Seite 1 von 1
Wg. KiPo-Besitz verurteilter Lehrer darf weiter unterrichten
Verfasst: 20.06.2012, 16:07
von Tamaras-Boyfriend
Infos zum Fall hier:
http://www.salzburg24.at/lehrer-darf-na ... en/3284979
Meine Meinung dazu:
Dass der Lehrer weiterhin seinem Beruf nachgehen darf finde ich völlig richtig. Mit seiner Verurteilung - die ohne Eintrag ins Vorstrafenregister erfolgt ist - ist seine Schuld bereits abgegolten,. Ein Berufsverbot wurde in dem Urteil offenbar auch nicht ausgesprochen, also hätte es keinen Grund geben dürfen ihn nicht einzustellen, und auch keinen Grund, ihn zu kündigen. Dass das Gericht sich nun auf formalrechtliche Gründe, wie die verspätet erfolgte Kündigung, beruft finde ich feige und unehrlich. Es gibt keinen Grund, warum dieser Mann nicht weiterhin in seinem Beruf arbeiten sollte, denn offenbar war er seit seiner Verurteilung nicht wieder Straffällig geworden.
Re: Wg. KiPo-Besitz verurteilter Lehrer darf weiter unterric
Verfasst: 21.06.2012, 06:46
von Gelöscht_28
Ich finde es kommt darauf an was für eine Art Kipo es war. Es gibt ja ein großes Spektrum an Grafien und Videos, die dem Gesetz nach Kinderpornografisch sind. Dazu zählen Posingbilder, professionelle BIlder aus früheren Zeiten, Vergewaltigungsaufnahmen, Spybilder aus Umkleidekabinen usw. Aber auch Bilder von Kindern am Strand, die im Bikini eine Topmodellpose einnehmen für ein lustiges Urlaubsbild können als Kinderpornografisch gewertet werden, genauso wie Hentaibilder.
Wenn es sich nur um die softensachen gehandelt hat, wie diese alten lolitabildchen, sehe ich kein Problem dabei das er weiterunterrichtet.
Wenn es sich aber um harte Sachen gehandelt hat, wie Vergewaltigung, dann sollte er nicht wieder an eine Schule dürfen. Denn sowas läd man sich nciht runter weil man die Kunstform mag, sondern weil man die übelsten Fantasien hat. Und der Mensch ist nunmal ein labiles Wesen, auch wenn wir 99% der Zeit ganz normal sind, kann immer mal für 5 Minuten der kleine Hannibal in uns ausbrechen. Und wenn dieser Mann dann mit seinen Fantasien im Klassenraum sitzt, und grad ein kleines Kind tröstet oder so...
Re: Wg. KiPo-Besitz verurteilter Lehrer darf weiter unterric
Verfasst: 21.06.2012, 07:26
von Tamaras-Boyfriend
Der Lehrer hat 3 Monate auf Bewährung bekommen, und keinen Eintrag ins Vorstrafenregister.
Allein daran kann man schon sehen, dass es ein minderschwerer Fall gewesen sein muss, und dass es keine brutalen Vergewaltigungsbildchen waren, die er sich da runtergeladen hat. Wenn es derart harte Sachen gewesen wären, wäre wohl auch das erste Urteil anders ausgefallen - ganz besonders in Österreich!
Re: Wg. KiPo-Besitz verurteilter Lehrer darf weiter unterric
Verfasst: 21.06.2012, 07:29
von Zhunami
Wahrscheinlich waren es kleine Jungs in Badehosen oder seine eigenen Kinder nackt in der Wanne auf einem Foto. Bei dem Strafmaß kann es jedenfalls nichts "Schlimmes" gewesen sein.
Re: Wg. KiPo-Besitz verurteilter Lehrer darf weiter unterric
Verfasst: 21.06.2012, 11:29
von gelöscht_20
Sargeras hat geschrieben:Wenn es sich aber um harte Sachen gehandelt hat, wie Vergewaltigung, dann sollte er nicht wieder an eine Schule dürfen. Denn sowas läd man sich nciht runter weil man die Kunstform mag, sondern weil man die übelsten Fantasien hat. Und der Mensch ist nunmal ein labiles Wesen, auch wenn wir 99% der Zeit ganz normal sind, kann immer mal für 5 Minuten der kleine Hannibal in uns ausbrechen. Und wenn dieser Mann dann mit seinen Fantasien im Klassenraum sitzt, und grad ein kleines Kind tröstet oder so...
wird er wegen der Gefährdung der Kinder lieber erst gar nicht in die Situation gebracht. Dass gleiche Angstargument, was uns die Masse entgegenhält nur minimal verfeinert. Ich hoffe es ist möglich Fantasie und Handlungen permanent auseinanderzuhalten, ansonsten sollten sich wohl einige von uns gleich mal nen Strick nehmen damit nie was passiert

Re: Wg. KiPo-Besitz verurteilter Lehrer darf weiter unterric
Verfasst: 21.06.2012, 13:06
von Perma
Sargeras hat geschrieben:Ich finde es kommt darauf an was für eine Art Kipo es war.
Nein, kommt es m.E. nicht. Wenn man eine Strafe bekommen und diese verbüßt hat, ist die Strafe verbüßt.
Sargeras hat geschrieben:Und der Mensch ist nunmal ein labiles Wesen, auch wenn wir 99% der Zeit ganz normal sind, kann immer mal für 5 Minuten der kleine Hannibal in uns ausbrechen.
Deshalb gehören ja auch alle männlichen Erwachsenen rein präventiv weggesperrt. Wer weiß denn schon, wann sie mal austicken.
Ich könnte allenfalls labil werden, wenn ich sowas lese.