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Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 01.07.2019, 16:57
von auklärungsquote
Pervi hat geschrieben:Sakura hat geschrieben:Diese Aufklärungsquote gilt nämlich nur für Idioten
Das ist nicht falsch, aber richtiger wird es so : Diese "Aufklärungsquote"
ist idiotisch. Die wird nämlich, wie du schreibst, nur an den Ermittlungsverfahren gemessen.

Gemeint ist wohl, 65% der Ermittlungsverfahren enden mit einer rechtskräftigen Verurteilung? Falsch! Richtig ist, in 95% der Fälle werden die Ermittlungen eingestellt, ohne das es überhaupt zu einer Anklage kommt! Also können die 65% dann nur noch für die restlichen 5% gelten, wo es zu einer Anklage mit Verurteilung kommt. Das würde bedeuten, in ca. 3% aller Ermittlungsverfahren kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Besitz oder Verbreitung von KIPo. Tolle Quote!! Aber vielleicht ist ja auch gemeint, dass es in nur in 35% (100-65) der Anklagen zu Freisprüchen oder zu Verfahrenseinstellungen nach Anklageerhebung kommt. Das wäre schon eher realistisch. Die 65% aber "Aufklärungsquote" zu nennen ist wahrlich absurd!!
Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 01.07.2019, 17:43
von Expectation
Woher habt ihr diese Fantasiezahlen? Vor allem unterscheiden die sich stark, das macht sie unglaubhaft. Irgendeiner muss daneben liegen und ich glaube alle tun dies.
hallo hat geschrieben:nicht nur im Schwimmbad. Da könnte jeder der halbwegs geschickt vorgeht mit der Smartcam zahllose Fotos oder Videos anfertigen, auch von zufällig eingenommenen "aufreizenden" Posen.
Kurzer Realitätscheck:
Im Zeitalter wo jeder ein fotografierfähiges Handy hat, wie realistisch ist, dass solche Aufnahmen vollumfänglich verfolgt werden können?
Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 01.07.2019, 21:32
von Wallma
Sakura hat geschrieben:Wer sammelt, braucht sich kaum Sorgen zu machen. Geringe Sicherheitsvorkehrungen reichen aus.
Schöner Vergleich, es gibt halt Sammler und Jäger im sogenannten Draussen.
Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 08.07.2019, 17:34
von schillernd
Sarrasstee hat geschrieben:
[...] Das rechtsstaatswidrige Element in unserem System öffentlich zu bekämpfen ist schwierig. Man kann es aber von innen heraus bekämpfen, wenn man selbst Teil dieses System wird. Das geht aber auch nur, wenn man wie die Koblenzer Richter oder der Hamburger Richter Roland Schill Lebenszeitbeamter [...]
Roland Schill bitte nicht als Zeuge aufrufen. Der steht noch rechts von der AfD. Ist er nicht über eine Drogenaffäre gestolpert?
Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 10.07.2019, 19:51
von LeniLover
Während ihr darüber streitet, ob eure Kinderpornos Kinderpornos oder Kunst sind, gehe ich nach draussen und geniesse das Leben !
Edit: Folgebeitrag wegen Regelverstoß gelöscht.
Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 14.07.2019, 00:46
von anonym
Expectation hat geschrieben:Woher habt ihr diese Fantasiezahlen? Vor allem unterscheiden die sich stark, das macht sie unglaubhaft. Irgendeiner muss daneben liegen und ich glaube alle tun dies.
Es ist einfach sehr schwer Zahlen zu finden, die nicht nur der Verschleierung dienen. Kennt jemand eine Quelle?
Wieviel % der Ermittlungsverfahren enden mit einer rechtskräftigen Verurteilung? Wieso sollten die Ermittlungsbehörden oder die Justiz ein Interesse daran haben, diese Quote zu veröffentlichen? Sie dürfte schwerlich über 5% liegen, eher deutlich darunter! Und das gilt für das gesamte Sexualstrafrecht!
Re: Gesetzesverschärfung 2019
Verfasst: 14.07.2019, 09:36
von ChrisGL
und dann noch die Fälle die nicht ermittelt werden weil sie nie ans Tageslicht kommen...