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Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 17:48
von Luna
Wenn die Kripo Kinderpos bei einem Hausüberfallbefehl mitnehmen, macht sich dann die Pullerzei wegen Besitz und Erwerb von Kipo strafbar?
Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 17:48
von Jonny
Son Quark.
Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 17:49
von gelöscht_13
@Luna: Nö.
Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 17:50
von Amiga
Wenn dann müssen die da ganze Kind mit samt Po mitnehmen,die Kurzen wollen sich nicht davon trennen

!!
Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 18:01
von Horizonzero
Nein.
Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 18:20
von Fond
antwortet ihr einem kind (nix gegen luna) auch mit ja oder nein?!
§184c
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
Tauss wollte das für sich als Abgeordneter geltend machen, leider vergebens.
Der Konsum bleibt weiterhin straffrei.
Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 19:11
von Fetzer
Was geht dann hier ab. Fast so wie die Holländische Haschisch Politik. Drei Joint sind ja OK aber wenn die wollen reisen sie dir auch für ne Kippe mit THC -Rückständen den Arsch gewältig auf

Re: Frage?
Verfasst: 26.11.2012, 21:36
von Repli