Skandal bei der Braunschweiger Jugenschutzkammer
Verfasst: 15.10.2008, 10:09
Der Bundesgerichtshof hat Urteile einer Braunschweiger Jugenschutzkammer in Serie aufgehoben, darüber berichten verschiedene Braunschweiger Medien. Jugenschutzkammern sind Spruchkörper der Gerichte die für die Verurteilung von Taten zuständig sind, die an Minderjährigen verübt worden sind, wobei die Zuständigkeitsregelung recht kompliziert ist und hier nicht erörtert werden braucht. Allerdings fallen insbesondere auch Sexualstraftaten in deren Zuständigkeitsbereich, die in Braunschweig betroffenen Urteile fallen wohl alle in diese Deliktsgruppe.
Möglicherweise bahnt sich hier ein größerer Skandal an, wenn sich ergeben sollte, daß die Staatsanwaltschaft und möglicherweise die betroffenen Richter unter dem Einfluß der Propaganda von fragwürdigen Kinder"schützern" á la Wildwasser standen.
Möglicherweise bahnt sich hier ein größerer Skandal an, wenn sich ergeben sollte, daß die Staatsanwaltschaft und möglicherweise die betroffenen Richter unter dem Einfluß der Propaganda von fragwürdigen Kinder"schützern" á la Wildwasser standen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat eine ganze Serie von Urteilen des Landgerichts Braunschweig gekippt. Es handelt sich um zehn Urteile, die in den vergangenen Monaten allesamt von der Jugendschutzkammer gesprochen wurden.
Der BGH rügte zum Teil gravierende Rechtsfehler bei der Beweisführung, bestätigt Christian Schütz, Sprecher des Landgerichts. Fünf der bemängelten Fälle werden zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Göttingen verwiesen. Fünf weitere Fälle wurden vom BGH zum Landgericht Braunschweig zurückverwiesen und müssen von einer anderen Kammer bearbeitet werden.
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Bei den fünf Verfahren, die jetzt die Richter in Göttingen neu aufrollen müssen, handelt es sich allesamt um Missbrauchs- und Vergewaltigungsdelikte.
Zuletzt ist in der vergangenen Woche folgendes Urteil des Landgerichts Braunschweig vom BGH aufgehoben worden: Ein Mann aus dem Raum Bad Gandersheim war wegen mehrfacher sexueller Misshandlung seiner Tochter zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Braunschweiger Richter hatten es als erwiesen angesehen, dass es zu Übergriffen gekommen war, wenn die Zwölfjährige den von der Familie getrennt lebenden Vater besucht hatte. Der BGH rügte unter anderem, dass sich die Kammer allein auf die Angaben der Tochter gestützt hätte und äußerte Zweifel an deren Glaubwürdigkeit.
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