Forumsregeln
Regeln für den Offenen Bereich
Für alle Gäste gelten die üblichen Forenregeln.
Registrierte Benutzer sollen hier keine Threads eröffnen, sondern dafür die anderen Unterforen nutzen, dürfen aber Antworten erstellen.
Das Posten von
- Links jeder Art, mit Ausnahme GLF-internen Links,
- Bildern aller Art per img-Funktion, weil damit auch IPs der User ermittelt werden können,
- URLs im Text
ist nicht erlaubt.
Außerdem werden keine sachfremden Diskussionen über z.B. Esoterik, Wahnvorstellungen, Endzeitverkündungen... zugelassen. Für solche Sachen gibt es woanders genug Möglichkeiten der Diskussion. Wir werden besonders auf wiederkehrende Spammer achten.
Bitte antwortet auch nicht auf Massenspam mit Beschimpfungen und Drohungen. Nutzt für solche Beiträge den Meldebutton oder ignoriert sie.
Beiträge oder Threads, die gegen obige Regeln verstoßen, werden kommentarlos entfernt und die Antworten darauf ebenfalls.
Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
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Immer wieder finden es Gäste lustig, sich einen Namen zu geben, der obszön oder beleidigend sein soll. Wundert Euch nicht, wenn diese Threads oder Beiträge nicht freigeschaltet werden.
Re: Lehrer vor Einstellung auf Pädophilie überprüfen
Werden jetzt alle die für die Kirche arbeiten und Umgang mit Kindern haben in Deutschland überprüft und müssen ein unbedenklichkeits- Zeugnis bekommen? Hatte so was in der Art gehört.
Re: Lehrer vor Einstellung auf Pädophilie überprüfen
Was ist das denn?Jan hat geschrieben:unbedenklichkeits- Zeugnis
Ich musste jetzt ein ausführliches Führungszeugnis bei der Stadt beantragen, weil es jetzt wohl Pflicht ist im sozialen Bereich.
~ wer am menschen nicht scheitern will trage den unerschütterlichen entschluss des durch-ihn-lernen-wollens wie ein schild vor sich her. ~
*christian morgenstern*
*christian morgenstern*
Re: Lehrer vor Einstellung auf Pädophilie überprüfen
„vae victis!"
oder denen, die nur eine geringe strafe bekommen haben*
ich halte das für einen imaginären schutz.
gleichzusetzen wie das verbot der mitnahme von flüßigkeiten im flugzeug.
ich hab heute seifenblasen im handgepäck gehabt und niemand hat was gesagt und schwarzes pulver (natürlich kein sprengstoff, wäre nciht erlaubt - das weiß ich und würde es daher nicht tun!) geht auch problemlos durch.
dennoch gibt dieser umstand der bevölkerung eine gute pseudosicherheit.
ich werd mir mal eines zukommen lassen, es ist doch einfacher das datum zu verändern, als eine komplette passage streichen/ersetzen zu müssen
sinnloser akt!
ich würde mir wünschen, dass sozialarbeiter und so leute ein coaching bei ausgebildeten supervisoren erhalten bzw. die möglichkeit erhalten anonym mit einem sexualtherapeuten zu sprechen. irgend eine form von angebot, als eine aussortierung, die eh nichts bringt.
aber da reden wir nochmal ausführlich drüber, wenn ich bitten darf, clara!!!
* (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 Abs. 2 BZRG)
oder denen, die nur eine geringe strafe bekommen haben*
ich halte das für einen imaginären schutz.
gleichzusetzen wie das verbot der mitnahme von flüßigkeiten im flugzeug.
ich hab heute seifenblasen im handgepäck gehabt und niemand hat was gesagt und schwarzes pulver (natürlich kein sprengstoff, wäre nciht erlaubt - das weiß ich und würde es daher nicht tun!) geht auch problemlos durch.
dennoch gibt dieser umstand der bevölkerung eine gute pseudosicherheit.
ich werd mir mal eines zukommen lassen, es ist doch einfacher das datum zu verändern, als eine komplette passage streichen/ersetzen zu müssen

sinnloser akt!
ich würde mir wünschen, dass sozialarbeiter und so leute ein coaching bei ausgebildeten supervisoren erhalten bzw. die möglichkeit erhalten anonym mit einem sexualtherapeuten zu sprechen. irgend eine form von angebot, als eine aussortierung, die eh nichts bringt.
aber da reden wir nochmal ausführlich drüber, wenn ich bitten darf, clara!!!
* (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 Abs. 2 BZRG)
War eine Zeit, da war ein Gott verliebt; In eine Taube weiß und rein; Hat sie gejagt, jedoch die Taube flog; In einen Wald ganz tief hinein © http://www.ostmusik.de/bernsteinlegende.htm Text: Kurt Demmler