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Internationale Strafbarkeit
Verfasst: 18.07.2009, 16:42
von Bruce
Ja also…folgendes :
In Deutschland ist der Sex mit Personen über 14 grundsätzlich legal.
In der Schweiz erst mit Personen über 16.
Beide Länder kennen im Diesen Falle ja so was wie „internationale Strafbarkeit“
Ich versteh das in etwa so: Jemand Bumst irgendwo (Thailand, Afrika, egal).ne 13 J.
Sofern das nachgewiesen wird, kann er in D + CH bestrafft werden.
Was nun, wenn jemand in D völlig legal eine 15J poppt und nachher die CH bereisst??
Eigentlich müsste er da ja bestraft werden.
Also sollte coco da NICHT in die Ferien gehen...auch nicht durchreisen für nach Italien

Re: Internationale Strafbarkeit
Verfasst: 18.07.2009, 17:03
von Cocolinth
Bruce hat geschrieben:In Deutschland ist der Sex mit Personen über 14 grundsätzlich legal.
Stimmt zwar, gilt aber auch schon ab über
13.
„internationale Strafbarkeit“
Ich versteh das in etwa so: Jemand Bumst irgendwo (Thailand, Afrika, egal).ne 13 J.
Sofern das nachgewiesen wird, kann er in D + CH bestrafft werden.
Richtig.
Was nun, wenn jemand in D völlig legal eine 15J poppt und nachher die CH bereisst??
Eigentlich müsste er da ja bestraft werden.
Zumindest die deutsche Strafbarkeit für Straftaten im Ausland setzt bei sexuellem Kindesmissbrauch die deutsche Staatsbürgerschaft des Täters voraus. Wenn das in der Schweiz genauso geregelt sein sollte, würde ich also nicht strafverfolgt, da ich kein schweizer Staatsbürger bin.
Re: Internationale Strafbarkeit
Verfasst: 19.07.2009, 01:31
von Bruce
Cocolinth hat geschrieben:Zumindest die deutsche Strafbarkeit für Straftaten im Ausland setzt bei sexuellem Kindesmissbrauch die deutsche Staatsbürgerschaft des Täters voraus. Wenn das in der Schweiz genauso geregelt sein sollte, würde ich also nicht strafverfolgt, da ich kein schweizer Staatsbürger bin.
Ich weis nicht wie das geregelt ist, jedoch denke ich, die Schweiz hat 20-30% Einwohner die NICHT Schweizer sind.
Von daher wäre zu erwarten, dass diese Gesetze auch für diese Bewohner des Landes gelten. (Prinzip der Gleichbehandlung)
Muss wenigstens ein Wohnsitz in der CH vorhanden sein???
A, B, oder C-Ausweis??? Touristen?? Asylbewerber??
Habe nach Gesetzen gesucht, aber nix gefunden – Weis es also NICHT genau.
Bevor du also wieder in dein Chalet in St. Moriz Skifahren gehst, tät ich rechechieren.
Re: Internationale Strafbarkeit
Verfasst: 19.07.2009, 03:28
von Cocolinth
Ich werd's beherzigen, Bruce. Danke für den Hinweis!
