Ex-Landrat zahlt ganze 7.200 Euro für Kinderpornos
Verfasst: 31.10.2012, 14:15
Der frühere Landrat von Oberspreewald-Lausitz, Georg Dürrschmidt, ist am Dienstag in seinem Berufungsprozeß wegen Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden.
Die Kammer sprach den Kommunalpolitiker am Dienstag für schuldig, drei Jahre lang bis 2007 Bilder und Videos mit Kinderpornografie aus dem Internet geholt und auf seinem privaten Computer gespeichert zu haben.
gelesen hier: http://blogazin.eu/ex-landrat-zahlt-7-2 ... derpornos/
Anmerkung:
Der Prozeß läuft ja schon länger und nun ist wohl ein abschließendes Urteil gefällt worden. Ich bin ja der Letzte, der harte Strafen für den Besitz von Kinderpronografie fordert, aber bei solchen Urteilen frag ich mich dann doch immer wieder.
Die 7.200 Euro dürften 2 Monatsgehälter des Herrn Dürrschmidts sein, und die zahlt er aus der Portokasse. Menschen, die weniger Geld und Kraft für Anwälte und Berufungsprozesse haben, werden von deutschen Gerichten auch schon mal in den Knast geschickt, obwohl sie auch nichts anderes "verbrochen" haben als Ex-Richter, Ex-Staatsanwälte, Ex-Polizisten oder eben Ex-Politiker.
Wenn die erste News bei BLÖD steht, die sinngemäss so lautet "Ex-Hart4er zu einer Geldstrafe von 750 Euro (2 Monatseinkommen) verurteilt", schreib ich hier eine Sondermeldung!!!
Liebe Grüße
asGL
Die Kammer sprach den Kommunalpolitiker am Dienstag für schuldig, drei Jahre lang bis 2007 Bilder und Videos mit Kinderpornografie aus dem Internet geholt und auf seinem privaten Computer gespeichert zu haben.
gelesen hier: http://blogazin.eu/ex-landrat-zahlt-7-2 ... derpornos/
Anmerkung:
Der Prozeß läuft ja schon länger und nun ist wohl ein abschließendes Urteil gefällt worden. Ich bin ja der Letzte, der harte Strafen für den Besitz von Kinderpronografie fordert, aber bei solchen Urteilen frag ich mich dann doch immer wieder.
Die 7.200 Euro dürften 2 Monatsgehälter des Herrn Dürrschmidts sein, und die zahlt er aus der Portokasse. Menschen, die weniger Geld und Kraft für Anwälte und Berufungsprozesse haben, werden von deutschen Gerichten auch schon mal in den Knast geschickt, obwohl sie auch nichts anderes "verbrochen" haben als Ex-Richter, Ex-Staatsanwälte, Ex-Polizisten oder eben Ex-Politiker.
Wenn die erste News bei BLÖD steht, die sinngemäss so lautet "Ex-Hart4er zu einer Geldstrafe von 750 Euro (2 Monatseinkommen) verurteilt", schreib ich hier eine Sondermeldung!!!
Liebe Grüße
asGL