Verurteilt hat geschrieben:Die Frage kann und möchte ich nicht beantworten.
Wenn du also wüsstest, wie das Gesetz besser sein könnte, dann würdest du das nicht sagen wollen?
Verurteilt hat geschrieben:
Ja, weil Suchtmittel schwerer absetzbar sind als Sex, falls dieser nicht zur Sucht gewurden ist.
Die Umsetzbarkeit meine ich im Sinne von staatlicher Kontrolle.
So meintest du, dass es leichter wäre, Vaginalverkehr zu verbieten und durchzusetzen, als Suchtmittel während der Schwangerschaft zu verbieten und durchzusetzen.
Erstens: Konsum von Alkohol und Nikotin fällt dem Umfeld einer schwangeren Frau mehr auf und können leichter verfolgt werden, als Geschwisterpaare, die einvernehmlich
Vaginalverkehr haben. Beide haben ein Interesse daran es zu verheimlichen, beide dürfen andere sexuelle Handlungen an sich durchführen (Anal- und Oralverkehr).
In Punkto Umsetzbarkeit und Kontrolle - dein Argument - verliert privater Vaginalverkehr ganz klar.
Zweitens: Wie ich schon sagte. Schwierige Umsetzbarkeit hat nichts damit zu tun, was jetzt sinnvoll ist unter Strafe zu stellen oder nicht.
Etwas wird nicht dadurch sinnvoller unter Strafe gestellt zu werden, nur weil es einfacher umsetzbar ist, oder leichter politisch durchsetzbar oder leichter kontrollierbat.
Verurteilt hat geschrieben:
Du meinst es sei schwer ein inerfamiliäres Kind zu erkennen und damit den Akt an sich, falls dieser ohne Befruchtung zustande gekommen ist? Wohl leichter und langfristiger nachprüfbar, als wer geraucht oder getrunken hat...
Nein.
Den Vaginalverkehr kann man schwer feststellen.
Und selbst bei Schwangerschaft: Sie kann ja verheimlichen von wem der Vater ist und niemand kann sie zu einem Vaterschaftstest zwingen.
Verurteilt hat geschrieben:
Doch um die Umsetzbarkeit geht es.
Nein. Umsetzbarkeit ist maximal ein notwendiges Kriterium, aber kein
hinreichendes.
Etwas, was nur umsetzbar ist, aber nicht an sich etwas, was man bestrafen sollte, sollte nicht unter Strafe stehen.
Du musst also zeigen, warum etwas überhaupt unter Strafe stehen sollte. Nicht nur, dass man es prinzipiell unter Strafe stellen kann.
Verurteilt hat geschrieben:
Es steht Dir frei, Verfassungsklage einzureichen...
Ausweichende Antwort.
Um meinen Satz nicht untergehen zu lassen:
Geschwisterpaare haben weniger Rechte, als andere Paare. Sie dürfen keinen Vaginalverkehr haben. Und das bleibt verfassungswidrig.
Verurteilt hat geschrieben:
Die Welt besteht nun mal nicht aus perfekt umgesetzten Ideologien, sondern aus traurigen Wirklichkeiten, die sich teilweise sehr schwer ändern lassen.
Mich stört das Wort Ideologie. Ich begründe all meine Ansichten, während du es als Ideologie hinstellst. Eine Ideologie ist eine unbegründete dogmatische Weltanschauung.
Wir diskutieren darüber, was
richtig ist. Wenn dein einziges Argument daraus besteht, dass sich diese Ungerechtigkeit schwer ändern lassen,
dann stimmst du mir eigentlich zu.
Verurteilt hat geschrieben:
Und wenn schon. Warum regst Du Dich auf? Ich kann damit leben, da es mich nicht betrifft.
Ich rege mich nicht auf. Ich diskutiere nur darüber, was die richtige Entscheidung wäre.
Ich wäre ja zufrieden, wenn es dir nur egal wäre.
Aber du sprichst dich knallhart für das Gesetz aus. Also kann man dafür ja wohl eine Begründung erwarten. Immerhin betrifft es andere Menschen.
Verurteilt hat geschrieben:
Sterilisiert dürfen sie so viel Sex haben wie sie wollen.
Nein. Dann wird man aufgrund von § 173 zu einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine Regelung übrigens, die du hier verteidigst.
Verurteilt hat geschrieben:
Gesetze sind sinnlos, wenn sie nicht nachvollziehbar und kontrollierbar sind.
