Kinderpornos gelangten ohne Wissen auf den Computer
Verfasst: 07.05.2013, 15:45
Mit dem schweren Vorwurf, Kinderpornos auf die Festplatte seines Notebooks heruntergeladen zu haben, konfrontierte die St. Pöltner Richterin Andrea Humer einen 63-Jährigen aus dem Bezirk Melk. Der Beschuldigte bestritt vehement, auf solche Websites zugegriffen zu haben.
Sein Mandant habe keinerlei entsprechendes Interesse an Minderjährigen, erklärte Verteidiger Alfred Schneider. Seine Zielgruppe seien Frauen von vierzig aufwärts. „Ich hab nur so auf Pornoseiten herumgesurft“, beteuerte der Angeklagte, „und auf einmal ist so etwas aufgetaucht.“ Er habe diese Einschaltungen wegdrücken wollen, sie seien aber immer wieder gekommen, führte er aus.
Entlastet wurde der 63-Jährige vor allem durch die Aussage des Polizeibeamten, der die verdächtigen Seiten auf der Festplatte des Benutzers entdeckt hatte. Man könne nicht sagen, wann und wie die Dateien auf den Computer gekommen seien. Sie könnten vom Vorbesitzer aufgerufen worden, möglicherweise auch als Pop-Up zwischendurch aufgetaucht sein, ohne wissentlich darauf zugegriffen zu haben. Ob sie auch angeschaut wurden, ließe sich ebenfalls nicht eruieren.
„Es ist davon auszugehen, dass sich die kinderpornografischen Seiten im Hintergrund geöffnet haben, ohne dass wissentlich darauf zugegriffen wurde“, begründete Humer den Freispruch für den Angeklagten, der erleichtert mit seinem Verteidiger den Gerichtssaal verließ. Nun stellt sich für den Anwalt die Frage, ob sich im Zuge seiner Recherchen ebenfalls entsprechendes Material auf seinen PC geschmuggelt hat.
Quelle: http://www.meinbezirk.at/melk/chronik/k ... 59752.html
Sein Mandant habe keinerlei entsprechendes Interesse an Minderjährigen, erklärte Verteidiger Alfred Schneider. Seine Zielgruppe seien Frauen von vierzig aufwärts. „Ich hab nur so auf Pornoseiten herumgesurft“, beteuerte der Angeklagte, „und auf einmal ist so etwas aufgetaucht.“ Er habe diese Einschaltungen wegdrücken wollen, sie seien aber immer wieder gekommen, führte er aus.
Entlastet wurde der 63-Jährige vor allem durch die Aussage des Polizeibeamten, der die verdächtigen Seiten auf der Festplatte des Benutzers entdeckt hatte. Man könne nicht sagen, wann und wie die Dateien auf den Computer gekommen seien. Sie könnten vom Vorbesitzer aufgerufen worden, möglicherweise auch als Pop-Up zwischendurch aufgetaucht sein, ohne wissentlich darauf zugegriffen zu haben. Ob sie auch angeschaut wurden, ließe sich ebenfalls nicht eruieren.
„Es ist davon auszugehen, dass sich die kinderpornografischen Seiten im Hintergrund geöffnet haben, ohne dass wissentlich darauf zugegriffen wurde“, begründete Humer den Freispruch für den Angeklagten, der erleichtert mit seinem Verteidiger den Gerichtssaal verließ. Nun stellt sich für den Anwalt die Frage, ob sich im Zuge seiner Recherchen ebenfalls entsprechendes Material auf seinen PC geschmuggelt hat.
Quelle: http://www.meinbezirk.at/melk/chronik/k ... 59752.html