein Musterbeispiel par excellence!
- Der "Täter" war zum Tatzeitpunkt (noch) jung, attraktiv und finanziell abgesichert genug, um durchaus ein "realistischer Heiratskandidat" für das Mädchen gewesen zu sein. Zudem betont er wohlweißlich sein damaliges "aufrichtiges Interesse" ("Beziehung" usw.). Daher die völlig widersprüchliche Milde sowohl von Gericht/StA als auch von der Presse im Angesicht des "schweren sexuellen Kindesmissbrauchs".
- Folgerichtig scheint für das "Opfer" das ENTSCHEIDENDE zu sein, ob der "Täter" es WIRKLICH ernst meinte damals oder -- was es sich ja nun zur Beruhigung des eigenen Gewissens einreden muss -- nicht doch "eh noch andere hatte".
- Mal wieder kommt der Impuls zur Anzeige nicht vom "Opfer" selbst sondern von "wohlmeinenden Verwandten", deren persönliche Motive leicht zu durchschauen sind: Neid, Eifersucht, Hoffnung auf Entschädigungszahlungen usw.
Wie aus dem Bilderbuch dann das hier:
Oh Happy Day!Zuvor hatte sie allerdings ihrem Tagebuch ihr „erstes Mal“ anvertraut, hat es als „wunderschön“ beschrieben und in drastisch-deutlichen Einzelheiten geschildert.
...
Bloß: Ich gönne ihn Dir nicht mal. Du dumme Dreckshure... Anzeige nach 12 Jahren, wo Du selbst Deinen Spaß hattest? Wolltest Dir nun wohl NOCH EINEN Spaß machen, zusammen mit Deiner verlobten Fascho-Sau, hm? Und noch 'n bissl abkassieren, hm? Vielleicht auch weil Du Prinzesschen mit dem Gedanken nicht klarkommst, damals möglicherweise NICHT sein einziges Fötzchen gewesen zu sein?
Ich hoffe, der Tanzlehrer hat seine "Einsicht" nur gefaked, tüftelt bereits eine schöne, fiese RACHE an Dir und Deinem Drecksköter von Verlobten aus... und nutzt dann die Gelegenheit.

Sex mit Kindern ab 14 ist (in D) per se legal:
- „Der Gesetzgeber traut diesen zu, über ihre Sexualität in einem gewissen Umfang selbst zu bestimmen. […] eine pauschale Strafbarkeit besteht somit nicht. [Nur] In besonderen Fällen ist […] der Sex […] unter Strafe gestellt.“
- Horizonzero
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Re: Der Tanzlehrer und das Mädchen
Krass - und wieder mal ein Fingerzeig das in der Gegenwart in völliger Harmonie und Einklang gelebte Liebe künftig schlichtweg Knast heißen kann. (Von den Beziehungen der Vergangenheit ganz zu schweigen wie mal lesen mußte ..)
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Re: Der Tanzlehrer und das Mädchen
Bewährung hin oder her, dieses Beispiel zeigt wieder einmal, wie absurd unsere Gesellschaft samt deren Auslegung der Gesetze ist. Zum Zeitpunkt der Tat ist den beiden klar, dass sie eigentlich etwas "illegales" tun, aber sie lieben sich und empfinden das höchste Glück. Nie hatte das Mädchen später Probleme, aber plötzlich erfährt ihr Freund von der Sache, eine Welt bricht für ihn zusammen, und redet der jungen Frau ein, sie sei ein "Opfer", und die Sache müsse zur Anzeige gebracht werden, weil vermutlich noch viele andere Mädchen betroffen sind.
Irgendwann also bekommen die Behörden Wind von der Sache, sind gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, und dem Gesetzestext nach ist der Angeklagte eindeutig schuldig, auch wenn sich alle Anwesenden eigentlich klar sind, dass da nie und nimmer ein "Missbrauch" stattgefunden hat. Das Gesetz sieht ein Strafmaß von 1,5 Jahren vor, aufgrund all der mildernden Umstände wird es zur "Bewährung" ausgesetzt - auch wenn die Sache schon 12 Jahre her ist, und der "Täter" sich schon längst bewährt hat.
Der Eintrag im Strafregister bleibt, und Tanzkurse wird der Mann wohl keine mehr anbieten können. Ach ja, und abnehmen sollte er doch, ermahnt ihn die Richterin, so wie Mütter ihre Kinder ermahnen, wenn die zu viele Süßigkeiten essen. Das soll also die "Lehre" sein, die der "Täter" aus der Gerichtsverhandlung ziehen soll?Man ist geneigt, so eine Story einer Reality TV-Show aus dem Privatfernsehen zuzuschreiben, aber dass so etwas tatsächlich an unseren Gerichten stattfindet, ist einfach nur traurig.
Irgendwann also bekommen die Behörden Wind von der Sache, sind gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen, und dem Gesetzestext nach ist der Angeklagte eindeutig schuldig, auch wenn sich alle Anwesenden eigentlich klar sind, dass da nie und nimmer ein "Missbrauch" stattgefunden hat. Das Gesetz sieht ein Strafmaß von 1,5 Jahren vor, aufgrund all der mildernden Umstände wird es zur "Bewährung" ausgesetzt - auch wenn die Sache schon 12 Jahre her ist, und der "Täter" sich schon längst bewährt hat.
Der Eintrag im Strafregister bleibt, und Tanzkurse wird der Mann wohl keine mehr anbieten können. Ach ja, und abnehmen sollte er doch, ermahnt ihn die Richterin, so wie Mütter ihre Kinder ermahnen, wenn die zu viele Süßigkeiten essen. Das soll also die "Lehre" sein, die der "Täter" aus der Gerichtsverhandlung ziehen soll?Man ist geneigt, so eine Story einer Reality TV-Show aus dem Privatfernsehen zuzuschreiben, aber dass so etwas tatsächlich an unseren Gerichten stattfindet, ist einfach nur traurig.