Dann sind eine ganze Reihe Gesetze deiner Meinung nach sinnlos. Darunter Kinderpornographie, Misshandlung und Missbrauch...
Und wie gesagt: Vaginalverkehr zwischen leiblichen Geschwistern ist auch kaum nachvollziehbar und kontrollierbar.
Vielleicht war es nur Analsex?
Verurteilt hat geschrieben:
Sex wird nicht verboten, weil das sich die Bevölkerung nicht gefallen ließe.
Sex wird und sollte nicht verboten werden, weil es FALSCH wäre es zu verbieten.
Verurteilt hat geschrieben:
Bei Inzest sieht das anders aus, ob es Dir schmeckt oder nicht.
Es geht nicht darum wie es mir schmeckt. Es geht auch nicht darum, was die Bevölkerung will.
Es geht darum, was gerecht und fair ist. Du weichst immer aus und schiebst die Verantwortung auf die Realität, auf Umsetzbarkeit oder Volkswille.
Darum geht es nicht.
Verurteilt hat geschrieben:Nein. Wenn es nach mir ginge, wäre die künstliche Befruchtung nicht möglich.
Ach. Und auf einmal doch ein Verbesserungsvorschlag? (Siehe erste Frage).
Du kannst und willst also doch.
Würdest du dann auch künstliche Befruchtung zwischen Paaren verbieten, die risikoreiches Erbmaterial in sich tragen? (Mit vlt. sogar noch einer höhren Wahrscheinlichkeit als leibliche Geschwister?)
Verurteilt hat geschrieben:
Dieses Gesetz ist so etwas wie eine zusätzliche Sicherheit gegen Missbrauch, langfristig gesehen ein manifest. Kurzfristig gesehen magst Du Recht haben.
Nein. Sind keine zusätzliche Sicherheit, weil ja nur der Vaginalverkehr zwischen leiblichen sexualmündigen Geschwistern unter Kritik steht.
Wenn der ältere Bruder seine minderjährige Schwester missbraucht, dann wird dieser nach wie vor bestraft.
Verurteilt hat geschrieben:
Und warum pochst Du auf das Recht des Entmündigten, was weder mich noch die Mehrheit der Bevölkerung interessiert?
Das könnte ich auch dich fragen... Warum pochst du auf Ungerechtigkeit?
Ich bin für Gerechtigkeit, weil ich mir das selbe auch für mich wünsche. Man kann für sich nicht alles beanspruchen, aber anderen nichts zugestehen. Eine solche Gesellschaft funktioniert nicht, und hat mehr Verlierer als Gewinner.
Verurteilt hat geschrieben:
Du weißt also wohin die Gesetzentwicklung geht. Andere werden es als gerecht empfinden, diese "Monster" zu verurteilen. Das ist ihre Sicht und das ist mehrheitsfähig.
Ich diskutiere aber nicht mit der Mehrheit Verurteilt, sondern
mit dir.
Du findest das Gesetz in Ordnung, also will ich deine Rechtfertigung dafür hören, und nicht was die Mehrheit denkt oder was die Gesetzesentwicklung ist.
Verurteilt hat geschrieben:
So entstehen ein paar weniger, was ich begrüße. Dass einige kein sexuelles Vergnügen haben ist mir schlicht egal.
Dann erkläre mir, wie du das aufwiegst. Warum ist dir das eine völlig egal, während du das andere so hoch gewichtest?
Das wäre so als würde man Gürtel verbieten. Weil es ist sicher wahrscheinlich, dass deswegen in paar weniger Kinder geschlagen werden.
Oder man könnte Schwimmbäder für Kinder verbieten. Dann etrinken weniger Kinder.
Deren Schwimmspaß sollte ja schlicht egal sein für dich.
Und darum geht es. Diese Aufwägung ist
nicht verhältnismäßig. Vor allem, weil der wenigste Vaginalverkehr heutzutage zu Schwangerschaft führt. Rechne mal hoch wieviel Verkehr auf eine Schwangerschaft kommt.
Verurteilt hat geschrieben:
Richtig. Dass innerfamiliäre Begehrlichkeiten kein Tabu mehr wären
Nein. Begehrlichkeiten zwischen sexualmündigen Geschwistern, nicht innerfamiläre Begehrlichkeiten. Das beinhaltet ja noch mehr.